vorlage - Landtag NRW

Ministerium für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport
des landes Nordrhein-Westfalen
Die Ministerin
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
September 2015
Seite 1 von 1
Präsidentin des Landtags
Nordrhein-Westfalen
Carina Gödecke MdL
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
16. WAHLPERIODE
VORLAGE
16/3206
Aktenzeichen
bei Antwort bitte angeben
Dagmar Friedrich
Telefon: 0211-837-2445
dagmar. [email protected]
-A4
-
Bericht zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und
Jugend des Landtags Nordrhein-Westfalen am 17. September 2015
Top 6
Konnexitätsrelevanz bei Anpassung der Kindpauschale· bzw. bei
Erhöhung des Dynamisierungsfaktors
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
als Anlage übersende ich 60 Exemplare des o.a. Berichts mit der Bitte,
diesen an die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Kinder und
Jugend weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Haroldstraße 4
Ute Schäfer
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 837-02
Telefax 0211 837-2200
[email protected]
Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linien
704, 709, 719
Haltestelle Poststraße
Bericht zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des
Landtags Nordrhein-Westfalen am 17. September 2015
Top 6
Konnexitätsrelevanz bei Anpassung der Kindpauschale bzw. bei Erhöhung des
Dynamisierungsfaktors
Seit 2010 hat die Landesregierung das 2008 in Kraft gesetzte KiBiz an entscheidenden Punkten verändert und damit die Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich verbessert. Und das ausschließlich mit
Landesmitteln. Insgesamt fließen mehr als 390 Mio. Euro jährlich zusätzlich in den
Bereich der frühen Bildung. Das war und ist eine Riesenkraftanstrengung.
Im Laufe des Revisionsprozesses hat die Landesregierung immer wieder deutlich
hervorgehoben, dass weitere Verbesserungen, allein durch das Land finanziert, nicht
zu realisieren sind.
Nach wie vor kritisiert wird allerdings die von der damaligen Landesregierung gesetzlich verankerte Entwicklung der Kindpauschalen mit einer jährli·chen Steigerungsrate
von 1,5 Prozent.
Eine mögliche Abhilfe - wie sie von den Trägern der Kindertageseinrichtungen immer
wieder gefordert wird - setzt allerdings eine belastbare Erfassung und Auswertung
der Kostenstruktur voraus. Deshalb hat das MFKJKS mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege und den Kirchen einen gemeinsamen Arbeitsprozess verabredet, in dem die Auskömmlichkeit der Kindertageseinrichtungen überprüft werden soll. Dabei steht insbesondere die im KiBiz angelegte Entwicklung der Höhe der Kindpauschalen im Verhältnis zur realen Kostenentwicklung im Fokus.
Das MFKJKS hat in diesem Zusammenhang ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der
Gutachter, Prof. Dr. Wolfgang Löwer von der Universität Bonn, kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass eine Anpassung der Kindpauschalen an die reale Kostenentwicklung nicht konnexitätsausgleichspflichtig ist. Denn nach dem Konnexitätsprin-
zip muss das Land den Kommunen nur dann einen Ausgleich leisten, wenn es neue
Aufgaben überträgt oder bestehende Aufgaben wesentlich verändert. Nach Auffassung von Herrn Prof. Dr. Löwer "ist die 1,5 % -Dynamisierung als realitätsgerechte
Abbildung insbesondere der (Personal-)Kostendynamik durch die Wirklichkeit desavouiert. Prognosekorrekturen, die den Anschluss an die Wirklichkeit herstellen, sind
keine wesentlichen Änderungen im Sinne der verfassungsrechtlichen Konnexitätsausgleichspflicht. Es fehlt das Merkmal der Wesentlichkeit."
Allerdings liegt zwischenzeitlich auch ein vom Landtag beauftragtes Gutachten von
Prof. Dr. Thorsten Schmidt von der Universität Potsdam vor, das zu einem anderen
Ergebnis kommt.
Seide Gutachten werden nunmehr in dem gemeinsam verabredeten Prozess zu berücksichtigen sein und in eine abschließende Entscheidungsfindung einfließen.