Korrekturblatt zur Informationsbroschüre Cross Compliance 2016, Seite 46 Informationsbroschüre für die Empfänger von Direktzahlungen und sonstigen flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen Neufassung 9.1 9.1 - Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (GAB 13) Betroffen sind Zahlungsempfänger (außer Teilnehmer an der Kleinerzeugerregelung), die Tiere zur Erzeugung von Lebensmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken züchten oder halten. Dazu zählen auch Pferde, die auf dem Betrieb eines Antragsstellers gehalten werden. Absätze 1 und 2 sind gestrichen!
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