Anlage zum MFA Antragsteller (Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung) Betriebsnummer BY 09 Straße, Hs.-Nr., Ortsteil PLZ, Ort E-Mail-Adresse TelefonFax Mobil / weitere Telefonnummern An das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Antragsendtermin: 17. Mai 2016 Eingangsstempel ___________________________________ Anlage „Gesamteinkünfte aktiver Betriebsinhaber“ (zum Mehrfachantrag 2016 Teil B, Nr. 1.2) Hiermit erkläre ich zu meinem und ggf. allen mit mir verbundenen Unternehmen Folgendes: Es liegt ein Bescheid über die Einkommen- oder die Körperschaftsteuer vor oder ir sind eine Personenvereinigung, die weder der EinkommenW noch der Körperschaftsteuer unterliegt, der aber ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung vorliegt oder Kontroll- und Bearbeitungsvermerke des AELF Eingangsstempel angebracht ir sind weder einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig noch W Gegenstand einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung oder Registrierung s liegt für kein Jahr ein Bescheid über die Einkommen- oder die E Körperschaftsteuer vor oder EDV-Erfassung s liegt für kein Jahr ein Bescheid über die gesonderte und E eineitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommens besteuerung vor. Datum/NZ Vorkontrolle: Antrag ist plausibel und vollständig Fehlende/unvollständige Unterlagen Erl. u den Einkünften im jüngsten Steuerjahr (z. B. aktuellster Z Steuerbescheid) mache(n) ich(wir) und ggf. zu den mit mir verbundenen Unternehmen folgende Angaben: Jüngstes (aktuellstes) Jahr, für das Nachweise vorliegen Bruttobetrag der Einkünfte Landwirtschaftliche Bruttoeinkünfte in € Sonstige Bruttoeinkünfte aus nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit in € Gewerbebetrieb in € Selbstständige Arbeit in € StMELF – P2/422-03.2016 Nichtselbstständige Arbeit in € Kapitalvermögen in € Vermietung und Verpachtung in € Sonstige Bruttoeinnahmen in € Summe nichtlandwirtschaftliche Bruttoeinkünfte in € Direktzahlungen im jüngsten Steuerjahr ohne Berücksichtigung etwaiger Sanktionen in € (Basisprämie, Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Zahlung für Junglandwirte). Antragsteller/in Ehegatte verbundene Unternehmen Hinweise und Erklärungen: Maßgeblich sind die Bruttoeinkünfte vor Abzug von Kosten und Steuern, d. h. die entsprechenden Ausgaben und die steuerlichen Abzüge werden nicht berücksichtigt. Zu den landwirtschaftlichen Einkünften zählen die Einkünfte aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit, die landwirtschaftlichen Fördermittel der EU sowie nationale Fördermittel. Einkünfte, die aus der Verarbeitung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse entstehen gehören auch zu den landwirtschaftlichen Einkünften. Zu den außerlandwirtschaftlichen Bruttoeinkünften zählen auch die Bruttoeinkünfte aus Forstwirtschaft. Die außerlandwirtschaftlichen Bruttoeinkünfte des Ehegatten (Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung) werden nur dann nicht hinzugerechnet, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der landwirtschaftliche Betrieb ausschließlich vom Antragsteller geführt wird. Bei Bruttoeinkünften aus „sonstigen Einkünften“ in der Form von Rentenzahlungen ist nur der Ertragsanteil der Renteneinnahmen, nicht jedoch die kompletten Renteneinnahmen heranzuziehen. Da sich die außerlandwirtschaftlichen Bruttoeinkünfte weder der Steuererklärung noch dem Steuerbescheid entnehmen lassen, sind neben diesen Unterlagen zwingend geeignete Unterlagen (z. B. Buchführung, Bankbestätigungen, Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, usw.) vorzulegen, aus denen sich die nichtlandwirtschaftlichen Bruttoeinkünfte zweifelsfrei entnehmen lassen. Für den Vergleich werden die für das jüngste Steuerjahr gewährten Direktzahlungen berücksichtigt. Hierbei werden Sanktionsbeträge (z. B. CC-Kürzung) und der Abzug wegen Haushaltsdisziplin und Modulation nicht berücksichtigt. Für den Fall, dass im jüngsten Steuerjahr bzw. im jüngsten Jahr, für das ein Jahresabschluss vorliegt kein Antrag auf Direktzahlungen gestellt wurde, ist der maßgebliche Betrag an Direktzahlungen gem. Art. 12 Abs. 2 VO (EU) Nr. 639/2014 zu berechnen (Anzahl beihilfefähiger Hektar im Jahr 2016 x nationaler Durchschnitt der Direktzahlungen im jüngsten Steuerjahr bzw. jüngsten Jahr, für das ein Jahresabschluss vorliegt). Folgende Nachweise zur Ermittlung der Bruttoeinkünfte werden vorgelegt: Steuererklärung, Steuerbescheid Buchführungsabschluss Einnahmen- Überschussrechnung Bankbestätigungen Lohnabrechnungen, Rentenbescheid sonstige geeignete Unterlagen: __________________________________________________________ Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn die Angaben vollständig sind, die Anlage unterschrieben ist und rechtzeitig, spätestens bis zum Antragsendtermin am 17. Mai 2016 beim AELF eingereicht wird. Ort, Datum Unterschrift* *B ei Personengesellschaften, juristischen Personen bzw. Personengemeinschaften die vertretungsberechtigte Person Bearbeitungsvermerk des AELF/der FüAk: ___________________________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________________________________________ Gesamteinkünfte außerlandwirtschaftliche Tätigkeit im jüngsten Steuerjahr in € ____________________________ Anspruch auf Direktzahlungen (vor Kürzungen und Sanktionen) im jüngsten Steuerjahr/jüngsten Jahr, für das ein Abschluss vorliegt in €: ____________________________ Anteil (%) Direktzahlungen an Gesamteinkünfte außerlandwirtschaftliche Tätigkeit ____________________________ Betriebsinhaber erfüllt die Bedingung „aktiver Betriebsinhaber“, da der Anspruch auf Direktzahlungen im jüngsten Steuerjahr/jüngsten Jahr, für das ein Abschluss vorliegt, mindestens 5 % der Gesamteinkünfte außerlandwirtschaftliche Tätigkeit beträgt Datum/NZ SB: _______________________________________________________________________________ –2– ja nein
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