Schutz von besonders gefährdeten Opfern von Gewalt in der Familie Obstlt. Sonja Fiegl, B.A. Bezirkspolizeikommando Tulln Häusliche Gewalt ist eine der häufigste Menschenrechtsverletzung. Gewalt gegen Frauen wurde 1993 auf der Menschenrechtskonferenz in Wien international als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Wann sprechen wir von Gewalt? Im Falle einer Verletzung der psychischen und/oder körperlichen Integrität eines Menschen. Es umfasst alle Erscheinungsformen von physischen, psychischen und sexuellen Übergriffen. Formen der Gewalt Physische Gewalt bedeutet ? Psychische Gewalt bedeutet ? Ökonomische Gewalt bedeutet ? Neutralisierungsstrategien Leiden am Stockholmsyndrom Die Anpassung als Überlebensstrategie ………………lebensstark – beziehungsschwach………… Der Begriff „Stockholm-Syndrom“ vergleicht das Verhalten von Frauen in Gewaltsituationen mit den psychologischen Verhaltensmustern von Geiselopfern (nach einer Geiselnahme 1973 in Stockholm): Die Opfer passen sich an, um zu überleben. Die Bindung an den Täter, der das Überleben garantieren kann, wird so stark, dass die Perspektive des Täters übernommen wird. Dadurch entsteht eine für Außenstehende unerklärliche Loyalität mit dem Misshandler. In einer Gewaltbeziehung gibt es keinen isolierten gewalttätigen Vorfall. Gewalttätigkeiten sind eingebettet in einen Kreislauf aus Spannungsaufbau, Gewalteskalation und Reue, der sich stets wiederholt. Diese Tatsache und zahlreiche andere Faktoren, wie z. B. das Stockholm-Syndrom, erschweren es Frauen, den gewalttätigen Mann zu verlassen. Polizeiliche Wegweisung Die Polizei kann nach dem Sicherheitspolizeigesetz denjenigen wegweisen, von dem gefährliche Angriffe gegen die körperliche Sicherheit von MitbewohnerInnen (z.B. Ehefrau, Lebensgefährtin, Kinder, Verwandte, etc.) zu erwarten sind. Für die Gefährlichkeitsprognose sind die Aussage des Opfers und das Verhalten desjenigen, von dem die Gefahr ausgeht, maßgeblich. Dabei spielen die Eigentumsverhältnisse an der Wohnung/an dem Haus keine Rolle. Betretungsverbot Die Polizei kann ein Betretungsverbot verhängen, dieses dauert 14 Tage. Dann kann eine „Einstweilige Verfügung“ das Betretungsverbot ersetzen – Zuständig dafür ist das Bezirksgericht. Maßnahmen: Schulung /Dokumentation Öffentlichkeitsarbeit Vernetzung ? Perspektivenwürfel Dramadreieck Opfer Täter Anzeiger Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass es in einer Familie zu Gewalttätigkeiten kommt? 1. Aufmerksam sein und Anzeichen häuslicher Gewalt erkennen (Verletzungen....) 2. Häusliche Gewalt ansprechen 3. Dokumentieren 4. Sicherheits-Bedürfnis klären 5. Informieren und Unterstützungsangebote vermitteln Gewaltschutzzentrum Interventionsstelle
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