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Schweizerische Botschaft in Oesterreich
Regionales Konsularcenter Wien
Merkblatt
Schweizerisch-Kroatische Eheschliessungen
in Kroatien
Allgemeine Informationen
Der/die Schweizer/in muss folgende Dokumente vorweisen:
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Geburtsurkunde
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Ehefähigkeitszeugnis (mit Angaben über Staatsangehörigkeit, Wohnort, Zivilstand)

falls geschieden: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
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falls verwitwet: Todesurkunde des früheren Ehepartners

Schweizer Reisepass (in Original zur Einsichtnahme oder Fotokopie)
Alle Urkunden müssen beglaubigt (Apostille) und vom Gerichtsdolmetscher auf Kroatisch übersetzt werden.
Diese Angaben dienen nur zu Ihrer Information und erfolgen ohne Gewähr seitens des Konsularcenters.
Bezüglich kroatischer Formalitäten wenden Sie sich bitte an das für Ihre Eheschliessung zuständige
Zivilstandsamt in Kroatien.
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Wie man ein Ehefähigkeitszeugnis erhält
Beantragungsformulare sind beim Regionalen Konsularcenters erhältlich:
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Gesuch um Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (Form. 0.34B-2000)
* Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschließung (Form. 0.35-2000).
* Ev. Namenserklärung (Form. 0.41-2000) für die Schweizerische Verlobte falls sie die Voranstellung
des Mädchennamens (Führung eines Doppelnamens) gemäss Schweizer Recht wünscht
* Diese Formulare müssen beim Regionalen Konsularcenter in Wien unterschrieben werden
 Beglaubigung der Unterschrift durch Mitarbeiter/in des Konsularcenters
Vom/von der kroatischen Verlobten werden folgende Unterlagen benötigt:
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Internationale Geburtsurkunde - aus dem Geburtsort, nicht älter als 6 Monate (međunarodni izvadak iz
matice rođenih iz mjesta rođenja, ne stariji od 6 mjeseci)

Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille versehen, mit beglaubigter Übersetzung, nicht älter als 6 Monate
(potvrda o slobodnom bračnom stanju s apostilom i s ovjerenim prijevodom, ne starija od 6 mjeseci)

Staatsangehörigkeitsnachweis im Original mit Apostille versehen, mit beglaubigter Übersetzung, nicht
älter als 6 Monate (domovnica u originalu s apostilom i s ovjerenim prijevodom, ne starija od 6 mjeseci)

Wohnsitzbescheinigung mit Apostille versehen und mit beglaubigter Übersetzung, nicht älter als 6 Monate
(potvrda o prebivalištu s apostilom i s ovjerenim prijevodom, ne starija od 6 mjeseci)
Diese Dokumente sind im Original und übersetzt (deutsch, französisch oder italienisch) einzureichen
(werden nicht retourniert) und dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
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Original des kroatischen Reisepasses (zur Einsichtnahme)
Geschiedene oder verwitwete Personen müssen zusätzlich folgende Dokumente vorweisen:
falls geschieden: (ako ste razvedeni)
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Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, mit Apostille versehen und beglaubigter Übersetzung (presuda
o rastavi braka sa žigom o pravomoćnosti s apostilom i ovjerenim prijevodom)
falls verwitwet: (ako ste udovica/udovac:)

Internationale Todesurkunde, nicht älter als 6 Monate (međunarodni izvadak iz matice umrlih, ne stariji od
6 mjeseci)
Kärntner Ring 12
A-1010 Wien
Telefon: +43 1 795 05, Fax: +43 1 795 05 21
[email protected], www.eda.admin.ch/wien
Alle kroatischen Urkunden müssen vom zuständigen Bezirksamt oder vom Bezirksgericht beglaubigt sein
(Apostille). Anschliessend müssen diese Dokumente in eine der drei Landessprachen der Schweiz
(Deutsch, Französisch oder Italienisch) übersetzt werden.
Mit der Abgabe der Dokumente wird ein Kostenvorschuss verlangt. Eine eventuelle Differenz wird nach Erhalt des
Ehefähigkeitszeugnisses nach- oder zurückbezahlt.
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Nach den Erfahrungen des Konsularcenters ist für das beschriebene Verfahren (Beschaffung und Beglaubigung
der Dokumente, Übersendung des Antrags durch die Botschaft an das zuständige Zivilstandsamt, Ausstellung
des Ehefähigkeitszeugnisses) mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis drei Monaten zu rechnen.
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Wenn die Frischvermählten eine Wohnsitznahme in der Schweiz beabsichtigten, muss ein entsprechendes
Gesuch um Aufenthaltserlaubnis direkt bei der zuständigen Migrationsbehörde des Kantons in der Schweiz
gestellt werden.
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