Übertrittsverfahren Elterninformation für den Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule Die Entscheidung für die richtige Schule • Die Lehrpersonen an den Primarschulen beobachten, fördern und beurteilen das einzelne Kind und geben ihm und den Eltern immer wieder Rückmeldungen. • Die Lehrpersonen beurteilen die Schülerinnen und Schüler schwerpunktmässig aufgrund der fachspezifischen Kriterien für Deutsch und Mathematik sowie der Kriterien für das Lernund Arbeitsverhalten. • Schulhausübergreifende Vergleichsaufgaben in Deutsch und Mathematik werden durchgeführt. • Im 2. Elterngespräch (= Zuweisungsgespräch) wird die Zuteilung des Kindes mit den Eltern besprochen. Die Entscheidung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung der Lehrperson und dem Zuteilungswunsch der Eltern. Vom Zuweisungsgespräch zum Zuweisungsentscheid Zeitplan der Entscheidungsfindung im 5. Schuljahr Beurteilungskriterien: Arbeitsverhalten Der Schüler / Die Schülerin • ... arbeitet sorgfältig und systematisch und stellt Lernwege und Ergebnisse übersichtlich dar. • ... arbeitet rasch und zielstrebig, konzentriert sich auf das Wesentliche und kommt zu richtigen Ergebnissen. • ... zeigt bei schwierigen und umfangreichen Arbeiten Konzentration, Ausdauer und Durchhaltewil-len. • ... führt Arbeiten selbstständig aus und überprüft Arbeitswege und Ergebnisse erfolgreich. • ... zeigt eine konstante Lern- und Arbeitsbereitschaft. Beurteilungskriterien: Lernverhalten Der Schüler / Die Schülerin • ... zeichnet sich durch geistige Beweglichkeit, kreatives Denken und Kombinationsfähigkeit aus. • ... begreift neue Lerninhalte schnell und erkennt bei komplexen Sachverhalten das Wesentliche. • ... lernt leicht und kann Gelerntes auch nach längerer Zeit wieder abrufen und anwenden. • ... argumentiert folgerichtig und erkennt Regelmässigkeiten, Strukturen und Muster. • ... zeigt intellektuelle Neugier und geht Fragen und Problemen auf den Grund. Beurteilungskriterien: Fachspezifische Kriterien für Deutsch Der Schüler / Die Schülerin • ... liest sowohl vorbereitete wie unvorbereitete Texte gut artikuliert, fliessend und sinngebend. • ... kann Gelesenes und Gehörtes wiedergeben, Verständnisfragen richtig beantworten und Aufträge ausführen. • ... drückt sich mündlich und schriftlich gewandt, kreativ, folgerichtig und situationsgerecht aus. • ... schreibt selbstverfasste Texte und unvorbereitete Diktate mit und ohne Zuhilfenahme des Wörterbuchs fehlerfrei. • ... erkennt die bearbeiteten Regeln der Grammatik und wendet sie richtig an. Beurteilungskriterien: Fachspezifische Kriterien für Mathematik Der Schüler / Die Schülerin • ... hat ein Vorstellungsvermögen von Zahlen, kann sich im bekannten Zahlenraum sicher orientieren und Beziehungen erkennen und darstellen. • ... ist im Kopfrechnen mit reinen Zahlen im bearbeiteten Zahlenraum in allen vier Grundoperationen schnell und sicher (Zahlenraum bis zu 100’000). • ... ist in den bearbeiteten schriftlichen Rechenverfahren schnell und sicher (Addition mit mehreren Summanden, Subtraktion mit mehreren Subtrahenden, Multiplikation mit zweistelligem Faktor, Division durch zweistelligen Divisor mit und ohne Rest bis zu 1’000’000). • ... erkennt Lösungswege in Sach- und Textaufgaben und kann Aufgaben mathematisch darstellen und richtig lösen (mit mehreren Grundoperationen sowie Zwei-und Dreisätzen). • ... schätzt und vergleicht Grössen, berechnet sie und wandelt sie richtig um (Umwandlung von Bruchteilen von Grössen, insbesondere in der Bruch- und Dezimalschreibweise). Was ist zu