Gewaltschutzzentrum OÖ Mit Mai 1997 trat in Österreich das Gewaltschutzgesetz in Kraft, das die Polizei ermächtigt, bei Gewalt in der Privatsphäre einzuschreiten, Gewalttäter aus Wohnungen wegzuweisen und ihnen das Betreten für zwei Wochen zu verbieten. Gerichtlich kann eine Verlängerung bzw. eine eigenständige Wegweisung erwirkt werden. Jährlich werden in Österreich derzeit über 8.000 Betretungsverbote von der Polizei verhängt. Als wesentliche Säulen des Gewaltschutzgesetzes fungieren in den Bundesländern die Gewaltschutzzentren. Das Gewaltschutzzentrum OÖ betreute im Vorjahr 2.137 bedrohte oder misshandelte Personen, 84 Prozent davon waren Frauen. In mehr als der Hälfte der Fälle erfolgte die Kontaktaufnahme seitens des Gewaltschutzzentrums aufgrund der Übermittlung des Betretungsverbotes durch die Polizei, die weiteren Personen wandten sich ohne vorherige polizeiliche Maßnahme an das Gewaltschutzzentrum OÖ. Fast ein Drittel der 2015 vom Gewaltschutzzentrum OÖ betreuten Personen ist in Linz wohnhaft (517 Frauen, 84 Männer) . 2015 wurden in Oberösterreich 1.128 Betretungsverbote ausgesprochen, alleine in Linz ergingen dabei 331 Meldungen der Polizei an das Gewaltschutzzentrum. Im anonymen städtischen Bereich ist es anscheinend weniger Hürde für Betroffene, die Polizei zu rufen bzw. auch für die Polizei einzuschreiten. Zudem ist es leichter ein Beratungsangebot vor Ort in Anspruch zu nehmen. Allerdings werden mit vier Regionalstellen in OÖ (Freistadt, Ried, Gmunden und Steyr) den Klientinnen kürzere Wege in den Regionen geboten. Heuer wurden bis Ende Oktober bereits 1.066 Betretungsverbote im Bundesland verfügt und 2.026 Personen vom Gewaltschutzzentrum OÖ betreut. Die Erfahrung zeigt die enorme Wichtigkeit eines proaktiven bzw. aufsuchenden Kontakts zu den Klientinnen, die nach Gewaltvorfällen oftmals nicht von sich aus in der Lage sind, ein Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen. Das Gewaltschutzzentrum unterstützt in erster Linie durch Juristinnen und Sozialarbeiterinnen, die mit dem Fokus auf Schutz und Sicherheit vor weiterer Gewalt informieren und beraten. Einschätzung der Gefährdung, Erstellung eines Sicherheitsplans, Besprechen rechtlicher Schritte, Formulieren und Einbringen von Anträgen bei Gericht, Behördenkontakte, psychosoziale und juristische Prozessbegleitung sind zentrale Unterstützungsangebote. Das Gewaltschutzzentrum macht es sich zur Aufgabe, in Kooperation mit Polizei, Justiz, Kinderund Jugendhilfe sowie befassten Einrichtungen im Sozialbereich diese Maßnahmen abzusichern, um weiteren Gewaltsituationen in Einzelfällen vorzubeugen. Gewaltschutzzentrum OÖ Stockhofstraße 40 / Eingang Wachreinergasse 2, 4020 Linz Tel.: +43 732 60 77 60 Fax: +43 732 60 77 60-10 www.gewaltschutzzentrum.at/ooe [email protected] Maga. Karin Obermüller (Psychologin, Psychotherapeutin) (24.11.2016)
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