Juristische Lehrgänge Verlagsges.mbH & Co. KG Alter Fischmarkt 8 48143 MÜNSTER Seit einiger Zeit bieten wir den Kunden des Klausurenkurses mit Korrektur die Möglichkeit, die eigenen Ausarbeitungen auch per E-Mail in eingescannter Form als PDF-Datei zur Korrektur einzusenden. Als weitere Neuerung führen wir nun sukzessive die digitale Korrektur derjenigen Ausarbeitungen ein, die uns per Mail eingeschickt werden. Damit auch Ihre Ausarbeitung digital korrigiert werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: • der Betreff Ihrer Mail muss wie folgt aufgebaut sein: Ihr Nachname – Ihre Kundennummer – Klausurnummer Beispiel: Mustermann – 123456 – D45 • der Name der PDF-Datei Ihrer Ausarbeitung muss ebenfalls den gleichen Aufbau haben Ihr Nachname – Ihre Kundennummer – Klausurnummer Beispiel: Mustermann – 123456 – D45.pdf • pro E-Mail bitte nur eine Ausarbeitung einsenden • Ihre Ausarbeitung senden Sie bitte an die E-Mailadresse [email protected] Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in der Einführungsphase nicht garantieren können, dass Ihre Ausarbeitung digital korrigiert wird, auch wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllt. Wir behalten uns vor, Ihre Einreichung auszudrucken, sie auf herkömmlichem Weg korrigieren zu lassen und Ihnen per Post zurückzusenden. Mittelfristig streben wir aber die digitale Korrektur sämtlicher digitaler Klausureinreichungen an. Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Ausarbeitung per Post an uns einzusenden. Diese wird dann auf herkömmlichen Weg korrigiert und an Sie zurückgeschickt. Falltext B 187 18.07.2016 Der neunjährige Klaus kommt heulend zu Mama gelaufen: Der Nachbar Nörgel habe ihm an den Hals gefasst und ihm eine Backpfeife versetzt. Mama holt Papa. Beide sind entsetzt. Papa ruft die Polizei an. Die Beamten Fass und Greif erscheinen. Papa berichtet, der Nachbar N habe Kläuschen geschlagen. Papa hat früher im selben Haus gewohnt wie N und mit diesem gelegentlich ein Bier getrunken. F und G begeben sich mit Mama, Papa und Kläuschen zum Nachbarhaus zur Wohnung des N im 2. OG. Der alkoholisierte (1,56 ‰) N öffnet die Tür. Als ihm F mitteilt, dass gegen ihn Anzeige wegen Körperverletzung zum Nachteil des K erstattet werde, wird er erregt und beschimpft Papa und Mama. G versucht ihn zu beruhigen. Allerdings sei zur Feststellung seiner Personalien die Vorlage des Personalausweises erforderlich. G hält dies für erforderlich, weil schon früher angegebene Personalien sich im Nachhinein als nicht richtig herausgestellt und bereits früher Tatverdächtige behauptet hatten, nicht sie, sondern andere Familienmitglieder hätten die ihnen vorgeworfene Tat begangen. Als N sich weigert, den Personalausweis vorzulegen, erklärt G, dass er ihn dann nach den Ausweispapieren durchsuchen müsse und greift mit der linken Hand nach dem rechten Arm des N, um diesen an die Wand zu stellen und zu durchsuchen. Dieser (2,04 m/120 kg) glaubt, sich dies nicht gefallen lassen zu müssen und versetzt dem G einen gezielten Schlag in das Gesicht. G erleidet eine Schädelprellung, hat tagelang Kopfschmerzen und ist anschließend eineinhalb Wochen dienstunfähig. F ruft Verstärkung. Mit deren Hilfe wird N überwältigt. Die weiteren Ermittlungen ergeben, dass K dem N mehrfach die Zunge herausgestreckt hatte. Nachdem N ihn zweimal vergeblich ermahnt hatte, hatte er K schließlich eine Backpfeife gegeben. Strafbarkeit des N? (Erforderliche Strafanträge sind gestellt)
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