Manipulation von Ladenkassen soll schwerer werden

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Inland | Donnerstag, 17. März 2016, 15:50 Uhr
BERLIN
Die Bundesregierung nimmt nach jahrelangem Drängen der Länder und des
Bundesrechnungshofes den vermutlich in die Milliarden gehenden Umsatzsteuerbetrug mit
frisierten Registrierkassen ins Visier.
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In der Regierung hieß es am Donnerstag in Berlin, ein Gesetzentwurf von Finanzminister
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Wolfgang Schäuble sehe vor, dass die 2,5 Millionen elektronischen Kassen in Deutschland
bis 2019 auf ein neues fälschungssicheres System umgestellt würden. Eine nachträgliche
Löschung von Umsätzen aus dem Kassenspeicher soll dann nicht mehr möglich sein. Der
SPD zufolge springt die Regierung mit dem Gesetzentwurf allerdings viel zu kurz. So soll
auf eine Pflicht zur Anschaffung einer elektronischen Kasse verzichtet werden.
Dem Gesetzentwurf, der noch in dieser Woche fertig werden soll, gehen jahrelange
Debatten voraus. Der Rechnungshof hatte schon 2003 Handlungsbedarf angemahnt. Auch
die Industrieländer-Organisation OECD hatte 2013 vor "gewaltigen Steuerausfällen"
gewarnt. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen schätzt den jährlichen Schaden für
den Fiskus durch die Hinterziehung von Umsatzsteuern auf fünf bis zehn Milliarden Euro.
Schäubles Ministerium bezweifelt die Seriosität dieser Schätzung, die auf Daten aus
Kanada beruht, räumt aber ein, dass es Probleme gibt.
PRÜFER SOLLEN UNANGEMELDET IN KASSEN SCHAUEN KÖNNEN
Im Zentrum des Gesetzentwurfes steht die Einführung einer manipulationssicheren
Software. Nicht mehr möglich sein sollen dann Fälle wie dieser: Die Kasse einer Gaststätte
wird zwar den Tag über korrekt geführt, am Abend bucht der Wirt dann aber einen Teil des
Umsatzes auf einen lediglich übenden Lehrling und rechnet die Einkünfte - und damit die
Steuer - wieder herunter. Künftig sollen einmal gespeicherte Umsätze nicht mehr geändert
werden können. Für die neue Software sollen sich die Kassen-Hersteller ein Zertifikat des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) besorgen müssen. Außerdem
sollen Betriebsprüfer unangemeldet in die Kassen schauen können. Bisher müssen sich
die Beamten im Betrieb vorher anmelden.
Die Nachrüstung oder Neuanschaffung der Kassen wird Handel und Dienstleister dem
Gesetzentwurf zufolge mit 400 bis 500 Millionen Euro belasten. Auf die Pflicht zur
Anschaffung einer elektronischen Kasse wird allerdings verzichtet. Wer will, kann also
auch künftig eine altmodische Kurbelkasse oder einen Pappkarton verwenden und die
Einnahmen-/Ausgabenrechnung per Hand führen.
Wegen der Umrüstungskosten sehen vor allem Teile der CDU/CSU und
Wirtschaftsverbände die Gesetzespläne seit Jahren kritisch. So findet zwar der
Einzelhandelsverband HDE, dass Steuerbetrug einzelner Unternehmen gezielt bekämpft
werden müsse. Ein "Generalverdacht" gegen den Einzelhandel sei aber unbegründet.
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth mahnte zudem: "Wenn Betriebe bereits Systeme
im Einsatz haben, die Manipulationen ausschließen, dürfen sie nicht zur Umrüstung
gezwungen werden."
SPD-FRAKTION WILL PFLICHT ZUR REGISTRIERKASSE
Die SPD-Bundestagsfraktion verwies dagegen auf Experten wie Steuerfahnder, die von
einem flächendeckenden Phänomen berichten. "Manipulationsmöglichkeiten sind Teil des
normalen Beratungsgesprächs in Geschäften für Registrierkassen", sagte der
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SPD-Finanzexperte Lothar Binding. Seine Fraktion fordert außerdem eine Pflicht zur
elektronischen Registrierkasse. Diese solle aber abgefedert werden durch eine BagatellUmsatzgrenze von 17.500 Euro im Jahr wie in Österreich. Damit wären der
Würstchenverkäufer beim Schulfest oder der Flohmarkthändler außen vor. Außerdem will
Binding eine Belegausgabepflicht: Ein Kunde, der im Geschäft keinen Bon bekomme,
wisse dann: "Hier stimmt etwas nicht."
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