PP Elternabend Powerpoint Präsentation mit

Übertrittsverfahren
Elterninformation für den Übertritt
von der Primarschule in die
Sekundarschule
Die Entscheidung für die
richtige Schule
• Die Lehrpersonen an den Primarschulen beobachten, fördern
und beurteilen das einzelne Kind und geben ihm und den
Eltern immer wieder Rückmeldungen.
• Die Lehrpersonen beurteilen die Schülerinnen und Schüler
schwerpunktmässig aufgrund der fachspezifischen Kriterien
für Deutsch und Mathematik sowie der Kriterien für das Lernund Arbeitsverhalten.
• Schulhausübergreifende Vergleichsaufgaben in Deutsch und
Mathematik werden durchgeführt.
• Im 2. Elterngespräch (= Zuweisungsgespräch) wird die
Zuteilung des Kindes mit den Eltern besprochen. Die
Entscheidung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung der
Lehrperson und dem Zuteilungswunsch der Eltern.
Vom Zuweisungsgespräch zum
Zuweisungsentscheid
Zeitplan der Entscheidungsfindung im
5. Schuljahr
Beurteilungskriterien:
Arbeitsverhalten
Der Schüler / Die Schülerin
• ... arbeitet sorgfältig und systematisch und stellt
Lernwege und Ergebnisse übersichtlich dar.
• ... arbeitet rasch und zielstrebig, konzentriert sich auf
das Wesentliche und kommt zu richtigen Ergebnissen.
• ... zeigt bei schwierigen und umfangreichen Arbeiten
Konzentration, Ausdauer und Durchhaltewil-len.
• ... führt Arbeiten selbstständig aus und überprüft
Arbeitswege und Ergebnisse erfolgreich.
• ... zeigt eine konstante Lern- und Arbeitsbereitschaft.
Beurteilungskriterien:
Lernverhalten
Der Schüler / Die Schülerin
• ... zeichnet sich durch geistige Beweglichkeit, kreatives
Denken und Kombinationsfähigkeit aus.
• ... begreift neue Lerninhalte schnell und erkennt bei
komplexen Sachverhalten das Wesentliche.
• ... lernt leicht und kann Gelerntes auch nach längerer Zeit
wieder abrufen und anwenden.
• ... argumentiert folgerichtig und erkennt
Regelmässigkeiten, Strukturen und Muster.
• ... zeigt intellektuelle Neugier und geht Fragen und
Problemen auf den Grund.
Beurteilungskriterien:
Fachspezifische Kriterien für Deutsch
Der Schüler / Die Schülerin
• ... liest sowohl vorbereitete wie unvorbereitete Texte gut
artikuliert, fliessend und sinngebend.
• ... kann Gelesenes und Gehörtes wiedergeben,
Verständnisfragen richtig beantworten und Aufträge
ausführen.
• ... drückt sich mündlich und schriftlich gewandt, kreativ,
folgerichtig und situationsgerecht aus.
• ... schreibt selbstverfasste Texte und unvorbereitete Diktate
mit und ohne Zuhilfenahme des Wörterbuchs fehlerfrei.
• ... erkennt die bearbeiteten Regeln der Grammatik und
wendet sie richtig an.
Beurteilungskriterien:
Fachspezifische Kriterien für Mathematik
Der Schüler / Die Schülerin
• ... hat ein Vorstellungsvermögen von Zahlen, kann sich im bekannten
Zahlenraum sicher orientieren und Beziehungen erkennen und darstellen.
• ... ist im Kopfrechnen mit reinen Zahlen im bearbeiteten Zahlenraum in allen
vier Grundoperationen schnell und sicher (Zahlenraum bis zu 100’000).
• ... ist in den bearbeiteten schriftlichen Rechenverfahren schnell und sicher
(Addition mit mehreren Summanden, Subtraktion mit mehreren
Subtrahenden, Multiplikation mit zweistelligem Faktor, Division durch
zweistelligen Divisor mit und ohne Rest bis zu 1’000’000).
• ... erkennt Lösungswege in Sach- und Textaufgaben und kann Aufgaben
mathematisch darstellen und richtig lösen (mit mehreren Grundoperationen
sowie Zwei-und Dreisätzen).
• ... schätzt und vergleicht Grössen, berechnet sie und wandelt sie richtig um
(Umwandlung von Bruchteilen von Grössen, insbesondere in der Bruch- und
Dezimalschreibweise).
