Todesfall in Ungarn

Regionales Konsularcenter Wien
TODESFALL IN UNGARN
Damit ein Todesfall im Zivilstandsregister Ihrer Heimatgemeinde in der Schweiz eingetragen werden
kann, benötigen wir folgende Unterlagen im Original:
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Internationale Todesurkunde – halotti anyakönyvi kivonat (Ausstellungsdatum nicht älter als 6
Monate, mit Apostille)
Schweizer Ausweise der/des Verstorbenen
Gegebenenfalls eine Adresse der Hinterbliebenen
Auf Wunsch retournieren wir Ihnen die annullierten Schweizer Ausweise zur Erinnerung.
Wir benötigen vom zuständigen Standesamt oder Gericht ausgestellte Urkunden. Dokumente,
die nicht auf internationalen Formularen ausgestellt werden, müssen vom staatlichen
Übersetzungsbüro in Ungarn OFFI (www.offi.hu) auf Deutsch, Französisch oder Italienisch
übersetzt werden.
Alle Zivilstandsdokumente müssen mit einer Apostille des Ungarischen Aussenministeriums versehen
sein. (Nagy Imre tér 4, 1027-Budapest)
Gerichtsurteile oder –beschlüsse müssen mit einer Apostille des Ungarischen Justizministeriums
versehen sein. (Kossuth Lajos tér 2-4, 1055-Budapest)
Sämtliche Akten verbleiben in der Schweiz und werden nicht retourniert.
Wir können keine Fotokopien akzeptieren.
Falls Zivilstandsdokumente nicht aus Ungarn oder der Schweiz stammen, kontaktieren Sie bitte das
Regionale Konsularcenter Wien.
Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen per Post übermitteln. Bitte geben Sie uns auch Ihre/n
Sachbearbeiter/in und Ihre Referenznummer auf Ihrem Begleitschreiben an.
Nach Erhalt sämtlicher Unterlagen und unserer Bearbeitung beträgt der Registrierungsprozess
durchschnittlich 2 bis 3 Monate.
02/2016
HU-124.1_Merkblätter_Todesfall in HU
Prinz Eugen-Strasse 9a
1030 Wien
Telefon: +43 1 795 05, Fax: +43 1 795 05 21
[email protected], www.eda.admin.ch/rkcwien