Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) §1 Maklervertrag Mit der

Stand 12. April 2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Maklervertrag
Mit der Inanspruchnahme der Maklertätigkeit (Nachweis/ Vermittlung) des Immobilienmaklers bzw.
der Beauftragung zur Immobiliensuche, der Anforderung Informationen, Exposès, der Durchführung
von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder einer
Beauftragten Person, kommt der Maklervertrag mit dem Interessenten zu den folgenden
Geschäftsbedingungen zustande.
§2 Maklercourtage
Soweit nicht anders vereinbart beträgt die Maklercourtage 5,95% (zzgl.MwSt) der notariell
beurkundeten Kaufpreissumme.
§3 Fälligkeit der Maklercourtage
Die Maklercourtage ist fällig mit Unterzeichnung des notariell beurkundeten Kaufvertrages. Sie ist
zahlbar innerhalb von 14Tagen nach dem Fälligkeitstermin. Danach tritt Verzug ein, ohne das dieser
separat erklärt werden muss.
§4 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer
bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen. Für die Richtigkeit der Informationen
wird keine Haftung übernommen.
§5 Vertragsabschluss
Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages sowie auf ein
Exemplar der Verträge.
§6 Vorkenntnis
Ist dem Empfänger eines Exposés das vom Makler nachgewiesene Objekt bereits bekannt hat er dies
dem Makler innerhalb von 4Tagen schriftlich zu erklären. Bleibt diese Erklärung aus gilt das Objekt als
unbekannt.
§7 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
§8 Doppeltätigkeit
Der Makler darf auch für die jeweils andere Partei tätig werden.
§9 Informationspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich alle für den Makler wichtigen Informationen mitzuteilen.
Insbesondere nach Zusammenführung mit dem Verkäufer bzw. eines beauftragen Dritten, werden
alle Verhandlungen unter Beteiligung des Maklers geführt.
§ 10 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre.
Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung
begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu
einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§11 Datenschutz
Alle objekt- und personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Erfüllung des Geschäftes
verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu. Es werden die geltenden
Datenschutzbestimmungen beachtet.
§12 Weitergabeverbot
Die vom Makler an den Auftraggeber gegebenen Informationen dürfen vom Auftraggeber nicht an
Dritte gegeben werden. Verstoßt der Kunde gegen diese Verpflichtung wodurch ein Dritter auf Grund
dieser Informationen einen Kaufvertrag abschließt, so ist der Auftraggeber verpflichtet dem Makler
die Maklercourtage zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen.
§13 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird der Firmensitz des Maklers (Berlin) vereinbart, sofern eine Vereinbarung über
den Gerichtsstand zulässig ist
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Diese gilt auch, wenn innerhalb einer
Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung
soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen
der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht
zuwider läuft.