Heimatgemeinde Cham auf Erden - Heimatgemeinden Cham und

originär-prärogative Gesellslchaftsbegründung Cham auf Erden in der
Welt
der geistigen sittlichen Wesen menschlicher Natur der Deutschen Völker und
Stämme (analog Präambel, Art. 1 (2) GG)
im Bewußtsein Unserer Verantwortung vor dem Schöpfer und den Menschen
abgekürzt Heimatgesellschaft Cham (aE)
Die geistig-sittlichen Wesen von Männern und Weibern von der Heimatgesellschaft
Cham begründen und besiegeln
am 29. Dezember 2015 n. Chr. in Treue zum Glauben an den Schöpferbund die
Heimatgemeinde Cham auf Erden
Begriffsbestimmung und Definition von geistig-sittlichen Wesen und Person
•
Die geistig-sittlichen Wesen von Männern und Weibern werden als
ganzheitliche Körper, Seelen und Geist frei in Liebe geboren, tragen die
schöpferische Botschaft als Grenze auf Erden und alle Rechte in der Welt
in sich, weil Sie geistige Wesen sind. Die geistig-sittlichen Wesen von
Männern und Weibern als Inhaber der tatsächlichen Gewalt auf Erden, sind
im heiligen Auftrag des Schöpferbundes als Terminus Urheber und
begünstigter Walter des Sachenrechts.
•
Das "jura singulorum", die Rechte der einzelnen geistig-sittlichen Wesen
von Männern und Weibern als individuelles Rechtsgut, das unverletzliche
und unveräußerliche Freiheitsrecht ist nicht verhandelbar. Liegt "jura
singulorum" vor, kann eine Gesellschaft des Personalkults nicht in
unverantwortlich demokratischer Abstimmung den Inhaber dieser Rechte
überstimmen. Der Inhaber des "jura singulorum", das geistig-sittliche
Wesen Mann und Weib, ist frei in seiner Entscheidung, da sie als geistige
Wesen Inhaber der tatsächlichen Gewalt auf Erden in der Welt sind.
•
Die geistig-sittlichen Wesen von Männern und Weibern sind keine
Personen (Erläuterung Tabelle Mensch / Person) und befreien sich dank /
mittels Ihrer Inhaber- und Urheberrechte ganzheitlich von der Person und
der Verwaltung mit der Zugehörigkeit zum Menschsein über die
Heimatgemeinde Cham auf Erden in Treue und Glauben an die
Heimatgesellschaften .
Wir befreien Uns von
•
•
der Personifikation durch Unser Glaubensbekenntnis im Schöpferbund.
von den Verbänden der Jurisdiktion, die Uns und Unser Recht unmündig
halten.
Wir möchten, daß Unsere Interessen von Amt wegen verfolgt werden und bestimmen
den Gerichthof der Menschen darüber vorrangig und abschließend zu entscheiden,
weil außerhalb der Sonderlehre des Naturrecht im öffentlichen Positivismus Ethos
2
und Recht außer Kraft gesetzt sind. Wir sind zu Unserem Schutz einverstanden, daß
Unsere Daten in weltweiten öffentlichen Datenbanken und Bibliotheken über
Rubrum, Rechtswahl und Gericht(s)stand gespeichert werden.
Recht ist eine geistig-lebendige Wissenschaft
und keine künstliche Ordnung nach willkürlicher Billigkeit.
Die geistig- sittlichen Wesen von Männern und Weibern können in Treue
glauben.
Personen haben keinen Geist, sind weder gläubig noch treu.
Subjekte – Arten
Realität
geistig–sittliche Wesen
moralischer Mensch
von Männern u. Weibern
lebendige Tiere
tierische Sache
lebendige Pflanzen
pflanzliche Sache
tote Gegenstände
Sache
natürliche Person
Tot–gedachter,
tot–gema(h)lter
Mensch
juristische Person
Tot–gedachte,
tot–gema(h)lte
Wesen
dreifaltig
gläubig–treu
zweifaltig
treu
zweifaltig
lebendig
einfaltig
tot
Fiktion
tot–treu im In–Sich–
Geschäft
Funktionen
tot-treu im In–Sich–
Geschäft
Recht
Naturrecht
Naturrecht
Naturrecht
Naturrecht
VertragsUNRecht
VertragsUNRecht
In der Heimatgesellschaft gilt mehrheitliche Einigkeit in freier Abstimmung unter
Beachtung des Naturrecht. Die Heimatgesellschaft ist die kleinste autonome
Einheitszelle
der
freien
Globalkörperschaften
der
Gesellschaft.
