originär-prärogative Gesellslchaftsbegründung Cham auf Erden in der Welt der geistigen sittlichen Wesen menschlicher Natur der Deutschen Völker und Stämme (analog Präambel, Art. 1 (2) GG) im Bewußtsein Unserer Verantwortung vor dem Schöpfer und den Menschen abgekürzt Heimatgesellschaft Cham (aE) Die geistig-sittlichen Wesen von Männern und Weibern von der Heimatgesellschaft Cham begründen und besiegeln am 29. Dezember 2015 n. Chr. in Treue zum Glauben an den Schöpferbund die Heimatgemeinde Cham auf Erden Begriffsbestimmung und Definition von geistig-sittlichen Wesen und Person • Die geistig-sittlichen Wesen von Männern und Weibern werden als ganzheitliche Körper, Seelen und Geist frei in Liebe geboren, tragen die schöpferische Botschaft als Grenze auf Erden und alle Rechte in der Welt in sich, weil Sie geistige Wesen sind. Die geistig-sittlichen Wesen von Männern und Weibern als Inhaber der tatsächlichen Gewalt auf Erden, sind im heiligen Auftrag des Schöpferbundes als Terminus Urheber und begünstigter Walter des Sachenrechts. • Das "jura singulorum", die Rechte der einzelnen geistig-sittlichen Wesen von Männern und Weibern als individuelles Rechtsgut, das unverletzliche und unveräußerliche Freiheitsrecht ist nicht verhandelbar. Liegt "jura singulorum" vor, kann eine Gesellschaft des Personalkults nicht in unverantwortlich demokratischer Abstimmung den Inhaber dieser Rechte überstimmen. Der Inhaber des "jura singulorum", das geistig-sittliche Wesen Mann und Weib, ist frei in seiner Entscheidung, da sie als geistige Wesen Inhaber der tatsächlichen Gewalt auf Erden in der Welt sind. • Die geistig-sittlichen Wesen von Männern und Weibern sind keine Personen (Erläuterung Tabelle Mensch / Person) und befreien sich dank / mittels Ihrer Inhaber- und Urheberrechte ganzheitlich von der Person und der Verwaltung mit der Zugehörigkeit zum Menschsein über die Heimatgemeinde Cham auf Erden in Treue und Glauben an die Heimatgesellschaften . Wir befreien Uns von • • der Personifikation durch Unser Glaubensbekenntnis im Schöpferbund. von den Verbänden der Jurisdiktion, die Uns und Unser Recht unmündig halten. Wir möchten, daß Unsere Interessen von Amt wegen verfolgt werden und bestimmen den Gerichthof der Menschen darüber vorrangig und abschließend zu entscheiden, weil außerhalb der Sonderlehre des Naturrecht im öffentlichen Positivismus Ethos 2 und Recht außer Kraft gesetzt sind. Wir sind zu Unserem Schutz einverstanden, daß Unsere Daten in weltweiten öffentlichen Datenbanken und Bibliotheken über Rubrum, Rechtswahl und Gericht(s)stand gespeichert werden. Recht ist eine geistig-lebendige Wissenschaft und keine künstliche Ordnung nach willkürlicher Billigkeit. Die geistig- sittlichen Wesen von Männern und Weibern können in Treue glauben. Personen haben keinen Geist, sind weder gläubig noch treu. Subjekte – Arten Realität geistig–sittliche Wesen moralischer Mensch von Männern u. Weibern lebendige Tiere tierische Sache lebendige Pflanzen pflanzliche Sache tote Gegenstände Sache natürliche Person Tot–gedachter, tot–gema(h)lter Mensch juristische Person Tot–gedachte, tot–gema(h)lte Wesen dreifaltig gläubig–treu zweifaltig treu zweifaltig lebendig einfaltig tot Fiktion