Einladung zur außerordentliche Vollversammlung von Austrian Standards Institute Termin Statuten 2010 des Vereins Austrian Standards Institute / Österreichisches Normungsinstitut, § 22 (4): Mittwoch, 30. März 2016 „In der Vollversammlung sind alle Mitglieder teilnahme- und stimmberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden durch ihre statutarisch zur Vertretung nach außen befugten Organe oder eine rechtsgeschäftlich zur Vertretung in der Vollversammlung bevollmächtigte physische Person, deren Vollmacht schriftlich auszuweisen ist, vertreten. Physische Personen können sich durch eine rechtsgeschäftlich zur Vertretung in der Vollversammlung bevollmächtigte physische Person vertreten lassen, deren Vollmacht schriftlich auszuweisen ist. Die Übertragung des Stimmrechtes auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. Werden auf ein Mitglied mehr als zwei Stimmen übertragen, so kann dieses Mitglied jedoch nur drei Stimmrechte einschließlich seines eigenen ausüben. Die Bevollmächtigungen und Stimmrechtsübertragungen sind spätestens drei Werktage vor der Vollversammlung der Direktion schriftlich zu übermitteln.“ Beginn: Ort: Saal: 15:00 Uhr s.t. Austrian Standards Meeting Center Heinestraße 38 1020 Wien 1000 Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Kurzer Rückblick: Entwicklungen 2015 3. Beschlussfassung darüber, ob Austrian Standards Institute a)sich gemäß § 19 Abs 4 NormG 2016 spätestens bis 31. März 2016 gegenüber dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft schriftlich verpflichtet, die Bestimmungen des NormG 2016 zu erfüllen und eine Erklärung gemäß § 3 Abs. 7 abgibt, oder b)sich gemäß § 19 Abs 5 NormG 2016 nicht fristgerecht zur Erfüllung der Bestimmungen des NormG 2016 gemäß Abs. 4 verpflichtet oder es keine Erklärung gemäß § 3 Abs. 7 abgibt. Die im NormG 2016 vorgesehenen Handlungsoptionen und ihre Auswirkungen sind zu prüfen. Weiters bedarf es noch verschiedener rechtlicher und wirtschaftlicher Klärungen (zB Mandate als Voraussetzung für nationale Normvorhaben, Pauschalbeitrag von Bund und Ländern als Brutto oder Nettobetrag, Kompatibilität mit CEN- und ISO-Mitgliedschaft). Anschließend an die Vollversammlung lädt Austrian Standards Institute zu einem Imbiss ein. Anmeldungen bitte bis spätestens 29. März 2016, 17:00 Uhr mit beiliegendem Anmeldeformular. o.Univ.Prof. DDr. Walter Barfuß Präsident DDr. Elisabeth Stampfl-Blaha Direktorin Beilagen zur Einladung: NormG 2016 Darstellung der finanziellen Auswirkungen des NormG 2016 NormG 2016 – Termine und Szenarien Anmeldeformular
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