Kleine Anfrage

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/8929
09.06.2015
Kleine Anfrage 3556
des Abgeordneten Dr. Björn Kerbein FDP
Geht der Volkssport Schwimmen in Nordrhein-Westfalen baden?
Die individuelle Schwimmfähigkeit ist von großer Bedeutung. Sie kann über Leben und Tod
entscheiden! Beim Schwimmen handelt es sich um eine Grundfertigkeit, die besonders für
das Überleben am und auf dem Wasser wichtig ist. Insgesamt 49 Menschen sind im Jahr
2014 in Nordrhein-Westfalen ertrunken. Dem Schwimmenlernen muss deshalb ein höherer
Stellenwert beigemessen werden.
Der Lehrplan an nordrhein-westfälischen Grundschulen sieht vor, dass jedes Kind bis zum
Ende der Grundschulzeit schwimmen können soll. Dieses Ziel wird laut Aussagen der DLRG
von immer weniger Schülerinnen und Schülern erreicht. Rund ein Viertel der Kinder dieser
Altersgruppe kann nicht schwimmen. Die Gründe hierfür sind vielfältig und liegen vor allem in
den immer schlechter werdenden Rahmenbedingungen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.
Was unternimmt die Landesregierung, um das im Lehrplan definierte Ziel kurzfristig zu
erreichen?
2.
Wie definiert die Landesregierung die Schwimmfähigkeit und wie wird diese am Ende
der Grundschulzeit erfasst?
3.
Wie hoch war die Zahl der ausgefallenen Schwimmstunden an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014?
4.
Wie viele Grundschulen in Nordrhein-Westfalen haben keinen Zugang zu einer
Schwimmhalle?
Dr. Björn Kerbein
Datum des Originals: 09.06.2015/Ausgegeben: 09.06.2015
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