Familienzusammenführung - Deutsche Botschaft Seoul

Stand: 04/2016
Familienzusammenführung
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft in Seoul
ein. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Antrag auch bei dem Honorarkonsulat der Bundesrepublik
Deutschland in Pusan eingereicht werden (Tel. 051-441-4112).
zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
gültiger Reisepass (und zwei Kopien der Seiten mit den Personaldaten)
zwei aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate) mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm)
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Verwandtschafts-/Heiratsnachweis (z.B. Heiratsurkunde/Geburtsurkunde) im Original
sowie ggf. mit deutscher Übersetzung:
z. B. koreanische Bescheinigung über eheliche Beziehungen mit Apostille bei
Ehegattennachzug oder Bescheinigung über familiäre Beziehungen mit Apostille bei
Kindernachzug etc. (die Apostille für koreanische Dokumente muss beim koreanischen
Außenministerium eingeholt werden)
andere relevante Urkunden (im Einzelfall kann eine Apostille, Legalisation oder
Echtheitsüberprüfung erforderlich sein)
Reisepass des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in Kopie; wenn es sich bei
dem Familienangehörigen nicht um einen deutschen Staatsangehörigen handelt, muss auch
die Kopie der deutschen Aufenthaltsgenehmigung beigefügt werden
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (siehe hierzu separates Merkblatt „Nachweis
einfacher Deutschkenntnisse“), in der Regel nicht erforderlich bei Nachzug zu
minderjährigen (deutschen) Kindern
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Bitte beachten Sie:
Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise ca. acht Wochen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag
rechtzeitig.
Für die Bearbeitung des Visumantrags wird eine Gebühr von 60 EUR erhoben, die bei
Antragstellung (in KRW zum aktuellen Kurs) zu entrichten ist. Wird das Visum versagt oder der
Antrag vom Antragsteller zurückgezogen, wird die Gebühr nicht erstattet.
Bei Familiennachzug zu Deutschen und zu EU-Staatsangehörigen wird keine Gebühr erhoben.
Über den Antrag wird erst nach Prüfung durch das Konsularreferat der Botschaft unter
Einbeziehung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland entschieden.
Staatsangehörige der Republik Korea können visumfrei nach Deutschland einreisen und dort
innerhalb von drei Monaten nach Einreise direkt bei der Ausländerbehörde die
Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ausländerbehörde
vor Einreise ist empfehlenswert.