10 Gründe für die Vermietung mit einem Makler
Das Bestellerprinzip ändert die Spielregeln am Markt. Ab dem 01. Juni 2015
dürfen Makler von Mietern keine Vermittlungsprovision mehr annehmen,
wenn Sie den Auftrag zur Vermietung vom Vermieter erhalten.
Damit stellt sich für Vermieter die Frage, ob sie die Wohnung selbst
vermieten oder einen Makler einschalten. Hier zeigen wir Ihnen die
wesentlichen Gründe, die für die Vermittlung durch einen qualifizierten
Immobilienmakler sprechen:
1. Sichere Ermittlung der Marktmiete
2. Optimale Präsentation Ihrer Immobilie
3. Professionelle Werbung
4. Beschaffung des gesetzlichen Energieausweises
5. Durchführung der Besichtigungen
6. Bonitätsprüfung
7. Vorbereitung des Mietvertrages
8. Erhaltung der Privatsphäre des Vermieters
9. Steuerliche Absetzbarkeit der Maklergebühr
10. Freizeitgewinn
Andreas Märgner
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