Die
Heimatgesellschaft wählt einen Abgesandten zum Deutschen Heimatbund. Unser
Rubrum soll Unser Vorname als Eigenschaft sein. Näheres regelt zukünftig die
Satzung der Heimatgesellschaft. Die Verwaltung sollte unter dem Schutz des
Deutschen Heimatbund erfolgen.
Internationale Beweisurkunden:
Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 113/2009 IZMR
Landgericht STADE, Apostille 9191 a 85 – 15 /2013
Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 114/2009 – ZEB
Landgericht STADE, Apostille 9191 a 85 – 16 /2013
Landesnotar Ralf Grosser, Tostedt, Urkunde 139/2013 – GdM
Landgericht STADE, Apostille 9191 a 84 – 9 /2013
Deutsche Nationalbibliothek
Leipzig: Signatur: 2013 B 38170
Frankfurt : Signatur 2014 B 2448
Landesnotar Dr. Becker, Urkunde 2557/2013
Landgericht Karlsruhe Apostille 9101 a 84 /4403/2013
Landesnotar Dr. Schabert, Urkunde 823/2014
Landgericht Bruchsal Apostille 9191 a 16/4403/2013
Landesnotar Ralf Grosser, Tostedt, Urkunde 139/2013 – GdM
Landgericht STADE, Apostille 9101a 84 – 5 /2014
Landesnotar Claus Sedding, Buxtehude, Urkunde 15/2014
3
Landgericht STADE, Apostille 9101 a 85- 91/ 2014
Landesnotar Claus Sedding, Buxtehude, Urkunde 16/2014
Landgericht STADE, Apostille 9101 a 110/ 2014
Landesnotar Wiedmann, Ilshofen, Urkunde 262/2014
Landgricht Heilbronn, Apostille 910a 426/2014,
Landesnotar Dr. Christian Berringer, München , Urkunde B0851/2014
Landgericht München, Apostille 910a 2939/2014
Landesnotariat, Dr. K.Harder, Kreuzlingen Urkunde 114184 Schweiz
Staatskanzlei Kanton Thurgau, Apostille 114184/16.05.2014
Landesnotariat, Dr. Elena Lanzi, Bozen Urkunde 5159 Italien
Landgericht Botzen, Apostille 790/2014
Landesnotar, Ulrich Gößl, Hof Urkunde 000894/2014
Landgericht Hof, Apostille 910a 1712/2014
Landesnotariat, Dr. Elena Lanzi, Bozen Italien Urkunde 5175
Landgericht Botzen, Apostille 799/2014
Wir sind verpflichtet für Unsere Heimatgesellschaft zu bürgen und nehmen als
Rechterbe Unsere Bestimmung als Inhaber und Urheber das Recht an. In der
Heimatgemeinde Cham definieren und begründen Wir Unsere freiwillige Heimat und
das Heimatrecht zum Wohle
der Deutschen Stämme und Völker.
Die Heimatgesellschaft bildet die deutschen Stämme in Humanität, Einheit und
Freiheit ab. Oberste Rechtwahl ist Naturrecht unter Erkennung der
Strafbarkeitsgebote von
•
•
•
•
•
Völkermord und Mord an Menschen
Diebstahl, Raub und Vertragsbruch
Blasphemie und Götzenanbetung
Unzucht am Leben und Brutalität gegen Tiere
Wir stellen Uns freiwillig und öffentlich dem Gerichthof der Menschen als dem
Pflichtgerichthof zur Wahrung der Sittlichkeit in der Verwaltung und entsagen Uns
von affektiven und peinlichen Taten außerhalb der Garantenpflicht.
