LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8929 09.06.2015 Kleine Anfrage 3556 des Abgeordneten Dr. Björn Kerbein FDP Geht der Volkssport Schwimmen in Nordrhein-Westfalen baden? Die individuelle Schwimmfähigkeit ist von großer Bedeutung. Sie kann über Leben und Tod entscheiden! Beim Schwimmen handelt es sich um eine Grundfertigkeit, die besonders für das Überleben am und auf dem Wasser wichtig ist. Insgesamt 49 Menschen sind im Jahr 2014 in Nordrhein-Westfalen ertrunken. Dem Schwimmenlernen muss deshalb ein höherer Stellenwert beigemessen werden. Der Lehrplan an nordrhein-westfälischen Grundschulen sieht vor, dass jedes Kind bis zum Ende der Grundschulzeit schwimmen können soll. Dieses Ziel wird laut Aussagen der DLRG von immer weniger Schülerinnen und Schülern erreicht. Rund ein Viertel der Kinder dieser Altersgruppe kann nicht schwimmen. Die Gründe hierfür sind vielfältig und liegen vor allem in den immer schlechter werdenden Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Was unternimmt die Landesregierung, um das im Lehrplan definierte Ziel kurzfristig zu erreichen? 2. Wie definiert die Landesregierung die Schwimmfähigkeit und wie wird diese am Ende der Grundschulzeit erfasst? 3. Wie hoch war die Zahl der ausgefallenen Schwimmstunden an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014? 4. Wie viele Grundschulen in Nordrhein-Westfalen haben keinen Zugang zu einer Schwimmhalle? Dr. Björn Kerbein Datum des Originals: 09.06.2015/Ausgegeben: 09.06.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de
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