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Betriebliche Altersversorgung als Mittel der
Mitarbeiterbindung
E-Interview mit Hans-Bert Schmitz
Name:
Hans-Bert Schmitz
Funktion/Bereich:
Senior Account Manager
Organisation:
AXA Konzern AG
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
in der heutigen Zeit sind hohe Fluktuationsraten keine Seltenheit mehr. Auch
der Fachkräftemangel lastet stark auf Unternehmen und erzeugt immensen
Wettbewerbsdruck im „War For Talents“.
Damit sind Unternehmen gefordert sich mit dem Thema Mitarbeiterbindung zu
beschäftigen und Ihre Belegschaft an sich zu binden.
Im folgenden Interview, verrät Hans-Bert Schmitz, Senior Account Manager der
AXA Konzern AG, wie Unternehmen die betriebliche Altersversorgung als optimales Instrument der Mitarbeiterbindung für sich nutzen können, wieso sich die
bAV auch für das Unternehmen lohnt und für welchen Durchführungsweg sich
ein Unternehmen entscheiden sollte.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr NetSkill-Team
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Sehr geehrter Herr Schmitz,
Frageblock 1: Zusammenhang bAV und Mitarbeiterbindung
Können Sie uns kurz erklären, was man unter Betrieblicher Altersversorgung
versteht? Was hat die betriebliche Altersversorgung mit Mitarbeiterbindung zu
tun?
Antwort:
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) hat eine sehr lange
Tradition,
die
länger
zurückreicht
als
die
unserer
Sozialversicherung. Bereits im Jahr 1850 erteilte das
Bergbauunternehmen „Gute Hoffnungshütte“ eine freiwillige
betriebliche Sozialleistung. Ziel war es, der unternehmerischen Fürsorgepflicht
gegenüber den Mitarbeitern nachzukommen. Diesem Beispiel folgten viele
Großunternehmen, wie z.B. Krupp, Hoechst, BASF oder Siemens. Der Gedanke, dem Mitarbeiter neben der Entlohnung eine zusätzliche Absicherung zu gewähren ist somit schon alt.
Eine betriebliche Absicherung war für viele Mitarbeiter sicherlich auch ein
Grund, bei dem Unternehmen zu bleiben oder sich für ein Unternehmen mit
entsprechenden Leistungen zu entscheiden, denn dort war man ja sicher versorgt. Die Versorgung in der bAV bezieht sich auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen, welche in fünf sog. Durchführungswegen zugesagt werden
können. Damit steht ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur Verfügung, welches Unternehmen zur individuellen Umsetzung einer bAV nutzen können. Zu
erwähnen ist noch, dass neben der arbeitgeberfinanzierten bAV im Jahre 2002
den Mitarbeitern ein gesetzlicher Anspruch auf bAV durch die Umwandlung von
Lohnentgelt eingeräumt wurde.
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Frageblock 2: bAV als Instrument zur Mitarbeiterbindung
Warum sollte sich ein Unternehmen Ihrer Meinung nach für die betriebliche Altersversorgung entscheiden, wie kann es die bAV als Instrument zur Mitarbeiterbindung nutzen? Können Sie bitte skizzieren, warum genau sich eine bAV für
Unternehmen lohnt?
Antwort:
Die Gründe sind vielfältig und es kommt auf den
Betrachtungswinkel des Unternehmens an. Wenn man es von der
reinen Gesetzeslage her betrachtet, dann ist jeder Arbeitgeber
verpflichtet, eine bAV anzubieten. Ernst wird es aber erst dann,
wenn der Mitarbeiter wirklich Entgelt gegen die Gewährung einer bAV umwandeln möchte. Liegt ein solcher Fall vor, so muss der Arbeitgeber eine bAV einrichten. Um Diskussionen mit dem einzelnen Mitarbeiter zu vermeiden, sollte
bestenfalls schon vorher eine allgemein gültige Regelung getroffen werden.
Die Attraktivität des Arbeitsplatzes hängt nicht zuletzt auch von den Sozialleistungen eines Unternehmens ab. Durch Thematisierung der Altersvorsorge in
den Medien sind Mitarbeiter für ihre Altersversorgung sensibilisiert und schätzen eine zusätzliche Absicherung, die das Unternehmen bietet. Ist diese Absicherung dann noch arbeitgeberfinanziert, so liegt die Hürde, das Unternehmen
wegen eines Arbeitsplatzwechsels zu verlassen, wieder ein Stück höher. Richtet man den Blick auf das Ende eines Arbeitslebens, so möchte kaum ein Beschäftigter wirklich bis zur Regelaltersgrenze arbeiten, insbesondere nachdem
diese auf das 67. Lebensjahr angehoben wurde. Hinzu kommt, dass bei Berufen mit starker körperlicher Belastung ein Arbeitsleben bis zum Alter 67 aus gesundheitlichen Gründen kaum möglich ist. Es droht eine Überalterung der Belegschaft mit den Folgen sinkender Leistungsstärke. Mit einer bAV kann das
Unternehmen gegensteuern, die Versorgungslücken eines vorgezogenen Ruhestandes abmildern und so einer Überalterung der eigenen Belegschaft entgegenwirken.
