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20.04.2016
Überblick zu bedeutenden Ermittlungsverfahren in der
sächsischen Justiz im Zusammenhang mit Extremismus
Die sächsische Justiz hat auf ein zunehmend durch verbale und physische
Gewalt geprägtes Umfeld der politischen Auseinandersetzung zu reagieren
und hat sich für die Bekämpfung politisch motivierter und politisch
extremistischer Kriminalität gerüstet.
Aus dieser Erkenntnis wurde bei der Integrierten Ermittlungseinheit
Sachsen (INES) der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Oktober
2015 das Sonderdezernat zur Bekämpfung von politisch motivierter
Kriminalität (INES-PMK) eingerichtet. Polizei und Staatsanwaltschaft
arbeiten bei INES-PMK in besonders herausgehobenen Staatsschutzsachen
institutionell intensiv zusammen, mit einem besonderen Blick auf mögliche
Verknüpfungen von Straftaten und damit ggf. zusammenhängenden
Täternetzwerken.
In
folgenden
Ermittlungskomplexen
konnten
die
Staatsanwaltschaften und INES-PMK zeitnah Täter ermitteln:
sächsischen
Freital
Gegen die jetzt vom Generalbundesanwalt verfolgten Tatverdächtigen
wurde durch INES-PMK wegen Angriffen auf ein linksalternatives
Wohnprojekt in Dresden, auf eine Flüchtlingsunterkunft in Freital
sowie Vorbereitung weiterer Explosionsstraftaten, begangen jeweils
im Oktober/November 2015, ermittelt und drei Tatverdächtige in
Untersuchungshaft genommen. Damit und durch die weiteren Ermittlungen
wurde die Grundlage für die Übernahme der Verfahren durch den
Generalbundesanwalt gelegt.
Heidenau
Wegen der Vorfälle in Heidenau vom 21. bis 24. August 2015
führt bzw. führte INES-PMK insgesamt 34 Ermittlungsverfahren. In 15
Ermittlungsverfahren, die sich gegen insgesamt 20 Beschuldigte richten,
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Hausanschrift:
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der Justiz
Hospitalstraße 7
01097 Dresden
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vermerkten Voraussetzungen.
wurde Anklage erhoben (gegen 17 Beschuldigte) oder ein Strafbefehlsantrag
gestellt (gegen 3 Beschuldigte). Die Tatvorwürfe sind Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, versuchte gefährliche
Körperverletzung, besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs,
Sachbeschädigung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und
Beleidigung. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen
einen Beschuldigten einen Strafbefehlsantrag gestellt und gegen einen
Beschuldigten Anklage erhoben. Gegen diesen wurden inzwischen
vom Amtsgericht Pirna wegen Beleidigung von Polizeibeamten und
Sachbeschädigung an einem Polizeifahrzeug jeweils Freiheitsstrafen
von vier Monaten verhängt, die in eine rechtskräftige unbedingte
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten eingeflossen sind.
Meißen
Am 2. Februar 2016 erfolgte eine Anklage wegen gemeinschaftlicher
schwerer Brandstiftung zum Landgericht Dresden nach einem
Brandanschlag auf ein als Asylunterkunft vorgesehenes Wohnhaus in
Meißen vom Juni 2015. Zwei Beschuldigte sitzen seit Dezember 2015 in
Untersuchungshaft.
Dresden-Prohlis
Am 25. Januar 2016 wurde Anklage zum Landgericht Dresden wegen eines
Brandanschlags auf ein als Asylunterkunft vorgesehenes Schulgebäude
in Dresden-Prohlis vom 7. Oktober 2015 erhoben. Von den zwei
Angeschuldigten, die seit Anfang November 2015 in Untersuchungshaft
saßen, wurde einer Ende März 2016 mangels fortbestehender Fluchtgefahr
aus der Haft entlassen. In einem weiteren Ermittlungsverfahren
ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden gegen drei Mittäter. In diesem
Verfahren befindet sich seit 1. April 2016 ein weiterer Beschuldigter in
Untersuchungshaft.
Dresden-Stetzsch
Zwei 18-jährige Beschuldigte sitzen seit Anfang Dezember 2015 in
Untersuchungshaft wegen eines Anschlags auf eine Asylbewerberunterkunft
durch Wurf mehrerer Pflastersteine und eines Knallkörper in das
Gebäude am 23. August 2015 in Dresden-Stetzsch. Am 4. April
2016 hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen die beiden in
Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten Anklage zum Amtsgericht
Dresden - Jugendschöffengericht – erhoben. Das Ermittlungsverfahren
gegen drei weitere Beschuldigte wurde abgetrennt, weil die entsprechenden
Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.
Löbau
Wegen eines Brandanschlags am 18. Februar 2016 in Löbau (Wurf
dreier Molotowcocktails gegen eine Asylbewerberunterkunft) wurden im
Februar 2016 drei Tatverdächtige in Untersuchungshaft genommen. Zwei
Haftbefehle wurden Anfang März 2016 gegen Auflagen außer Vollzug
gesetzt. Am 30. März 2016 hat die Staatsanwaltschaft Görlitz u.a. wegen
versuchter schwerer Brandstiftung Anklage zum Amtsgericht Görlitz –
Jugendschöffengericht – erhoben.
Crimmitschau
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Nach einem Brandanschlag vom 12. November 2015 gegen eine bewohnte
Asylbewerberunterkunft in Crimmitschau wurden am 4. Dezember 2015
drei Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen. Am 20. Januar 2016
wurde die Anklage zum Landgericht Zwickau – Schwurgericht – erhoben, der
Tatvorwurf ist u. a. Versuch des Mordes. Die Hauptverhandlung hat am 4.
April 2016 begonnen. Bis Mitte Mai 2016 sind mehrere Verhandlungstermine
anberaumt.
Soziale Medien
Angeheizt wird die Begehung solcher Straftaten zusätzlich durch eine
erschreckende verbale Gewalt in digitalen Medien wie Facebook.
Beleidigende und volksverhetzende Äußerungen im Internet bekämpft die
Justiz daher ebenso entschlossen, auch hier werden die Urheber ermittelt
und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. So ist es in den vergangenen
Monaten in Sachsen – vor allem wegen unerträglicher Hass-und-HetzKommentare bei Facebook – zu einer Vielzahl von Verurteilungen, zumeist
zu Geld-, aber auch zu Freiheitsstrafen gekommen. Allein im Jahr 2015
wurden wegen Volksverhetzung 80 Strafbefehle beantragt und 36 Anklagen
durch die sächsischen Staatsanwaltschaften erhoben. Im ersten Quartal des
Jahres 2016 liegen die Zahlen ähnlich hoch bei 20 Strafbefehlen und 7
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