25.06.2016 Ansprechpartner(in) bei Rückfragen der Landtagsverwaltung: Janann Safi Änderungsantrag zum Antrag zur Einführung eines Politikprojekts an Schulen der Fraktion der SPD Der Jugendlandtag möge beschließen, dass der „Antrag zur Einführung eines Politikprojektes“ mit folgenden Änderungen angenommen wird: Punkt 1 wird wie folgt ersetzt: Das Politikprojekt wird in Abhängigkeit von der Anzahl an SchülerInnen einer Schule an 3-5 Tagen durchgeführt. Begründung: Damit jede/r Schüler/In die gleichen Möglichkeiten hat sich in den Prozess einzubringen. Punkt 2 wird wie folgt geändert: „Da dieses möglichst die Erstwähler erreichen soll, wird es in den Stufen neun oder zehn durchgeführt.“. Begründung: Die Teilnahme soll unabhängig vom Alter sein. Die Punkte 3 und 4 werden wie folgt zusammengelegt: Die Festsetzung der Arten der Ausgestaltungsform des Politikprojektes obliegt der für die Organisation zuständigen Landeszentrale für politische Bildung. In jedem Fall ist, unabhängig der gewählten und festgesetzten Form des Projektes, eine Art von Plenardebatte zum Abschluss des Projektzeitraumes erwünscht. Begründung: Das Projekt soll mehrere politischen Aspekt beinhalte. Um sicherzustellen, dass die Ausführung identisch ist, wird dies von der Zentrale für politische Bildung übernommen. Datum des Originals: 24.06.2016/ Ausgegeben: 25.06.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/drnr Punkt 5 wird dahingehend geändert, dass der Bezug auf aktuelle Themen verpflichtend ist. Begründung: Damit die Themen für die SchülerInnen interessanter und verständlicher sind. Punkt 7 wird wie folgt ersetzt: Die Durchführung und Vorbereitung soll durch die Landeszentrale für politische Bildung geleitet werden. Die Durchführung und Vorbereitung wird gemeinsam mit den LehrerInnen und SchülerInnen erarbeitet und somit individualisiert. Begründung: Damit die Organisation nicht alleine auf den Schultern der LehrerInnen liegt und die SchülerInnen auch einbezogen werden. Punkt 8 wird wie folgt ergänzt: Das zuständige Organ, die Landeszentrale für politische Bildung, entscheidet über den notwendigen Etat. Begründung: Der Etat muss von einer unabhängigen Organisation festgelegt werden. Alle Personen werden sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form angesprochen. Begründung: Gleichberechtigung beider Geschlechter in Dokumenten. In der Zeile 5 wird aus rhetorischen Gründen der Satzanfang „Dies legt […]“ in „Darum liegt […]“ umgeändert. Begründung: Die ursprüngliche Form ist rhetorisch weniger adäquat. In Zeile 20 wird der Begriff „Themas“ durch „Themen“ ersetzt. Begründung: Die ursprüngliche Form ist grammatikalisch inkorrekt. 2
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