Stand: 04/2016 Familienzusammenführung Bitte reichen Sie folgende Unterlagen persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft in Seoul ein. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Antrag auch bei dem Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Pusan eingereicht werden (Tel. 051-441-4112). zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare gültiger Reisepass (und zwei Kopien der Seiten mit den Personaldaten) zwei aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate) mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm) • • Verwandtschafts-/Heiratsnachweis (z.B. Heiratsurkunde/Geburtsurkunde) im Original sowie ggf. mit deutscher Übersetzung: z. B. koreanische Bescheinigung über eheliche Beziehungen mit Apostille bei Ehegattennachzug oder Bescheinigung über familiäre Beziehungen mit Apostille bei Kindernachzug etc. (die Apostille für koreanische Dokumente muss beim koreanischen Außenministerium eingeholt werden) andere relevante Urkunden (im Einzelfall kann eine Apostille, Legalisation oder Echtheitsüberprüfung erforderlich sein) Reisepass des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in Kopie; wenn es sich bei dem Familienangehörigen nicht um einen deutschen Staatsangehörigen handelt, muss auch die Kopie der deutschen Aufenthaltsgenehmigung beigefügt werden Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (siehe hierzu separates Merkblatt „Nachweis einfacher Deutschkenntnisse“), in der Regel nicht erforderlich bei Nachzug zu minderjährigen (deutschen) Kindern Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein. Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise ca. acht Wochen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Für die Bearbeitung des Visumantrags wird eine Gebühr von 60 EUR erhoben, die bei Antragstellung (in KRW zum aktuellen Kurs) zu entrichten ist. Wird das Visum versagt oder der Antrag vom Antragsteller zurückgezogen, wird die Gebühr nicht erstattet. Bei Familiennachzug zu Deutschen und zu EU-Staatsangehörigen wird keine Gebühr erhoben. Über den Antrag wird erst nach Prüfung durch das Konsularreferat der Botschaft unter Einbeziehung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland entschieden. Staatsangehörige der Republik Korea können visumfrei nach Deutschland einreisen und dort innerhalb von drei Monaten nach Einreise direkt bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ausländerbehörde vor Einreise ist empfehlenswert.
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