tot–treu im In–Sich– Geschäft Funktionen tot-treu im In–Sich– Geschäft Recht Naturrecht Naturrecht Naturrecht Naturrecht VertragsUNRecht VertragsUNRecht In der Heimatgesellschaft gilt mehrheitliche Einigkeit in freier Abstimmung unter Beachtung des Naturrecht. Die Heimatgesellschaft ist die kleinste autonome Einheitszelle der freien Globalkörperschaften der Gesellschaft. Die Heimatgesellschaft wählt einen Abgesandten zum Deutschen Heimatbund. Unser Rubrum soll Unser Vorname als Eigenschaft sein. Näheres regelt zukünftig die Satzung der Heimatgesellschaft. Die Verwaltung sollte unter dem Schutz des Deutschen Heimatbund erfolgen. Internationale Beweisurkunden: Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 113/2009 IZMR Landgericht STADE, Apostille 9191 a 85 – 15 /2013 Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 114/2009 – ZEB Landgericht STADE, Apostille 9191 a 85 – 16 /2013 Landesnotar Ralf Grosser, Tostedt, Urkunde 139/2013 – GdM Landgericht STADE, Apostille 9191 a 84 – 9 /2013 Deutsche Nationalbibliothek Leipzig: Signatur: 2013 B 38170 Frankfurt : Signatur 2014 B 2448 Landesnotar Dr. Becker, Urkunde 2557/2013 Landgericht Karlsruhe Apostille 9101 a 84 /4403/2013 Landesnotar Dr. Schabert, Urkunde 823/2014 Landgericht Bruchsal Apostille 9191 a 16/4403/2013 Landesnotar Ralf Grosser, Tostedt, Urkunde 139/2013 – GdM Landgericht STADE, Apostille 9101a 84 – 5 /2014 Landesnotar Claus Sedding, Buxtehude, Urkunde 15/2014 3 Landgericht STADE, Apostille 9101 a 85- 91/ 2014 Landesnotar Claus Sedding, Buxtehude, Urkunde 16/2014 Landgericht STADE, Apostille 9101 a 110/ 2014 Landesnotar Wiedmann, Ilshofen, Urkunde 262/2014 Landgricht Heilbronn, Apostille 910a 426/2014, Landesnotar Dr. Christian Berringer, München , Urkunde B0851/2014 Landgericht München, Apostille 910a 2939/2014 Landesnotariat, Dr. K.Harder, Kreuzlingen Urkunde 114184 Schweiz Staatskanzlei Kanton Thurgau, Apostille 114184/16.05.2014 Landesnotariat, Dr. Elena Lanzi, Bozen Urkunde 5159 Italien Landgericht Botzen, Apostille 790/2014 Landesnotar, Ulrich Gößl, Hof Urkunde 000894/2014 Landgericht Hof, Apostille 910a 1712/2014 Landesnotariat, Dr. Elena Lanzi, Bozen Italien Urkunde 5175 Landgericht Botzen, Apostille 799/2014 Wir sind verpflichtet für Unsere Heimatgesellschaft zu bürgen und nehmen als Rechterbe Unsere Bestimmung als Inhaber und Urheber das Recht an. In der Heimatgemeinde Cham definieren und begründen Wir Unsere freiwillige Heimat und das Heimatrecht zum Wohle der Deutschen Stämme und Völker. Die Heimatgesellschaft bildet die deutschen Stämme in Humanität, Einheit und Freiheit ab. Oberste Rechtwahl ist Naturrecht unter Erkennung der Strafbarkeitsgebote von • • • • • Völkermord und Mord an Menschen Diebstahl, Raub und Vertragsbruch Blasphemie und Götzenanbetung Unzucht am Leben und Brutalität gegen Tiere Wir stellen Uns freiwillig und öffentlich dem Gerichthof der Menschen als dem Pflichtgerichthof zur Wahrung der Sittlichkeit in der Verwaltung und entsagen Uns von affektiven und peinlichen Taten außerhalb der Garantenpflicht. Rechtgrundlagen: gemäß (Gen 9,1–13 EU) (Gen 6,18 EU) (Gen 9,9 EU) Beweisurkunden: Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 113/2009 