Fallbeispiele Vermögensdelikte 1. A plant einen Skiurlaub am

Fallbeispiele Vermögensdelikte
1. A plant einen Skiurlaub am Hochkar. Dort angekommen, will A nicht lange auf sein Skivergnügen
warten. Beim Kartenkauf sieht A, wie einem Skiurlauber einer von mehreren übertragbaren
Wochenskipässen nach dem Kauf zu Boden fällt. A steigt sofort auf die Karte (Wert € 220), damit
der Verlust nicht bemerkt wird, und steckt sie später in seinen Anorak.
2. C tankt an einer Selbstbedienungstankstelle für 20 € und nimmt 2 Liter Motoröl aus dem Regal
und legt diese ins Auto. Danach geht er in den Kassabereich, um alles zu zahlen (dazu nimmt er
„zum Abscannen“ eine weitere Dose Öl mit). Dort ist jedoch so eine lange Warteschlange, dass er
mit dem Vorhaben, nunmehr nicht zu zahlen, kehrt macht und zu seinem Auto läuft. Er fährt
mitsamt den beiden Öldosen davon. Auch die weitere Öl-Dose, die er nur zum Zahlen in den
Kassabereich hineingetragen hat, nimmt C dabei mit.
Hat sich C strafbar gemacht?
Fallbeispiele Festnahme und Untersuchungshaft
1. Im Zuge einer polizeilichen Vernehmung gesteht C, dass A ihn gebeten hat, die F umzubringen. In
weiterer Folge wird A aufgrund einer Anordnung des StA wegen dringenden Tatverdachts von
der Polizei festgenommen.
a.
b.
c.
d.
Ist die Festnahme zulässig?
Wie könnte sich A dagegen wehren?
Was hat die Polizei in weiterer Folge zu unternehmen?
A wird in die zuständige Justizanstalt eingeliefert. Gibt es eine Frist zu beachten?
2. Die Polizisten A und B führen eine routinemäßige Kontrolle in einer U-Bahn durch. Dabei
erwischen sie den X, als er gerade einer Passantin die Geldbörse aus der Tasche wegnimmt.
Sofort greifen die beiden hart durch und nehmen den X fest.
a. Ist das zulässig?
b. Kann sich X dagegen wehren?
3. A begeht einige Vermögensdelikte, darunter einen Diebstahl und zusätzlich einige
Urkundendelikte. Über ihn wird wegen des dringenden Verdachts angeführter Taten mit der
Begründung die Untersuchungshaft verhängt, dass A „viele Freunde und gute Verwandte in
Kroatien“ habe; außerdem sei seine Lebensgefährtin beruflich oft im Ausland. A ist eigentlich
kroatischer Staatsbürger und vor 20 Jahren nach Österreich gezogen, wo er seitdem lebt und
arbeitet.
a. Welcher Haftgrund wurde bei der Entscheidung herangezogen? Zu Recht? Sehen Sie ein
Problem mit einer anderen Voraussetzung der Untersuchungshaft?
b. Wer kann in welcher Form die Verhängung der Untersuchungshaft verlangen?
c. Wer hat in welcher Form über die Verhängung der Untersuchungshaft zu entscheiden?
d. Welches Rechtsmittel gibt es gegen die Entscheidung und wer entscheidet darüber?
e. Wenn das Rechtsmittel keinen Erfolg bringt, welche weitere Möglichkeit gibt es, die
Verhängung der Untersuchungshaft zu bekämpfen?