Beratung in Fragen von Trennung und Scheidung Wenn es bei den Eltern in einer Familie kriselt und es zu einer Trennung oder Scheidung kommt, bietet der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Kreisjugendamtes Minden-Lübbecke Beratung in Fragen des partnerschaftlichen Zusammenlebens, in Fragen der Bewältigung von Familienkonflikten und des verantwortungsvollen Umgangs mit der elterlichen Sorge an und beteiligt sich auch an Verfahren vor dem Familiengericht. Es wird mit den Elternteilen und - je nach Alter - gemeinsam mit den Kindern nach Lösungen gesucht, bei denen das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht. Getrennt lebende oder allein erziehende Elternteile, deren ehemalige Partner keinen Kindesunterhalt zahlen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Näheres dazu unter Unterhaltsvorschuss. Übrigens: Wenn beim Familiengericht eine Scheidung eingereicht wird und minderjährigen Kinder betroffen sind, wird das zuständige Jugendamt grundsätzlich immer vom Gericht informiert. Das Kreisjugendamt bietet dann eine Beratung an. Das Angebot ist freiwillig. Weitergehende Informationen geben im Kreisjugendamt Minden-Lübbecke die Regionalteams.
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