Vergabe 695

Vergabe Aktuell
18.03.2016
Wertung nach Schulnoten ist
unzulässig
Wertungsmatrix:
Unterkriterien
OLG
einen
Düsseldorf
konkreten
fordert
neben
„Erfüllungsgrad“
in
Punkten (OLG Düsseldorf, Verg 25/15 vom 16.12.2015).
Öffentliche
Auftraggeber müssen mitteilen, auf welche
Gesichtspunkte sie bei der Bewertung abstellen. In der Regel
Unterkriterien und konkrete Punkte
vorgeben
erfolgt dies über Unterkriterien und ggf. Unter–Unterkriterien
(vgl. auch OLG Düsseldorf, vom 21.10.2015, Az. Verg 28/14).
Eine pauschale Kategorisierung:

1 Punkt = genügt den Anforderungen,

2 Punkte = genügt vollumfänglich den Anforderungen,

3 Punkte = ist den Anforderungen besonders dienlich,
reicht nicht. Bieter könnten nicht erkennen, unter welchen
Auftraggeber muss alles vorgeben
(konkreten) Voraussetzungen ihr Angebot den Anforderungen
genügt, mit Einschränkungen genügt oder besonders dienlich
ist, so das Gericht. Auch Schulnoten, die Angebotsinhalte mit
sehr gut, gut, befriedigend etc. bewerten, seien demnach
nicht mehr zulässig.
Da der Auftraggeber konkret vorgeben muss, welche Ange-
Innovative Lösungen noch möglich?
botsinhalte wie viele Punkte erzielen, funktioniert eine solche
Wertung nur, wenn der Auftraggeber schon vorher genau
weiß,
wie
die
ausgeschriebene
Leistung
am
besten
umgesetzt wird. Findige Bieter werden dann spiegelbildlich
diese Vorgaben in ihren Angeboten abbilden, um die
maximale Punktzahl zu erzielen. Raum für eigene Ideen der
Bieter bleibt kaum.
Download Volltext:
www.heuking.de/aktuelles/OLG_DUS_16.12.15_Verg_2
5-15_695.pdf
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