Resolution der Vollversammlung am 11. Juni 2015: Einseitige Veröffentlichung agrarischer Direktzahlungen äußerst kritisch zu bewerten Mit den Beschlüssen zur jüngsten GAP-Reform wurde die Verpflichtung zur Veröffentlichung agrarischer Direktzahlungen an natürliche Personen wieder eingeführt. Spätestens mit 31. Mai 2015 mussten die Daten der Zahlungsempfänger (inklusive Name, Gemeinde samt Postleitzahl und dem aus den landwirtschaftlichen Förderprogrammen erhaltenen Betrag) wieder in der sogenannten „Transparenzdatenbank“ veröffentlicht werden. Diese EUVerpflichtung umfasst alle EU-finanzierten und EU-kofinanzierten Beihilfemaßnahmen im Agrarbereich. Mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer Österreich wurden bereits erste rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung agrarischer Direktzahlungen gesetzt. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer bekennt sich grundsätzlich zur Transparenz öffentlicher Zahlungen. Sie wehrt sich allerdings entschieden dagegen, dass die bäuerlichen Familienbetriebe wegen gewährter Ausgleichszahlungen gegenüber der Öffentlichkeit einseitig in die Auslage gestellt werden. Damit wird der Eindruck erweckt, als seien die Bäuerinnen und Bauern die einzigen Bezieher öffentlicher Zahlungen. Die neuerliche Veröffentlichungspflicht wird von den betroffenen Bäuerinnen und Bauern als diskriminierend empfunden und stellt nach Auffassung der Landwirtschaftskammer eine unangenehme Verletzung der Privatsphäre dar. Damit werden in vielen Fällen wieder Neid sowie Missgunst geweckt bzw. geschürt. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher die Landwirtschaftskammer Österreich auf, weiterhin entschieden mit rechtlichen Schritten gegen die einseitige Veröffentlichung von Direktzahlungen und damit gegen die Diskriminierung der bäuerlichen Berufsgruppe vorzugehen. Ziel muss es weiterhin sein, diese einseitige Regelung rechtlich zu kippen. 1/1
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