Ein weiterer Punkt ist der Fachkräftemangel in den Unternehmen. Es wird immer schwieriger, gut ausgebildete Fachkräfte zu finden. Dieser Mangel ermöglicht hohe Forderungen der Arbeitnehmer und erzeugt gleichzeitig Druck auf die
Personalkosten. Mit einer arbeitgeberfinanzierten bAV kann bei der Suche nach
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Fachkräften ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, der sich gegenüber
einer überhöhten Lohnzahlung auch finanziell für das Unternehmen lohnt und
den Arbeitnehmer motiviert, sich langfristig an ein Unternehmen zu binden.
Im Ergebnis gibt es also eine Reihe von Gründen, warum sich eine bAV lohnt.
Das Unternehmen selbst hat mit einer bAV eine zusätzliche Komponente, um
sich von Mitbewerbern abzuheben. Darüber hinaus spart das Unternehmen
ganz konkret bei den Lohnnebenkosten, wenn statt zusätzlichem Gehalt eine
bAV eingerichtet wird, da auf den Beitrag zur bAV keine Sozialabgaben anfallen. Wird die bAV durch den Mitarbeiter finanziert, dann spart das Unternehmen
auf den umgewandelten Betrag ebenfalls die Sozialabgaben. So rechnet sich
eine arbeitgeberfinanzierte oder entgeltumgewandelte bAV sehr schnell.
Mitarbeiter profitieren sogar doppelt von der bAV, indem bei Sozialabgaben und
Steuern gespart wird. So gefördert, reduziert sich ein Beitrag zur bAV schnell
auf die Hälfte. Wird die bAV dann noch in größeren Kollektiven gemanagt, profitieren die Mitarbeiter zusätzlich noch von den günstigen Verwaltungskosten.
Solche Vorteile wären bei einem privaten Versicherungsabschluss nicht möglich. Vereinfachte Zugangsbedingungen - d.h. ohne eine aufwendige Risikoprüfung - zu einer Invaliden bzw. Hinterbliebenenabsicherung sind weitere Vorteile
eines Kollektivvertrages, die sich für jeden Einzelnen lohnen können.
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Frageblock 3: Durchführungswege für bAV
Sie haben zu Beginn die fünf verschiedenen Durchführungswege angesprochen. Ist es gleichgültig, für welchen Durchführungsweg der bAV man sich als
Unternehmen entscheidet? Wie findet man einen geeigneten Anbieter?
Antwort:
In der bAV gibt es mit der Pensionskasse, der Direktversicherung,
der Unterstützungskasse, dem Pensionsfonds und der
Pensionszusage fünf sogenannte Durchführungswege. Die
Vielzahl der Durchführungswege erklärt sich zum einen durch
historische Entwicklungen und zum anderen durch Vorgaben des Gesetzgebers. In ihren Ausprägungen sind die fünf Durchführungswege recht unterschiedlich. Die Entscheidung, welchen Durchführungsweg das Unternehmen
letztlich wählt, sollte immer von dem angestrebten Ziel abhängig gemacht werden.
Möchte das Unternehmen eine schlanke und preisgünstige Lösung, dann sollte
man sich für eine Pensionskasse, Direktversicherung oder einen Pensionsfonds
entscheiden. Die bAV wird außerhalb des Unternehmens verwaltet und es
kommt zu keinem bilanziellen Ausweis.
Die Unterstützungskasse und Pensionszusage eignen sich eher für eine individuellere betriebliche Altersversorgung. Führungskräfte und Mitarbeiter mit hohen Versorgungsbeiträgen sind hier gut aufgehoben. Eine sehr hohe Flexibilität
bietet die Pensionszusage. Damit verbunden ist aber auch ein Ausweis in der
Unternehmensbilanz.
Es handelt sich hierbei um eine sehr verkürzte Darstellung. Interessierten Unternehmen ist auf jeden Fall zu empfehlen, sich vor Einrichtung einer bAV von
einem Experten beraten zu lassen. Nur so findet man die optimale Lösung für
das Unternehmen und die Mitarbeiter.
