Gewaltschutzzentrum OÖ

Gewaltschutzzentrum OÖ
Mit Mai 1997 trat in Österreich das Gewaltschutzgesetz in Kraft, das die Polizei ermächtigt, bei
Gewalt in der Privatsphäre einzuschreiten, Gewalttäter aus Wohnungen wegzuweisen und ihnen
das Betreten für zwei Wochen zu verbieten. Gerichtlich kann eine Verlängerung bzw. eine
eigenständige Wegweisung erwirkt werden. Jährlich werden in Österreich derzeit über 8.000
Betretungsverbote von der Polizei verhängt.
Als wesentliche Säulen des Gewaltschutzgesetzes fungieren in den Bundesländern die
Gewaltschutzzentren. Das Gewaltschutzzentrum OÖ betreute im Vorjahr 2.137 bedrohte oder
misshandelte Personen, 84 Prozent davon waren Frauen. In mehr als der Hälfte der Fälle erfolgte
die Kontaktaufnahme seitens des Gewaltschutzzentrums aufgrund der Übermittlung des
Betretungsverbotes durch die Polizei, die weiteren Personen wandten sich ohne vorherige
polizeiliche Maßnahme an das Gewaltschutzzentrum OÖ. Fast ein Drittel der 2015 vom
Gewaltschutzzentrum OÖ betreuten Personen ist in Linz wohnhaft (517 Frauen, 84 Männer) .
2015 wurden in Oberösterreich 1.128 Betretungsverbote ausgesprochen, alleine in Linz ergingen
dabei 331 Meldungen der Polizei an das Gewaltschutzzentrum. Im anonymen städtischen Bereich
ist es anscheinend weniger Hürde für Betroffene, die Polizei zu rufen bzw. auch für die Polizei
einzuschreiten. Zudem ist es leichter ein Beratungsangebot vor Ort in Anspruch zu nehmen.
Allerdings werden mit vier Regionalstellen in OÖ (Freistadt, Ried, Gmunden und Steyr) den
Klientinnen kürzere Wege in den Regionen geboten. Heuer wurden bis Ende Oktober bereits
1.066 Betretungsverbote im Bundesland verfügt und 2.026 Personen vom Gewaltschutzzentrum
OÖ betreut.
Die Erfahrung zeigt die enorme Wichtigkeit eines proaktiven bzw. aufsuchenden Kontakts zu den
Klientinnen, die nach Gewaltvorfällen oftmals nicht von sich aus in der Lage sind, ein
Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen. Das Gewaltschutzzentrum unterstützt in erster Linie
durch Juristinnen und Sozialarbeiterinnen, die mit dem Fokus auf Schutz und Sicherheit vor
weiterer Gewalt informieren und beraten. Einschätzung der Gefährdung, Erstellung eines
Sicherheitsplans, Besprechen rechtlicher Schritte, Formulieren und Einbringen von Anträgen bei
Gericht, Behördenkontakte, psychosoziale und juristische Prozessbegleitung sind zentrale
Unterstützungsangebote.
Das Gewaltschutzzentrum macht es sich zur Aufgabe, in Kooperation mit Polizei, Justiz, Kinderund Jugendhilfe sowie befassten Einrichtungen im Sozialbereich diese Maßnahmen abzusichern,
um weiteren Gewaltsituationen in Einzelfällen vorzubeugen.
Gewaltschutzzentrum OÖ
Stockhofstraße 40 / Eingang Wachreinergasse 2,
4020 Linz
Tel.: +43 732 60 77 60
Fax: +43 732 60 77 60-10
www.gewaltschutzzentrum.at/ooe
[email protected]
Maga. Karin Obermüller
(Psychologin, Psychotherapeutin)
(24.11.2016)