Medienmitteilung des Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverbandes: Verbandsratssitzung Der Verbandsrat des Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverbandes LLV lehnt die vorgesehenen Massnahmen im Konsolidierungsprogramm KP 2017 für KG, Primarund Sekundarschule ab. Die Volksschullehrpersonen und Musikschullehrpersonen sind nicht bereit, die von der Regierung vorgeschlagenen Abbaumassnahmen mitzutragen. Als Mitglied der Luzerner Allianz für Lebensqualität, die zwischenzeitlich aus 50 Luzerner Arbeitnehmerorganisationen besteht, spricht sich der Verbandsrat des LLV im Sinne der Allianz gegen einen weiteren Abbau der Rahmenbedingungen gegenüber den beim Kanton Luzern resp. durch die Gemeinden angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus. Es kann nicht sein, dass fehlende Steuereinnahmen durch wiederholte Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen beim Personal kompensiert werden sollen. Der LLV stellt fest, dass wir uns gesellschaftlich in einer Wachstumssituation befinden. Sie wird von den politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen gefordert und gefördert. Wachstum in der Wirtschaft, Zunahme der Bevölkerung, Vergrösserung der Ansprüche in fast allen Lebensbereichen generieren auch ein Wachstum bei den Staatsausgaben. Bedauerlicherweise muss festgestellt werden, dass die Einnahmenseite beim Staat mit diesem Ausgabenwachstum nicht Schritt halten kann. Prognostizierte Mehreinnahmen durch eine Tiefsteuerstrategie müssen wiederholt verschoben werden. Das Personal soll nun durch das Abbaupaket KP 2017 entstandene Lücken schliessen. Der Verbandsrat des LLV beurteilt das einstimmig als unkorrekt! Wiederholte Sparpakete in den letzten Jahren, die korrekterweise als Abbaupakete bezeichnet werden müssten, verursachen immer mehr spürbaren Qualitätsverlust. Eine weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen in der Volksschule wie auch in den Musikschulen trägt der LLV nicht mehr mit. Halten die politisch Verantwortlichen an den Abbaumassnahmen gemäss KP 2017 fest, sehen wir uns gezwungen, unsere Leistungen als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab August 2017 anzupassen. Wir sind darüber in direktem Kontakt mit Gremien, die in der Schulgestaltung auf Gemeindeebene die Verantwortung mittragen, z.B. mit dem Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Luzern. Der Verbandsrat hat an seiner Sitzung vom 8.6.2016 ein einschneidendes Massnahmenpaket in die Wege geleitet. Dieses sieht vor, in der Höhe der geplanten Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von einer Lektion, was ca. 65 Stunden entspricht, Leistungskürzungen vorzunehmen. Diese betreffen spezielle Schulanlässe wie Schulreisen, Klassenlager, Teilnahme mit der Klasse an ausserschulischen Veranstaltungen wie auch Einschränkungen bei der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten. Es muss angenommen werden, dass diese Massnahmen je nach Finanzkraft in den Gemeinden unterschiedlich umgesetzt werden. Der Verbandsrat bedauert, dass das hohe Mass an Harmonisierung unter den Volksschulen und unter den Musikschulen dadurch wieder um Jahrzehnte zurückgeworfen werden könnte. Der Verbandsrat hat den Vorstand überdies beauftragt, Veränderungen der Anstellungsbedingungen für das bevorstehende Schuljahr gemäss bereits beschlossener Sparpakete auf dem Rechtsweg überprüfen zu lassen. Annamarie Bürkli, LLV-Präsidentin, [email protected] 078 605 03 13 Janine Felder, VR-Präsidentin, [email protected] Kaspar Bättig, LLV-Geschäftsstelle [email protected] 041 420 00 01 9.06.2016
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