tun, wenn ich mit der Zuweisungsempfehlung der Klassenlehrperson nicht einverstanden bin? • Das Kind kann zur Übertrittsprüfung antreten. • Die Eltern müssen ein Anmeldeformular (von der Klassenlehrperson ausgehändigt) ausfüllen und der Lehrperson abgeben. • Zur Übertrittsprüfung können nur Kinder antreten, bei denen die Zuweisungsempfehlung der Lehrperson und der Zuteilungswunsch der Eltern nicht übereinstimmen. Was gilt, wenn wir als Eltern keinen Zuteilungswunsch angeben? Wenn die Eltern keinen Zuteilungswunsch angeben und/oder das Formular nicht unterschreiben, stützt das Schulamt seinen Entscheid allein auf die Empfehlung der Lehrperson ab. Was muss beachtet werden, wenn unser Kind an eine Privatschule oder an eine ausländische Schule wechselt? • Formular „Besuch einer liechtensteinischen Privatschule bzw. einer ausländischen Schule“ ausfüllen. • Formular auf der Homepage des Schulamts (www.sa.llv.li) unter der Rubrik „Bildungswesen / Schularten“ zu finden. • Das Zuweisungsverfahren ist auch für Kinder, die eine Privatschule oder eine ausländische Schule besuchen werden, obligatorisch. • Für den Aufnahmeentscheid müssen sich die Abnehmerschulen an der schriftlichen Ergänzung zum Elterngespräch der liechtensteinischen Primarschulen orientieren. Massgebend ist die schriftliche Ergänzung vom ersten Semester der fünften Schulstufe, welche beim Zuweisungsgespräch abgegeben wird. • Von den Primarschulen werden keine separaten Zeugnisse bzw. Noten ausgestellt. Wer vor dem Zuweisungsgespräch eine schriftliche Ergänzung zur Beurteilung benötigt, muss das Zeugnis des 2. Semesters der 4. Klasse verwenden. Was ist zu beachten bei Schülerinnen und Schülern mit nicht-liechtensteinischer Staatsbürgerschaft, die eine ausländische Schule besuchen? • In Verbindung mit einer Wohnsitznahme im Ausland, kann grundsätzlich die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung nicht beibehalten werden. • Falls dennoch geplant ist, den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, um eine Schule (z.B. ein Internat) im Ausland zu besuchen, so ist beim Ausländer- und Passamt ein begründetes Gesuch um Beibehalt der Bewilligung einzureichen. • Ansonsten erlischt die Bewilligung und die Aufenthaltsjahre für die Erlangung der Niederlassung oder der Staatsbürgerschaft gehen verloren. Welche Bedingungen müssen erfüllt werden beim Übertritt an die Sportschule? a) Erfüllung der schulartenspezifischen Aufnahme- und Promotionsbedingungen, b) Erfüllung zusätzlicher sportbedingter Aufnahmebedingungen, insbesondere die Unterstützung durch einen Sportverband. c) Das Kind darf ausserdem keine Schulleistungsschwächen aufweisen, welche nicht innerhalb der gegebenen Förderstrukturen anspruchsgerecht bearbeitet werden können. Weitere Informationen zu den Sportschulen sind auf der Homepage des Schulamts ( www.sa.llv.li ) unter der Rubrik „Bildungswesen / Schularten“ zu finden. Welche Übertrittsmöglichkeiten bestehen für Schülerinnen und Schüler aus dem Bezirk Schaan/Planken? Eltern von Schülerinnen und Schülern aus Schaan und Planken mit Zuweisungsentscheid „Realschule“ können wählen, ob das Kind die Realschule Schaan oder die Realschule Vaduz besucht. Dies muss im Formular zum Ergebnis des Zuweisungsgesprächs angegeben werden. Weitere wichtige Informationen finden sich auf… • www.sa.llv.li (unter der Rubrik «Schülerinnen und Schüler») • Newsletter «schuleheute» (Informationen für Eltern über generelle Schul- und Bildungsthemen): Anmeldung auf www.newsletter.llv.li
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