Einseitige Veröffentlichung agrarischer Direktzahlungen äußerst

Resolution der Vollversammlung am 11. Juni 2015:
Einseitige Veröffentlichung agrarischer Direktzahlungen äußerst kritisch zu
bewerten
Mit den Beschlüssen zur jüngsten GAP-Reform wurde die Verpflichtung zur Veröffentlichung
agrarischer Direktzahlungen an natürliche Personen wieder eingeführt. Spätestens mit 31.
Mai 2015 mussten die Daten der Zahlungsempfänger (inklusive Name, Gemeinde samt
Postleitzahl und dem aus den landwirtschaftlichen Förderprogrammen erhaltenen Betrag)
wieder in der sogenannten „Transparenzdatenbank“ veröffentlicht werden. Diese EUVerpflichtung umfasst alle EU-finanzierten und EU-kofinanzierten Beihilfemaßnahmen im
Agrarbereich. Mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer Österreich wurden bereits erste
rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung agrarischer Direktzahlungen gesetzt.
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer bekennt sich grundsätzlich zur
Transparenz öffentlicher Zahlungen. Sie wehrt sich allerdings entschieden dagegen, dass
die bäuerlichen Familienbetriebe wegen gewährter Ausgleichszahlungen gegenüber der
Öffentlichkeit einseitig in die Auslage gestellt werden. Damit wird der Eindruck erweckt, als
seien die Bäuerinnen und Bauern die einzigen Bezieher öffentlicher Zahlungen. Die
neuerliche Veröffentlichungspflicht wird von den betroffenen Bäuerinnen und Bauern als
diskriminierend empfunden und stellt nach Auffassung der Landwirtschaftskammer eine
unangenehme Verletzung der Privatsphäre dar. Damit werden in vielen Fällen wieder Neid
sowie Missgunst geweckt bzw. geschürt.
Die
Vollversammlung
der
Landwirtschaftskammer
OÖ
fordert
daher
die
Landwirtschaftskammer Österreich auf, weiterhin entschieden mit rechtlichen Schritten
gegen die einseitige Veröffentlichung von Direktzahlungen und damit gegen die
Diskriminierung der bäuerlichen Berufsgruppe vorzugehen. Ziel muss es weiterhin sein,
diese einseitige Regelung rechtlich zu kippen.
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