IZMR Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 114/2009 – ZEB Landesnotar Ralf Grosser, Tostedt, Urkunde 139/2013 – GdM Landgericht STADE, Apostille 9191 a 84 – 9 /2013 Gerichtstand: Gerichthof der Menschen - Pflichtgerichthof 4 Wir, die geistig-sittlichen Wesen von Männern und Weibern von der Heimatgemeinde Cham, die Wir eines der deutschen Völker und deutschen Stämme sind, bekennen Uns zu den unverletzlichen, unveräußerlichen und nicht verhandelbaren Universellen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gesellschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt in Einheit zu Unseren Freiheitsrechten im Naturrecht - gläubig, moralisch, human, medial, sittlich, erzieherisch, mildtätig und karitativ als Geist der Wahrheit in den Gesellschaften der geistig- sittlichen Wesen von Männern und Weibern und vertraglich angeschlossenen an den Bund des Deutschen Heimatbundes. Zum Schutz aller Wesen im Schöpferbund und zur Wahrung des Naturrecht für Wahrheit, Frieden, Gerechtigkeit und Respekt vor der Schöpfung und zur Sicherung, Umsetzung, Förderung bestimmter Rechte, Aufgaben, Vermögen, Zwecke, Anstalten, Stiftungen nach der Laizität genießen auf Erden und in der derivaten Vertragswelt nach dem Schöpferbund alle geistig-sittlichen Wesen von Männern und Weibern alle Vorrechte und Immunitäten, die zur Verwirklichung Unserer heiligen Berufung der deutschen Völker und Stämme notwendig sind mit Dienstherrenfähigkeit Organisationsgewalt Rechtdurchsetzungsgewalt Parochialrecht öffentliches Sachenrecht Besteuerungsrecht Insolvenzunfähigkeit Die Übertragung des Recht auf die geistig-sittlichen Wesen von Männern und Weibern erfolgt neben dem Zeichen des Rubrums zusätzlich durch Siegelabdruck des rechten Zeigefingers. Im Naturrecht ist die Form der Norm frei und unter den äußeren Umständen nur der freie Wille entscheidend und rechtens. Das Symbol der Zugehörigkeit zum Heimatbund ist die Blume des Lebens und kann in Abstimmung geändert werden. Die Angehörigkeit ist unbeschränkt. Der Schutz ist durch den Heimatbund gewährt, dem Wir Uns freiwillig zu Unserer Sicherheit anschließen. Kinder sind von Ihren zugehörigen Eltern (Vater und Mutter) im Gutglauben in das Heimatindigenat der Heimatgesellschaften und dem Deutschen Heimatbund einzuschreiben und sind willkommene Angehörige und Zugehörige. 5 Personalvertretungsgesetze der Vertragswelt finden keine Anwendung auf Unsere Glauben(s)bekenntnisgesellschaften und Unsere karitativen und erzieherischen Einrichtungen ohne Rücksicht auf die Rechtform, denn Uns ist und bleibt die selbständige Ordnung eines Personenvertretungsrecht überlassen. Vorgelesen, verstanden und genehmigt durch Übertragung der Generalvollmacht der Unterzeichner (einschließlich der behaupteten Personifizierung im Vertragsrecht) ohne Einschränkung und Diskriminierung an die treu-gläubigen und geistiglebendigen Männer und Weiber als geistig-sittliche Wesen selbst. Näheres regelt die Heimatgemeinde Cham in Ihrer Satzung! Heimatgemeinde Cham (auf Erden in der Welt), 29. Dezember 2015 n.Chr. Anlage: Liste einzelner Heimatgesellschaftsangehöriger der Heimatgemeinde Cham (auf Erden in der Welt)
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