Merkblatt Apostille-Verfahren

Stand: März 2016
Hinweise zum Apostille-Verfahren in der Republik Korea
Bitte beachten Sie:
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Da das Verfahren bzgl. der
Erteilung der Apostille von den koreanischen Behörden durchgeführt wird, kann für den Ablauf des
Verfahrens und die Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Bitte
informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen koreanischen Behörde über eventuelle
Änderungen bzgl. des Verfahrensablaufs oder der Voraussetzungen.
Die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen koreanischen Urkunde erfolgt seit dem 14. Juli 2007
durch die so genannte Apostille. Das Apostille-Verfahren ersetzt das bisherige Legalisationsverfahren
und wird nicht mehr von der Botschaft durchgeführt. Indem ein Vermerk (die Apostille) auf der
Urkunde selbst oder auf einem mit ihr verbundenen Blatt angebracht wird, wird die Echtheit der
Urkunde durch die befugte koreanische Behörde in international vereinbarter Form bestätigt.
Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die Republik Korea sind Vertragsstaaten des
Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation.
Für welche Urkunden wird eine solche Apostille erteilt?
Eine Apostille wird für öffentliche Urkunden erteilt, beispielsweise
•
Koreanische Personenstandsurkunden (Urkunden über die familiäre Beziehung, Urkunden
über die eheliche Beziehung, Grunddatenurkunden)
•
Bescheinigungen über eine Eheschließung
•
Scheidungsurteile
•
Steuerbescheide
•
Meldebescheinigungen
•
Handelsregisterauszüge
Auch die notariellen Beglaubigungen von Unterschriften, Ablichtungen oder Übersetzungen zählen
hierzu.
Wo erhalte ich eine Apostille?
In der Republik Korea erfolgt die Ausstellung einer Apostille durch das Außenministerium (Ministry
of Foreign Affairs (MOFA)
Die Adresse lautet:
Ministry of Foreign Affairs
Korean Re-Insurance Bldg. 4th Floor Consular Section
68, Jongno-5gil, Jongno-gu, Seoul 03172
Öffnungszeiten: Montags-Freitags von 9.00 – 17.30 Uhr
Bei Fragen können Sie sich auch direkt an die zuständige koreanische Stelle unter der Telefonnummer
+82-(0)2-2100-7600, wenden. Die Mitarbeiter im Callcenter sprechen Englisch.
Weitere Informationen zum Apostille-Verfahren erhalten Sie auch auf der Homepage des Ministry of
Foreign Affairs (MOFA) unter : https://www.0404.go.kr/m/consulate/consul_apo.jsp , allerdings
nur in koreanischer Sprache.
Lageplan:
Apostille
Office
Welche Unterlagen benötige ich beim MOFA für die Ausstellung einer Apostille?
•
Die Urkunde selbst
•
Eine Gebühr von 1000 koreanischen Won pro Urkunde
Muss ich persönlich beim MOFA erscheinen oder kann auch eine andere Person in meinem
Auftrag handeln?
Ein persönliches Erscheinen der Person, auf die sich die Urkunde bezieht bzw. die in der Urkunde
aufgeführt ist, ist nicht notwendig. Sie können somit auch eine dritte Person mit der Urkunde zum
MOFAT schicken. Eine Bevollmächtigung dieser Person ist nicht erforderlich.
Kann ich die Urkunde auch an das MOFA per Post schicken, um eine Apostille zu erhalten?
Ja, dies ist problemlos möglich, allerdings nur, wenn Sie sich in Korea aufhalten. Senden Sie hierzu
einfach die Urkunde, für welches Sie eine Apostille benötigen, die Gebühr von 1000 Won und einen
frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag an die oben angegebene Adresse des MOFA.
Bitte beachten Sie: Personen, die sich nicht in Korea aufhalten und eine Apostille benötigen, können
diese in der Regel nur über eine in Korea lebende Person (beispielsweise Bekannte oder Verwandte)
beantragen. Bitte beauftragen Sie diese, die Urkunde für Sie zu übersenden oder das MOFA
aufzusuchen.
Adresse:
Seoul Square 8F
416, Hangang-daero
Jung-gu, Seoul 04637
Post:
C.P.O. Box 1289
Seoul 04535
Telefon:
++82-2-748-4114
Telefax:
++82-2-748-4161
E-Mail:
[email protected]
Homepage:
www.seoul.diplo.de