10 Gründe für die Vermietung mit einem Makler Das Bestellerprinzip ändert die Spielregeln am Markt. Ab dem 01. Juni 2015 dürfen Makler von Mietern keine Vermittlungsprovision mehr annehmen, wenn Sie den Auftrag zur Vermietung vom Vermieter erhalten. Damit stellt sich für Vermieter die Frage, ob sie die Wohnung selbst vermieten oder einen Makler einschalten. Hier zeigen wir Ihnen die wesentlichen Gründe, die für die Vermittlung durch einen qualifizierten Immobilienmakler sprechen: 1. Sichere Ermittlung der Marktmiete 2. Optimale Präsentation Ihrer Immobilie 3. Professionelle Werbung 4. Beschaffung des gesetzlichen Energieausweises 5. Durchführung der Besichtigungen 6. Bonitätsprüfung 7. Vorbereitung des Mietvertrages 8. Erhaltung der Privatsphäre des Vermieters 9. Steuerliche Absetzbarkeit der Maklergebühr 10. Freizeitgewinn Andreas Märgner KVI Immobilien GmbH GF Andreas Märgner ▪ HRB 15891 AG Kassel ▪ An der Fuldabrücke 4 ▪ 34125 Kassel Tel. 0561-70151709 ▪ Fax 0561-70151708 ▪ Steuernummer: 2523775131 Finanzamt Kassel I [email protected] ∙ www.kvi-immobilien.de
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