Makler-Allein-Auftrag – nur so ist die volle Maklerleistung sicher, empfiehlt der IVD Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Maklerbetrieb einen Allein-Auftrag erteilt. „Damit verpflichtet er den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen, erläutert Jürgen Schenk vom Immobilienverband Deutschland (IVD). Zu diesen Aktivitäten zähle insbesondere auch, dass der Makler den Sach- und Verkehrswert der Immobilien berechnet, der mit der Bewertung einer Bank übereinstimmen sollte. Die Immobilie in einem Exposé vermarktungsgerecht aufarbeitet Auf Maklerkosten Werbemaßnahmen durchgeführt werden Die Immobilie ins Internet stellt und anderen Maklern zur Zusammenarbeit beim Verkauf anbietet Interessensondierung; Bonitätsprüfung und Finanzierungsberatung der Kaufinteressenten in Zusammenarbeit mit Banken oder Bausparkassen durchführt. Die Vermittlung unterschiedlicher Standpunkte zwischen Verkäufer und Erwerber vornimmt Die Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages mit dem Notar objekt- und personenbezogen abstimmt Den Kunden auch nach Abschluss des Notarvertrages bei Abwicklungsschwierigkeiten zur Verfügung steht Der Makler ist verpflichtet, bei einem Allein-Auftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnisse der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäftes in den Dienst seines Kunden zu stellen. Anders als bei einem allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet den Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Bei einem normalen Maklerauftrag schuldet der Makler üblicherweise nur Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen, ohne das eine Pflicht zum Tätigwerden für den Verkäufer besteht. Er könne einfach abwarten, ob sich ein geeigneter Interessent meldet. Werden, wie es bei Aufträgen gelegentlich geschieht, verschiedene Makler parallel beauftragt, laufe der mögliche Käufer Gefahr, am Ende mehrmals die volle Provision an verschiedene Makler bezahlen zu müssen. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie „zu Tode angeboten“ werden kann. „Alle Erfahrungen zeigen, dass eine Immobilie, die zu oft und von vielen gleichzeitig unabgestimmt angeboten wird, oftmals unverkäuflich wird“, schätzen die Spezialisten des IVD ein. Gelegentlich anders lautende Ratschläge hält der IVD nicht für stichhaltig. „Nur beim Allein-Auftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu. Nur bei einem Allein-Auftrag ist der Makler verpflichtet, für den Verkauf aktiv tätig zu werden. Qualifizierte Maklerbetriebe sind zertifiziert, haben ausgebildete Mitarbeiter, stellen sich den Kunden mit Referenzen vor und unterbreiten nach der Bewertung der Immobilie dem Verkäufer einen Vermarktungsplan. IVD – Makler beziehen andere Maklerbetriebe in die Vermarktung ein, legen regelmäßig Rechenschaft vor ihren Auftraggebern über ihre Aktivitäten zum Verkauf der Immobilie ab und werten die Wirksamkeit der Vermarktungsaktivitäten mit dem Verkäufer aus. Darauf sollte bei der Auswahl eines Maklerbetriebes geachtet werden. Auf eine qualifizierte Maklerleistung sollte bei der immer komplizierter werdenden Materie niemand leichtfertig verzichten. Denn auch hier gilt: Zu viele Köche verderben den Brei, sowie der Teufel liegt im Detail eines Immobilienverkaufsgeschäftes.“
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