Der Fall [ kostenlos ]

Juristische Lehrgänge
Verlagsges.mbH & Co. KG
Alter Fischmarkt 8
48143 MÜNSTER
Seit einiger Zeit bieten wir den Kunden des Klausurenkurses mit Korrektur die Möglichkeit, die eigenen Ausarbeitungen auch per E-Mail in eingescannter Form als PDF-Datei zur Korrektur einzusenden.
Als weitere Neuerung führen wir nun sukzessive die digitale Korrektur derjenigen Ausarbeitungen ein,
die uns per Mail eingeschickt werden. Damit auch Ihre Ausarbeitung digital korrigiert werden kann,
müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
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der Betreff Ihrer Mail muss wie folgt aufgebaut sein:
Ihr Nachname – Ihre Kundennummer – Klausurnummer
Beispiel: Mustermann – 123456 – D45
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der Name der PDF-Datei Ihrer Ausarbeitung muss ebenfalls den gleichen Aufbau haben
Ihr Nachname – Ihre Kundennummer – Klausurnummer
Beispiel: Mustermann – 123456 – D45.pdf
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pro E-Mail bitte nur eine Ausarbeitung einsenden
•
Ihre Ausarbeitung senden Sie bitte an die E-Mailadresse [email protected]
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in der Einführungsphase nicht garantieren können, dass
Ihre Ausarbeitung digital korrigiert wird, auch wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllt. Wir behalten uns vor, Ihre Einreichung auszudrucken, sie auf herkömmlichem Weg korrigieren zu lassen und
Ihnen per Post zurückzusenden. Mittelfristig streben wir aber die digitale Korrektur sämtlicher digitaler
Klausureinreichungen an.
Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Ausarbeitung per Post an uns einzusenden.
Diese wird dann auf herkömmlichen Weg korrigiert und an Sie zurückgeschickt.
Falltext
B 356
26.10.2015
A ist seit 15 Jahren in dem exportorientierten mittleren Unternehmen des C angestellt. Er arbeitete stets
zuverlässig, machte unbezahlte Überstunden und trug maßgeblich zu steigenden Unternehmensgewinnen bei. Nicht zuletzt deswegen versprach ihm der C bereits im Jahr 2014 für die anstehende personelle
Umstrukturierung eine höhere Position mit Personalverantwortung und erheblichem Gehaltssprung. Im
Vertrauen auf diese Zusage gönnte sich A neben einem neuen Kfz auch zahlreiche neue Elektro-Geräte,
wobei er stets von einer „Null-Prozent-Finanzierung“ Gebrauch machte.
Am 1. September 2015 ruft C den A zu sich ins Büro. In dem sich anschließenden Gespräch teilt C ihm
emotionslos mit, dass er nach langem Überlegen seinen jüngsten Sohn für die höhere Position vorgesehen habe. Dieser habe schließlich gerade seinen Bachelor of Arts in Economics in Regelstudienzeit geschafft und daher großes Potenzial. Während C weiter von seinem Sohn schwärmt, schließt er eine Geldkassette mit erheblichen Bargeldbeträgen in einen Schrank. Dies beobachtet A sehr genau.
Voller Enttäuschung darüber, dass ein 22-jähriger Berufsanfänger die ihm versprochene Position bekommen soll, beschließt A, seinen bisher geradlinigen Lebensweg zu verlassen. Er verabredet noch am
selben Abend mit seinem noch aus Schulzeiten Bekannten und Kleinkriminellen B, in der kommenden
Nacht die Geldkassette zu holen. Die Beute soll zwischen A und B geteilt werden. Beide wissen, dass das
Gebäude, in dem die Büroräume des C liegen, nachts von dem Wächter W alle zwei Stunden durch einen
Rundgang kontrolliert wird. Wie verabredet betreten A und B gegen 22:00 Uhr das Bürohaus. B bleibt im
Treppenhaus und steht Schmiere. A besorgt sich aus der Pförtnerloge den Schlüssel zu dem Büroraum
seines Chefs und macht sich alsbald mit einem mitgebrachten leichten Stemmeisen an der Rückwand
des verschlossenen Schrankes zu schaffen, um diese zu lösen. B, der erst einige Wochen vorher aus dem
Gefängnis entlassen worden ist und sich eigentlich fest vorgenommen hat, keine „krummen Dinger“
mehr zu drehen, kommen inzwischen Bedenken. Er beschließt, aus dem Unternehmen auszusteigen. Als
er gerade den zum Ausgang führenden Flur betritt, hört er in einem angrenzenden Zimmer Geräusche. B
erkennt zutreffend, dass es sich hierbei nur um den Nachtwächter W handeln kann. Um keinen Verdacht
gegen sich selbst aufkommen zu lassen, und auch um dem A, mit dem er wegen eines Schulstreichs aus
früheren Zeiten noch eine Rechnung zu begleichen hat, eins auszuwischen, ergreift er geistesgegenwärtig einen im Flur stehenden Putzwagen und zieht sich im letzten Moment die dazugehörige Weste sowie
eine Baseballcap der Reinigungsfirma an. Den Wischmopp in der Hand und den Putzwagen vor sich herschiebend geht er sodann auf den W zu, der gerade den Flur betritt. Mit gespielter Aufgeregtheit erklärt
er dem W, er sei kurzfristig von der Reinigungsfirma als Vertreter für einen erkrankten Mitarbeiter eingesetzt worden. Er wolle ihn darauf aufmerksam machen, dass er jemanden – vermutlich einen Einbrecher
– die Treppe zum Büro des C habe hinaufgehen sehen. Dabei geht B fest davon aus, dass A im Falle seiner Entdeckung durch den Nachtwächter ohne Widerstand von der Tat Abstand nimmt und sich der
Polizei stellt. W glaubt dem B und eilt sofort zum Büro des C. Dort hat A inzwischen die Wand des
Schrankes gelöst und festgestellt, dass sich die Geldkassette nicht mehr im Schrank befindet.
Als er enttäuscht den Raum verlassen will, gewahrt er auf dem Schreibtisch des C eine Schachtel Zigarillos (Wert: 7,50 €). Er steckt sie in seine Brusttasche. Plötzlich hört er Schritte im Flur und schließt daraus,
dass trotz des Schmierestehens des B der Nachtwächter W komme. A befürchtet, von W erkannt zu werden und dann seine Anstellung zu verlieren. Um dies zu verhindern, stellt er sich hinter die Tür und
schlägt dem hereinkommenden W mit dem Stemmeisen auf den Kopf, sodass dieser, ohne A überhaupt
wahrzunehmen, bewusstlos zusammenbricht. Dann sucht A das Weite in dem Glauben, dass W aufgrund
seiner guten körperlichen Konstitution schon nichts passieren wird. Erst als er das Bürogelände verlassen
hat, fallen ihm die mitgenommen Zigarillos wieder ein. Um „runter zu kommen“, raucht er die Schachtel
über den restlichen Abend verteilt leer. W kommt nach etwa 20 Minuten wieder zu sich. Wegen der erlittenen Gehirnerschütterung ist er zwei Wochen bettlägerig.
Wie haben sich A und B strafbar gemacht? Etwa erforderliche Strafanträge sind gestellt.