Medieninformation Ihr Ansprechpartner Jörg Herold Durchwahl Telefon +49 351 564 1511 Telefax +49 351 564 1669 Sächsisches Staatsministerium der Justiz presse@ smj.justiz.sachsen.de* 20.04.2016 Überblick zu bedeutenden Ermittlungsverfahren in der sächsischen Justiz im Zusammenhang mit Extremismus Die sächsische Justiz hat auf ein zunehmend durch verbale und physische Gewalt geprägtes Umfeld der politischen Auseinandersetzung zu reagieren und hat sich für die Bekämpfung politisch motivierter und politisch extremistischer Kriminalität gerüstet. Aus dieser Erkenntnis wurde bei der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Oktober 2015 das Sonderdezernat zur Bekämpfung von politisch motivierter Kriminalität (INES-PMK) eingerichtet. Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten bei INES-PMK in besonders herausgehobenen Staatsschutzsachen institutionell intensiv zusammen, mit einem besonderen Blick auf mögliche Verknüpfungen von Straftaten und damit ggf. zusammenhängenden Täternetzwerken. In folgenden Ermittlungskomplexen konnten die Staatsanwaltschaften und INES-PMK zeitnah Täter ermitteln: sächsischen Freital Gegen die jetzt vom Generalbundesanwalt verfolgten Tatverdächtigen wurde durch INES-PMK wegen Angriffen auf ein linksalternatives Wohnprojekt in Dresden, auf eine Flüchtlingsunterkunft in Freital sowie Vorbereitung weiterer Explosionsstraftaten, begangen jeweils im Oktober/November 2015, ermittelt und drei Tatverdächtige in Untersuchungshaft genommen. Damit und durch die weiteren Ermittlungen wurde die Grundlage für die Übernahme der Verfahren durch den Generalbundesanwalt gelegt. Heidenau Wegen der Vorfälle in Heidenau vom 21. bis 24. August 2015 führt bzw. führte INES-PMK insgesamt 34 Ermittlungsverfahren. In 15 Ermittlungsverfahren, die sich gegen insgesamt 20 Beschuldigte richten, Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj * Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. wurde Anklage erhoben (gegen 17 Beschuldigte) oder ein Strafbefehlsantrag gestellt (gegen 3 Beschuldigte). Die Tatvorwürfe sind Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, versuchte gefährliche Körperverletzung, besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Beleidigung. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen einen Beschuldigten einen Strafbefehlsantrag gestellt und gegen einen Beschuldigten Anklage erhoben. Gegen diesen wurden inzwischen vom Amtsgericht Pirna wegen Beleidigung von Polizeibeamten und Sachbeschädigung an einem Polizeifahrzeug jeweils Freiheitsstrafen von vier Monaten verhängt, die in eine rechtskräftige unbedingte Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten eingeflossen sind. Meißen Am 2. Februar 2016 erfolgte eine Anklage wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung zum Landgericht Dresden nach einem Brandanschlag auf ein als Asylunterkunft vorgesehenes Wohnhaus in Meißen vom Juni 2015. Zwei Beschuldigte sitzen seit Dezember 2015 in Untersuchungshaft. Dresden-Prohlis Am 25. Januar 2016 wurde Anklage zum Landgericht Dresden wegen eines Brandanschlags auf ein als Asylunterkunft vorgesehenes Schulgebäude in Dresden-Prohlis vom 7. Oktober 2015 erhoben. Von den zwei Angeschuldigten, die seit Anfang November 2015 in Untersuchungshaft saßen, wurde einer Ende März 2016 mangels fortbestehender Fluchtgefahr aus der Haft entlassen. In einem weiteren Ermittlungsverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden gegen drei Mittäter. In diesem Verfahren befindet sich seit 1. April 2016 ein weiterer Beschuldigter in Untersuchungshaft. Dresden-Stetzsch Zwei 18-jährige Beschuldigte sitzen seit Anfang Dezember 2015 in Untersuchungshaft wegen eines Anschlags auf eine Asylbewerberunterkunft durch Wurf mehrerer Pflastersteine und eines Knallkörper in das Gebäude am 23. August 2015 in Dresden-Stetzsch. Am 4. April 2016 hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen die beiden in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten Anklage zum Amtsgericht Dresden - Jugendschöffengericht – erhoben. Das Ermittlungsverfahren gegen drei weitere Beschuldigte wurde abgetrennt, weil die entsprechenden Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Löbau Wegen eines Brandanschlags am 18. Februar 2016 in Löbau (Wurf dreier Molotowcocktails gegen eine Asylbewerberunterkunft) wurden im Februar 2016 drei Tatverdächtige in Untersuchungshaft genommen. Zwei Haftbefehle wurden Anfang März 2016 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Am 30. März 2016 hat die Staatsanwaltschaft Görlitz u.a. wegen versuchter schwerer Brandstiftung Anklage zum Amtsgericht Görlitz – Jugendschöffengericht – erhoben. Crimmitschau Seite 2 von 3 Nach einem Brandanschlag vom 12. November 2015 gegen eine bewohnte Asylbewerberunterkunft in Crimmitschau wurden am 4. Dezember 2015 drei Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen. Am 20. Januar 2016 wurde die Anklage zum Landgericht Zwickau – Schwurgericht – erhoben, der Tatvorwurf ist u. a. Versuch des Mordes. Die Hauptverhandlung hat am 4. April 2016 begonnen. Bis Mitte Mai 2016 sind mehrere Verhandlungstermine anberaumt. Soziale Medien Angeheizt wird die Begehung solcher Straftaten zusätzlich durch eine erschreckende verbale Gewalt in digitalen Medien wie Facebook. Beleidigende und volksverhetzende Äußerungen im Internet bekämpft die Justiz daher ebenso entschlossen, auch hier werden die Urheber ermittelt und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. So ist es in den vergangenen Monaten in Sachsen – vor allem wegen unerträglicher Hass-und-HetzKommentare bei Facebook – zu einer Vielzahl von Verurteilungen, zumeist zu Geld-, aber auch zu Freiheitsstrafen gekommen. Allein im Jahr 2015 wurden wegen Volksverhetzung 80 Strafbefehle beantragt und 36 Anklagen durch die sächsischen Staatsanwaltschaften erhoben. Im ersten Quartal des Jahres 2016 liegen die Zahlen ähnlich hoch bei 20 Strafbefehlen und 7 Seite 3 von 3
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