Rechtgrundlagen:
gemäß (Gen 9,1–13 EU) (Gen 6,18 EU) (Gen 9,9 EU)
Beweisurkunden: Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 113/2009
IZMR
Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 114/2009 –
ZEB
Landesnotar Ralf Grosser, Tostedt, Urkunde 139/2013 – GdM
Landgericht STADE, Apostille 9191 a 84 – 9 /2013
Gerichtstand:
Gerichthof der Menschen - Pflichtgerichthof
4
Wir, die geistig-sittlichen Wesen von Männern und Weibern von der
Heimatgemeinde Cham, die Wir eines der deutschen Völker und deutschen
Stämme sind,
bekennen Uns zu den unverletzlichen, unveräußerlichen und nicht verhandelbaren
Universellen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gesellschaft, des
Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt in Einheit zu Unseren Freiheitsrechten im
Naturrecht
- gläubig, moralisch, human, medial, sittlich, erzieherisch, mildtätig und karitativ als Geist der Wahrheit in den Gesellschaften der geistig- sittlichen Wesen von
Männern und Weibern und vertraglich angeschlossenen an den Bund des Deutschen
Heimatbundes.
Zum Schutz aller Wesen im Schöpferbund und zur Wahrung des Naturrecht
für Wahrheit, Frieden, Gerechtigkeit und Respekt vor der Schöpfung und
zur Sicherung, Umsetzung, Förderung
bestimmter Rechte, Aufgaben, Vermögen, Zwecke, Anstalten, Stiftungen nach der
Laizität
genießen auf Erden und in der derivaten Vertragswelt nach dem
Schöpferbund alle geistig-sittlichen Wesen von Männern und Weibern alle Vorrechte
und Immunitäten, die zur Verwirklichung Unserer heiligen Berufung der deutschen
Völker und Stämme notwendig sind mit
Dienstherrenfähigkeit
Organisationsgewalt
Rechtdurchsetzungsgewalt
Parochialrecht
öffentliches Sachenrecht
Besteuerungsrecht
Insolvenzunfähigkeit
Die Übertragung des Recht auf die geistig-sittlichen Wesen von Männern und
Weibern erfolgt neben dem Zeichen des Rubrums zusätzlich durch Siegelabdruck
des rechten Zeigefingers. Im Naturrecht ist die Form der Norm frei und unter den
äußeren Umständen nur der freie Wille entscheidend und rechtens.
Das Symbol der Zugehörigkeit zum Heimatbund ist die Blume des Lebens und kann
in Abstimmung geändert werden. Die Angehörigkeit ist unbeschränkt. Der Schutz ist
durch den Heimatbund gewährt, dem Wir Uns freiwillig zu Unserer Sicherheit
anschließen.
Kinder sind von Ihren zugehörigen Eltern (Vater und Mutter) im Gutglauben in das
Heimatindigenat der Heimatgesellschaften und dem Deutschen Heimatbund
einzuschreiben und sind willkommene Angehörige und Zugehörige.
5
Personalvertretungsgesetze der Vertragswelt finden keine Anwendung auf Unsere
Glauben(s)bekenntnisgesellschaften und Unsere karitativen und erzieherischen
Einrichtungen ohne Rücksicht auf die Rechtform, denn Uns ist und bleibt die
selbständige Ordnung eines Personenvertretungsrecht überlassen.
Vorgelesen, verstanden und genehmigt durch Übertragung der Generalvollmacht der
Unterzeichner (einschließlich der behaupteten Personifizierung im Vertragsrecht)
ohne Einschränkung und Diskriminierung an die treu-gläubigen und geistiglebendigen Männer und Weiber als geistig-sittliche Wesen selbst.
Näheres regelt die Heimatgemeinde Cham in Ihrer Satzung!
Heimatgemeinde Cham (auf Erden in der Welt), 29. Dezember 2015 n.Chr.
Anlage:
Liste einzelner Heimatgesellschaftsangehöriger der Heimatgemeinde Cham (auf
Erden in der Welt)