Vergabe Aktuell 18.03.2016 Wertung nach Schulnoten ist unzulässig Wertungsmatrix: Unterkriterien OLG einen Düsseldorf konkreten fordert neben „Erfüllungsgrad“ in Punkten (OLG Düsseldorf, Verg 25/15 vom 16.12.2015). Öffentliche Auftraggeber müssen mitteilen, auf welche Gesichtspunkte sie bei der Bewertung abstellen. In der Regel Unterkriterien und konkrete Punkte vorgeben erfolgt dies über Unterkriterien und ggf. Unter–Unterkriterien (vgl. auch OLG Düsseldorf, vom 21.10.2015, Az. Verg 28/14). Eine pauschale Kategorisierung: 1 Punkt = genügt den Anforderungen, 2 Punkte = genügt vollumfänglich den Anforderungen, 3 Punkte = ist den Anforderungen besonders dienlich, reicht nicht. Bieter könnten nicht erkennen, unter welchen Auftraggeber muss alles vorgeben (konkreten) Voraussetzungen ihr Angebot den Anforderungen genügt, mit Einschränkungen genügt oder besonders dienlich ist, so das Gericht. Auch Schulnoten, die Angebotsinhalte mit sehr gut, gut, befriedigend etc. bewerten, seien demnach nicht mehr zulässig. Da der Auftraggeber konkret vorgeben muss, welche Ange- Innovative Lösungen noch möglich? botsinhalte wie viele Punkte erzielen, funktioniert eine solche Wertung nur, wenn der Auftraggeber schon vorher genau weiß, wie die ausgeschriebene Leistung am besten umgesetzt wird. Findige Bieter werden dann spiegelbildlich diese Vorgaben in ihren Angeboten abbilden, um die maximale Punktzahl zu erzielen. Raum für eigene Ideen der Bieter bleibt kaum. Download Volltext: www.heuking.de/aktuelles/OLG_DUS_16.12.15_Verg_2 5-15_695.pdf Dieser Newsletter beinhaltet keinen Rechtsrat. Die enthaltenen Informationen sind sorgfältig recherchiert, geben die Rechtsprechung und Rechtsentwicklung jedoch nur auszugsweise wieder und können eine den Besonderheiten des einzelnen Sachverhaltes gerecht werdende individuelle Beratung nicht ersetzen. Unser Team Unsere Auszeichnungen Das Team „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ von Dr. Ute Jasper Dr. Daniela Hattenhauer Dr. Martin Schellenberg Ulf Christiani Dr. Thomas Nickel Dr. Markus Collisy Dr. Rainer Velte Marc Baltus wurde 2015/2016 von nationalen und internationalen Anwaltsrankings zu den besten Beratern gezählt und ausgezeichnet. Stephan Freund Gilbert Toepffer Roland Gerold Dr. Wolfgang G. Renner, LL.M. Dr. Günther M. Bredow, LL.M. Klaus Weinand-Härer Dr. Stefan Proske Dr. Thorsten Kuthe Dr. André-M. Szesny, LL.M. Dr. Sönke Görgens Kirstin van de Sande Fabian Gerstner Dr. Jens Biemann Ute Klemm, LL.M. Dr. Isabel Niedergöker Dr. Matthias Kühn, LL.M. Dr. AnneKathrin Wilts Susanne C. Monsig Dr. Christopher Marx Dr. Laurence Westen Martin Wilke Dr. Felix Siebler, LL. M. Dr. Hilka Frese Markus Beyer Christian Miercke Myriam Drumm Rebecca Dreps Christopher Jeschor www.heuking.de/ oeffentlicher-sektorund-vergabe Unsere Vorträge Die 20 wichtigsten Änderungen im Vergaberecht, 15.04.2016 in Düsseldorf Update Vergaberecht 2016 polis Convention, 20.-21.04.2016, Stand B 11.1, Düsseldorf 29.04.2016 in Berlin 10.06.2016 in Düsseldorf Flüchtlingskongress, 26.04.2016 in Hannover Immobiliengipfel Öffentliche Hand, 26.-27.04.2016 in Bonn Workshop „Neues Vergaberecht für Stadtwerke, 28.04.2016 in Düsseldorf Wir freuen uns auf Sie! 17.06.2016 in Chemnitz 01.07.2016 in München 15.09.2016 in Hamburg 30.09.2016 in Köln 28.10.2016 in Frankfurt
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