Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf September 2015 Seite 1 von 1 Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/3206 Aktenzeichen bei Antwort bitte angeben Dagmar Friedrich Telefon: 0211-837-2445 dagmar. [email protected] -A4 - Bericht zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags Nordrhein-Westfalen am 17. September 2015 Top 6 Konnexitätsrelevanz bei Anpassung der Kindpauschale· bzw. bei Erhöhung des Dynamisierungsfaktors Sehr geehrte Frau Präsidentin, als Anlage übersende ich 60 Exemplare des o.a. Berichts mit der Bitte, diesen an die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstraße 4 Ute Schäfer 40213 Düsseldorf Telefon 0211 837-02 Telefax 0211 837-2200 [email protected] Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709, 719 Haltestelle Poststraße Bericht zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags Nordrhein-Westfalen am 17. September 2015 Top 6 Konnexitätsrelevanz bei Anpassung der Kindpauschale bzw. bei Erhöhung des Dynamisierungsfaktors Seit 2010 hat die Landesregierung das 2008 in Kraft gesetzte KiBiz an entscheidenden Punkten verändert und damit die Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich verbessert. Und das ausschließlich mit Landesmitteln. Insgesamt fließen mehr als 390 Mio. Euro jährlich zusätzlich in den Bereich der frühen Bildung. Das war und ist eine Riesenkraftanstrengung. Im Laufe des Revisionsprozesses hat die Landesregierung immer wieder deutlich hervorgehoben, dass weitere Verbesserungen, allein durch das Land finanziert, nicht zu realisieren sind. Nach wie vor kritisiert wird allerdings die von der damaligen Landesregierung gesetzlich verankerte Entwicklung der Kindpauschalen mit einer jährli·chen Steigerungsrate von 1,5 Prozent. Eine mögliche Abhilfe - wie sie von den Trägern der Kindertageseinrichtungen immer wieder gefordert wird - setzt allerdings eine belastbare Erfassung und Auswertung der Kostenstruktur voraus. Deshalb hat das MFKJKS mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege und den Kirchen einen gemeinsamen Arbeitsprozess verabredet, in dem die Auskömmlichkeit der Kindertageseinrichtungen überprüft werden soll. Dabei steht insbesondere die im KiBiz angelegte Entwicklung der Höhe der Kindpauschalen im Verhältnis zur realen Kostenentwicklung im Fokus. Das MFKJKS hat in diesem Zusammenhang ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Gutachter, Prof. Dr. Wolfgang Löwer von der Universität Bonn, kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass eine Anpassung der Kindpauschalen an die reale Kostenentwicklung nicht konnexitätsausgleichspflichtig ist. Denn nach dem Konnexitätsprin- zip muss das Land den Kommunen nur dann einen Ausgleich leisten, wenn es neue Aufgaben überträgt oder bestehende Aufgaben wesentlich verändert. Nach Auffassung von Herrn Prof. Dr. Löwer "ist die 1,5 % -Dynamisierung als realitätsgerechte Abbildung insbesondere der (Personal-)Kostendynamik durch die Wirklichkeit desavouiert. Prognosekorrekturen, die den Anschluss an die Wirklichkeit herstellen, sind keine wesentlichen Änderungen im Sinne der verfassungsrechtlichen Konnexitätsausgleichspflicht. Es fehlt das Merkmal der Wesentlichkeit." Allerdings liegt zwischenzeitlich auch ein vom Landtag beauftragtes Gutachten von Prof. Dr. Thorsten Schmidt von der Universität Potsdam vor, das zu einem anderen Ergebnis kommt. Seide Gutachten werden nunmehr in dem gemeinsam verabredeten Prozess zu berücksichtigen sein und in eine abschließende Entscheidungsfindung einfließen.
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