Stand 12. April 2016 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) §1 Maklervertrag Mit der Inanspruchnahme der Maklertätigkeit (Nachweis/ Vermittlung) des Immobilienmaklers bzw. der Beauftragung zur Immobiliensuche, der Anforderung Informationen, Exposès, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder einer Beauftragten Person, kommt der Maklervertrag mit dem Interessenten zu den folgenden Geschäftsbedingungen zustande. §2 Maklercourtage Soweit nicht anders vereinbart beträgt die Maklercourtage 5,95% (zzgl.MwSt) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme. §3 Fälligkeit der Maklercourtage Die Maklercourtage ist fällig mit Unterzeichnung des notariell beurkundeten Kaufvertrages. Sie ist zahlbar innerhalb von 14Tagen nach dem Fälligkeitstermin. Danach tritt Verzug ein, ohne das dieser separat erklärt werden muss. §4 Eigentümerangaben Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen. Für die Richtigkeit der Informationen wird keine Haftung übernommen. §5 Vertragsabschluss Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages sowie auf ein Exemplar der Verträge. §6 Vorkenntnis Ist dem Empfänger eines Exposés das vom Makler nachgewiesene Objekt bereits bekannt hat er dies dem Makler innerhalb von 4Tagen schriftlich zu erklären. Bleibt diese Erklärung aus gilt das Objekt als unbekannt. §7 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt. §8 Doppeltätigkeit Der Makler darf auch für die jeweils andere Partei tätig werden. §9 Informationspflicht Der Auftraggeber verpflichtet sich alle für den Makler wichtigen Informationen mitzuteilen. Insbesondere nach Zusammenführung mit dem Verkäufer bzw. eines beauftragen Dritten, werden alle Verhandlungen unter Beteiligung des Maklers geführt. § 10 Verjährung Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. §11 Datenschutz Alle objekt- und personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Erfüllung des Geschäftes verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu. Es werden die geltenden Datenschutzbestimmungen beachtet. §12 Weitergabeverbot Die vom Makler an den Auftraggeber gegebenen Informationen dürfen vom Auftraggeber nicht an Dritte gegeben werden. Verstoßt der Kunde gegen diese Verpflichtung wodurch ein Dritter auf Grund dieser Informationen einen Kaufvertrag abschließt, so ist der Auftraggeber verpflichtet dem Makler die Maklercourtage zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen. §13 Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird der Firmensitz des Maklers (Berlin) vereinbart, sofern eine Vereinbarung über den Gerichtsstand zulässig ist § 14 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Diese gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
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