Was ist zu tun, wenn ich mit der
Zuweisungsempfehlung der Klassenlehrperson nicht
einverstanden bin?
• Das Kind kann zur Übertrittsprüfung antreten.
• Die Eltern müssen ein Anmeldeformular (von der
Klassenlehrperson ausgehändigt) ausfüllen und der
Lehrperson abgeben.
• Zur Übertrittsprüfung können nur Kinder antreten,
bei denen die Zuweisungsempfehlung der
Lehrperson und der Zuteilungswunsch der Eltern
nicht übereinstimmen.
Was gilt, wenn wir als Eltern keinen
Zuteilungswunsch angeben?
Wenn die Eltern keinen Zuteilungswunsch
angeben und/oder das Formular nicht unterschreiben, stützt das Schulamt seinen Entscheid
allein auf die Empfehlung der Lehrperson ab.
Was muss beachtet werden, wenn unser Kind an eine
Privatschule oder an eine ausländische Schule
wechselt?
• Formular „Besuch einer liechtensteinischen Privatschule bzw. einer
ausländischen Schule“ ausfüllen.
• Formular auf der Homepage des Schulamts (www.sa.llv.li) unter der
Rubrik „Bildungswesen / Schularten“ zu finden.
• Das Zuweisungsverfahren ist auch für Kinder, die eine Privatschule
oder eine ausländische Schule besuchen werden, obligatorisch.
• Für den Aufnahmeentscheid müssen sich die Abnehmerschulen an
der schriftlichen Ergänzung zum Elterngespräch der
liechtensteinischen Primarschulen orientieren. Massgebend ist die
schriftliche Ergänzung vom ersten Semester der fünften Schulstufe,
welche beim Zuweisungsgespräch abgegeben wird.
• Von den Primarschulen werden keine separaten Zeugnisse bzw.
Noten ausgestellt. Wer vor dem Zuweisungsgespräch eine
schriftliche Ergänzung zur Beurteilung benötigt, muss das Zeugnis
des 2. Semesters der 4. Klasse verwenden.
Was ist zu beachten bei Schülerinnen und Schülern mit
nicht-liechtensteinischer Staatsbürgerschaft, die eine
ausländische Schule besuchen?
• In Verbindung mit einer Wohnsitznahme im Ausland,
kann grundsätzlich die Aufenthalts- oder
Niederlassungsbewilligung nicht beibehalten werden.
• Falls dennoch geplant ist, den Wohnsitz ins Ausland zu
verlegen, um eine Schule (z.B. ein Internat) im Ausland
zu besuchen, so ist beim Ausländer- und Passamt ein
begründetes Gesuch um Beibehalt der Bewilligung
einzureichen.
• Ansonsten erlischt die Bewilligung und die
Aufenthaltsjahre für die Erlangung der Niederlassung
oder der Staatsbürgerschaft gehen verloren.
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden
beim Übertritt an die Sportschule?
a) Erfüllung der schulartenspezifischen Aufnahme- und
Promotionsbedingungen,
b) Erfüllung zusätzlicher sportbedingter
Aufnahmebedingungen, insbesondere die
Unterstützung durch einen Sportverband.
c) Das Kind darf ausserdem keine
Schulleistungsschwächen aufweisen, welche nicht
innerhalb der gegebenen Förderstrukturen
anspruchsgerecht bearbeitet werden können.
Weitere Informationen zu den Sportschulen sind auf der
Homepage des Schulamts ( www.sa.llv.li ) unter der
Rubrik „Bildungswesen / Schularten“ zu finden.
Welche Übertrittsmöglichkeiten bestehen für
Schülerinnen und Schüler aus dem Bezirk
Schaan/Planken?
Eltern von Schülerinnen und Schülern aus
Schaan und Planken mit Zuweisungsentscheid
„Realschule“ können wählen, ob das Kind die
Realschule Schaan oder die Realschule Vaduz
besucht. Dies muss im Formular zum Ergebnis
des Zuweisungsgesprächs angegeben werden.
Weitere wichtige Informationen finden
sich auf…
• www.sa.llv.li (unter der Rubrik «Schülerinnen
und Schüler»)
• Newsletter «schuleheute» (Informationen für
Eltern über generelle Schul- und
Bildungsthemen): Anmeldung auf
www.newsletter.llv.li