Internetbrief Hobbybetriebe 2016

Departement Bau
und Volkswirtschaft
Amt für Landwirtschaft
Direktzahlungen und Tierzucht
Direktzahlungen und Tierzucht, 9102 Herisau
An alle
Hobby-Betriebe mit Klauentieren, Equiden,
Hausgeflügel und Bienen
Regierungsgebäude
9102 Herisau
Tel. +41 71 353 61 11
[email protected]
www.ar.ch
Rudolf Hohl
Leiter
Tel. +41 71 353 67 58
[email protected]
Herisau, 13. Januar 2016
Landwirtschaftliche Betriebsstrukturdatenerhebung 2016
Sehr geehrte Damen und Herren
Die landwirtschaftliche Betriebsstrukturdatenerhebung 2016 findet in der Zeit vom Montag, 25. Januar bis
Montag, 15. Februar 2016 statt. Die Datenerfassung erfolgt per Internet. Es werden keine Erhebungsformulare versandt und keine Erhebungsformulare eingezogen. Falls Sie kein Internetzugang haben, beachten Sie Abschnitt 2.
1. Wer muss an der Datenerfassung teilnehmen?
a) Allgemeines
Gemäss Artikel 7 und 18a der eidgenössischen Tierseuchenverordnung (TSV SR 916.401) müssen die
Kantone alle Tierhaltungen der Klauentiere, der Equiden (Tiere der Pferdegattung), des Hausgeflügels sowie der Bienen erfassen.
Da Sie nach unserer Information Tiere, gemäss Artikel 7 und 18a der eidgenössischen Tierseuchenverordnung halten, erhalten Sie die Unterlagen zur Datenerfassung.
Die Datenerfassung ist für alle Hobbybetriebe ab einem Tier, gemäss Formular B (Internet), sowie ab 1 ha
landwirtschaftlicher Nutzfläche oder 30 Aren Spezialkulturen obligatorisch. Die Anzahl Tiere der Rindergattung werden über die TVD (Tierverkehrsdatenbank) erfasst.
Alle Betriebe, die gemäss der Verordnung über die Primärproduktion registrierungspflichtig sind, müssen
mindestens das Formular A im Internet ausfüllen. Registrierungspflichtig sind Hobby-Betriebe, die verarbeitete Produkte (z.B. Marmelade, Käse, Wein, Fleisch etc.) selber verarbeiten oder nicht selbstproduzierte
Primärprodukte direkt vermarkten.
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b) Formular B (Tiere)
Alle Tierhalter/innen haben in jedem Fall den aktuellen und effektiven Tierbestand auf ihrem Betrieb zu
deklarieren inkl. Fütterungs- und Pensionstiere sowie Verstelltiere etc. Der Tierbesitzstand ist nicht massgebend. Dabei ist die Haltungsform beim Nutzgeflügel sowie bei den Schweinen zwingend auszufüllen.
Die uns bekannten Bienenstandorte sind bereits in der Datenbank erfasst.
c) Formular C (Flächen erfassen)
Das Flächenformular müssen nur Hobby-Betriebe mit mindestens 1 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche
und/oder 30 Aren Spezialkulturen (Reben, Obstanlagen, Gemüse etc.) ausfüllen. Kontrollieren Sie Ihr Internet-Flächenverzeichnis inkl. Nutzungsarten auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es sind die bewirtschafteten Flächen des Jahres 2016 massgebend.
2. Was ist zu tun, wenn Sie kein PC mit Internetanschluss haben?
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Melden Sie sich bei der zuständigen Stelle bei Ihrer Wohngemeinde (Siehe beiliegende Liste).
Die zuständige Person wird Ihre Daten, gemäss Ihren Angaben, im Internet erfassen.
3. Interneterfassung (Eigene Datenerfassung oder durch Drittpersonen)
Neu: Hobbybetriebe benötigen nur noch den Username.
Die Betriebe, die bereits 2015 die Daten im agriportal erfasst haben, erhalten keine neuen Zugangsdaten.
Kontrollieren Sie, ob Sie den Benutzername noch haben.
Neue Betriebe, die erstmals 2016 die Daten im agriportal erfassen, erhalten neu den Benutzernamen.
Mit dem Benutzernamen können Sie an jedem beliebigen Computer, der Internetanschluss besitzt, Ihre Daten erfassen. Das heisst die Daten können Sie an Ihrem PC selber erfassen, oder bei Freunden, Verwandten oder Bekannten etc. erfassen lassen.
Den Benutzernamen soll an einem sicheren Ort aufbewahrt werden und kann auch im nächsten Jahr wieder verwendet werden.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Direktzugang zu agriportal.ar.ch
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Beim Internetbrowser muss zuerst das Datenfeld gelöscht werden, das heisst das Datenfeld muss leer sein.
Anschliessend tragen Sie in das Feld agriportal.ar.ch ein. Drücken Sie „enter“ und es werden zwei Felder
sichtbar. Im ersten Feld tragen Sie Benutzername ein und drücken Sie „Login“.
Anschliessend öffnet sich das agriportal. Auf der ersten Seite können Sie die Anleitung Gesuch für Direktzahlungen (Art. 98 DZV), Betriebs- und Strukturdatenerhebung herunterladen.
Was müssen Sie bei der Interneterfassung beachten?
Die Erhebungsdaten können in der Zeit vom Montag, 25. Januar bis Montag, 15. Februar 2016 erfasst werden. Vor und nach dieser Zeit haben Sie nur Leserechte!
Bevor Sie die Erhebungsdaten erfassen, studieren Sie die Anleitung Gesuch für Direktzahlungen (Art. 98
DZV), Betriebs- und Strukturdatenerhebung.
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Wenn Sie die Daten erfasst haben und das Programm Ihnen keine Fehlermeldung anzeigt, aktivieren
Sie Ihre Eingaben. Nach der Aktivierung können keine Daten mehr geändert werden. Sie haben nur
noch Leserechte.
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Es müssen keine Erhebungsformulare mehr abgegeben werden.
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Mit dem Aktvieren der Daten ist die Datenerhebung für Sie abgeschlossen.
Für allfällige Fragen steht Ihnen die zuständige Ansprechperson der Gemeinde zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Rudolf Hohl
Beilagen:
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Ansprechpersonen der Gemeinden
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Zugangsdaten, sofern nicht vorhanden
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