Stand: März 2016 Hinweise zum Apostille-Verfahren in der Republik Korea Bitte beachten Sie: Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Da das Verfahren bzgl. der Erteilung der Apostille von den koreanischen Behörden durchgeführt wird, kann für den Ablauf des Verfahrens und die Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen koreanischen Behörde über eventuelle Änderungen bzgl. des Verfahrensablaufs oder der Voraussetzungen. Die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen koreanischen Urkunde erfolgt seit dem 14. Juli 2007 durch die so genannte Apostille. Das Apostille-Verfahren ersetzt das bisherige Legalisationsverfahren und wird nicht mehr von der Botschaft durchgeführt. Indem ein Vermerk (die Apostille) auf der Urkunde selbst oder auf einem mit ihr verbundenen Blatt angebracht wird, wird die Echtheit der Urkunde durch die befugte koreanische Behörde in international vereinbarter Form bestätigt. Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die Republik Korea sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Für welche Urkunden wird eine solche Apostille erteilt? Eine Apostille wird für öffentliche Urkunden erteilt, beispielsweise • Koreanische Personenstandsurkunden (Urkunden über die familiäre Beziehung, Urkunden über die eheliche Beziehung, Grunddatenurkunden) • Bescheinigungen über eine Eheschließung • Scheidungsurteile • Steuerbescheide • Meldebescheinigungen • Handelsregisterauszüge Auch die notariellen Beglaubigungen von Unterschriften, Ablichtungen oder Übersetzungen zählen hierzu. Wo erhalte ich eine Apostille? In der Republik Korea erfolgt die Ausstellung einer Apostille durch das Außenministerium (Ministry of Foreign Affairs (MOFA) Die Adresse lautet: Ministry of Foreign Affairs Korean Re-Insurance Bldg. 4th Floor Consular Section 68, Jongno-5gil, Jongno-gu, Seoul 03172 Öffnungszeiten: Montags-Freitags von 9.00 – 17.30 Uhr Bei Fragen können Sie sich auch direkt an die zuständige koreanische Stelle unter der Telefonnummer +82-(0)2-2100-7600, wenden. Die Mitarbeiter im Callcenter sprechen Englisch. Weitere Informationen zum Apostille-Verfahren erhalten Sie auch auf der Homepage des Ministry of Foreign Affairs (MOFA) unter : https://www.0404.go.kr/m/consulate/consul_apo.jsp , allerdings nur in koreanischer Sprache. Lageplan: Apostille Office Welche Unterlagen benötige ich beim MOFA für die Ausstellung einer Apostille? • Die Urkunde selbst • Eine Gebühr von 1000 koreanischen Won pro Urkunde Muss ich persönlich beim MOFA erscheinen oder kann auch eine andere Person in meinem Auftrag handeln? Ein persönliches Erscheinen der Person, auf die sich die Urkunde bezieht bzw. die in der Urkunde aufgeführt ist, ist nicht notwendig. Sie können somit auch eine dritte Person mit der Urkunde zum MOFAT schicken. Eine Bevollmächtigung dieser Person ist nicht erforderlich. Kann ich die Urkunde auch an das MOFA per Post schicken, um eine Apostille zu erhalten? Ja, dies ist problemlos möglich, allerdings nur, wenn Sie sich in Korea aufhalten. Senden Sie hierzu einfach die Urkunde, für welches Sie eine Apostille benötigen, die Gebühr von 1000 Won und einen frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag an die oben angegebene Adresse des MOFA. Bitte beachten Sie: Personen, die sich nicht in Korea aufhalten und eine Apostille benötigen, können diese in der Regel nur über eine in Korea lebende Person (beispielsweise Bekannte oder Verwandte) beantragen. Bitte beauftragen Sie diese, die Urkunde für Sie zu übersenden oder das MOFA aufzusuchen. Adresse: Seoul Square 8F 416, Hangang-daero Jung-gu, Seoul 04637 Post: C.P.O. Box 1289 Seoul 04535 Telefon: ++82-2-748-4114 Telefax: ++82-2-748-4161 E-Mail: [email protected] Homepage: www.seoul.diplo.de
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