Die Entscheidung für eine bAV ist eine langfristige. Entsprechend sollte auch
der Partner für eine bAV ausgesucht werden. Ein Kriterium für langfristige Stabilität sind gute Finanzratings, welche durch unabhängige Agenturen, wie Standard & Poors, Moody´s oder Fitch, durchgeführt werden. Neben dieser finanziellen Stabilität sollte auch das Produktangebot des Anbieters stimmen. Bietet
ein Partner alle Durchführungswege an? Werden neben klassischen auch mo-
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derne Produkte angeboten, wie z.B. fondsbasierte Produkte? Wie sind die Leistungen? Welche Services – z.B. Beratung des Arbeitgebers und der Mitarbeiter
- bietet ein Partner rund um die bAV? All diese Fragen sollten Inhalt eines Auswahlprozesses sein. Je besser die Auswahl erfolgt, desto größer ist der Mehrwert für Unternehmen und Mitarbeiter. Der Wert einer arbeitgeberfinanzierten
Altersversorgung wird nur dann geschätzt, wenn die Altersversorgung sicher
und kalkulierbar ist. Ebenso werden Mitarbeiter nur dann Entgelt in eine bAV
umwandeln, wenn die Leistungen attraktiv erscheinen.
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Frageblock 4: Vergleich bAV mit anderen Altersvorsorgemöglichkeiten
Ist es bei den derzeitigen Renditen nicht besser, den Lohn zu konsumieren statt
in eine bAV zu investieren?
Antwort:
Es ist weniger eine Entscheidung zwischen Konsum und Sparen,
sondern vielmehr die Frage, wie man sich das Leben im Alter
vorstellt und man dafür vorsorgt. Es gibt zahlreiche
Anlagemöglichkeiten.
Entscheidend
ist
aber,
wo
der
Vorsorgebeitrag sicher eingesetzt wird und gleichzeitig den größten Nutzen
bringt. Der erste Blick sollte den vom Staat geförderten Altersvorsorgemöglichkeiten gelten. Mit der Riester-Rente, der sog. Rürup-Rente und natürlich der
betrieblichen Altersversorgung gibt es drei geförderte Varianten. Aus Sicht des
Versorgungsgedanken konkurriert die Riester-Rente nicht mit den anderen Fördervarianten, da sie den Wegfall eines Teils der gesetzlichen Rentenversicherung kompensiert, und damit quasi einen obligatorischen Charakter hat. Eine
Rürup-Rente bleibt im Vergleich zu einer bAV eher unattraktiv und unflexibel,
da die Beiträge steuerlich noch nicht zu 100% gefördert werden und die Förderung erst in der Einkommensteuererklärung durch einen Sonderausgabenabzug
gewährt wird. Die höchste Attraktivität der drei Varianten genießt die bAV, da
sich die steuerliche Ersparnis direkt in der Lohnabrechnung bemerkbar macht
und im Falle der Sozialversicherungspflicht auch noch eine Ersparnis bei den
Sozialversicherungsbeiträgen gegeben ist. Bei einem gegebenen Bruttobeitrag
reduziert sich der wirkliche Zahlbeitrag erheblich, so dass sich die Rendite einer
solchen Vorsorge leicht verdoppelt.
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Frageblock 5: Eigene Position am Markt
Wie sehen Sie AXA in den zuvor genannten Punkten positioniert?
Antwort:
AXA ist ein internationales Unternehmen, welches über eine
ausgezeichnete Finanzkraft verfügt. Damit haben wir die
Möglichkeiten unser Geschäft kontinuierlich zu betreiben und für
unseren Kunden ein langfristiger Partner zu sein. Wir
konzentrieren uns auf unsere Kernkompetenzen, wozu auch die betriebliche
Altersversorgung gehört. In der bAV sind wir in allen Durchführungswegen vertreten und unser Produktangebot reicht von klassischen Produkten über fondsgebundene Varianten bis hin zu Modernen, wie den TwinStar. In zahlreichen,
unabhängigen Produktratings sind wir ausgezeichnet bewertet worden. Die
Verzinsung unserer Produkte ist marktkonform und bewegt sich auf dem Level
von Serviceversicherern. Als AXA unterstützen wir unsere Kunden mit zahlreichen Services rund um die bAV. Alles in allem sind wir ein zuverlässiger Partner, der ein hohes Maß an Innovationskraft mitbringt. Dies sind genau die Punkte, mit denen sich eine moderne betriebliche Altersversorgung gestalten lässt.
Vielen Dank für das Interview!
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