Zukunft bAV – Zwischenruf Schluss mit dem Flickenteppich – es ist Zeit für ein europäisches „Kontenmodell in der bAV“ Die Arbeitswelt verändert sich. Die klassische Dreiteilung früherer Erwerbsbiografien – Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Rente – ist nicht mehr der Normalfall. Beschäftigte nehmen sich heute Auszeiten – für die Elternzeit, für die Pflege Angehöriger oder für Auslandsaufenthalte. Zudem sind häufigere Arbeitgeberwechsel an der Tagesordnung. Nach mehreren beruflichen Stationen kann leicht ein Flickenteppich aus Arbeitgebern und Durchführungswegen entstehen, der die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Beschäftigte unübersichtlich macht. Damit muss Schluss sein. Die bAV muss genauso „mobil“ werden, wie es viele Arbeitnehmer heute schon sind, und bei einem Wechsel einfach mitzunehmen sein. EU-Vorsorgekonten mit Portabilität für einen EU-weiten Arbeitsmarkt Kontenmodelle, wie sie beispielsweise in den angelsächsischen Ländern, aber auch in Frankreich, Japan und ansatzweise in den Niederlanden umgesetzt werden, gewährleisten die Portabilität angesparter Vorsorgevermögen. Sie ermöglichen die problemlose Mitnahme der Ersparnisse von einem Arbeitgeber zum anderen sowie vom betrieblichen zum privaten Vorsorgekonto. Vereinfacht gesagt geht es dabei um Folgendes: Für die bAV (und auch für die private Vorsorge) werden steuerlich begünstigte Konten geschaffen, auf denen Arbeitnehmer Fondsanteile, direkte Anlagen oder auch Versicherungspolicen halten können. Diese Konten können bis zu den gesetzlich definierten Höchstgrenzen aus dem Bruttogehalt steuer- und sozialabgabenfrei bespart und umgeschichtet werden. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert bei Entnahme der angesparten Mittel ab Rentenbeginn. Die entsprechenden privaten Konten sind ebenfalls steuerlich begünstigt. Europäischer Rahmen, nationale Umsetzung Das EU-weite Vorsorgekonto würde parallel zu den bestehenden nationalen bAV-Regelungen eingeführt werden. Arbeitgeber können so frei entscheiden, nach welchem System sie ihre bAV realisieren wollen. Das ist insbesondere mit Blick auf Arbeitnehmer wichtig, die ihre bereits bestehenden bAV-Verträge ohne Änderungen weiterführen wollen. Die rechtliche Basis für dieses Vorsorgekonto könnte eine EU-Richtlinie bilden. Sie würde das grenzüberschreitende Angebot der Konten erleichtern und zugleich – analog zur OGAW-Richtlinie – EU-weit die Anlegersicherheit und die Marktintegrität gewährleisten. Die Mitgliedsstaaten hätten die Aufgabe, diese Richtlinie in nationale Gesetzgebung zu überführen und damit die Möglichkeit, die Detailregelungen, beispielsweise den Beginn der Auszahlung oder die Flexibilität in der Auszahlungsphase, entsprechend ihrer nationalen Rechtslandschaft zu gestalten. Ohnehin ist die Gestaltung wesentlicher Punkte, wie zum Beispiel die steuerliche Ausgestaltung, den einzelnen Mitgliedsstaaten vorbehalten. Erfolgsgeschichte aus den USA: Die 401k-Konten Wie solche Konten in der Praxis funktionieren können, zeigt das Beispiel USA. Dort sind die so genannten 401k-Pläne, benannt nach einem bestimmten Absatz des Einkommensteuergesetzes, weit verbreitet. Hierbei handelt es sich um so genannte Defined-ContributionPläne (DC), also beitragsorientierte Zusagen, in deren Rahmen Angestellte steuerfrei bis zu 15 Prozent ihres Gehalts in Investmentfonds oder Belegschaftsaktien investieren können. 401k-Pläne funktionieren häufig nach dem sogenannten Opt-Out. Die Teilnahme an der bAV ist der Normalfall, wer nicht teilnehmen will, muss sich aktiv dagegen entscheiden. Mit diesen Kontenmodellen lässt sich die Portabilität des angesparten Vorsorgevermögens besonders effizient sicherstellen. So kann ein Mitarbeiter in den USA bei einem Arbeitgeberwechsel selbst wählen, ob er sein Vorsorgevermögen auf dem bisherigen 401k-Konto stehen lassen, auf das 401k-Konto des neuen Arbeitgebers übertragen oder auf ein privates Individual Retirement Account (IRA) überführen will. Die Übertragung würde ohne zusätzliche Kosten erfolgen, es würden weder Verwaltungskosten noch steuerliche Zahlungen anfallen. Bestehende Best-Practice-Beispiele weiterentwickeln In EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und nicht zuletzt Großbritannien entwickeln sich bereits bAV-Kontenmodelle auf betrieblicher wie auf staatlicher bzw. regulatorischer Ebene. Diese Best-PracticeModelle haben sich einander in den letzten zwei, drei Jahren in wesentlichen Punkten angenähert. Es wäre im Grunde nur noch ein kleiner Schritt, um daraus ein Kontenmodell zu entwickeln, das EU-weite Umsetzbarkeit und nationale Gestaltungsspielräume kombiniert. EU-weite Gesetzgebung definiert den rechtlichen Rahmen. Detailregelungen erfolgen auf nationaler Ebene. EU-weite betriebliche Altersvorsorge EU-weite private Altersvorsorge € Zweite Säule Dritte Säule Einzahlungen sind steuerlich absetzbar. Auszahlungen sind steuerpflichtig. Kontakt und Impressum: Fidelity International · FIL Investment Services GmbH Christian Kronberger · Anette Tepel · [email protected] · www.fidelity.de Telefon: 06173/ 509-3872 und -3873
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