Scheidung – aber wann? Schrecken ohne Ende Getrennt, aber nicht

Scheidung – aber wann?
Scheidung – aber wann?
Schrecken ohne Ende
Getrennt, aber nicht geschieden. So leben Ehepartner oft, wenn es mit der Ehe nicht mehr funktioniert.
Die Scheidung wird hinausgezögert. Ein Grund ist teilweise die Angst vor der Endgültigkeit der Scheidung. Manchmal schrecken auch nur die Kosten.
So ein Hinauszögern der Scheidung kann aber richtig teuer werden. Schmerzlich hat dies vor kurzem
ein Mann erfahren, der eine halbe Million Euro im Lotto gewonnen hat. Zuvor lebte er schon mehrere
Jahre von seiner Frau getrennt. Geschieden waren die beiden aber noch nicht.
Den Lottogewinn wollte er nach der langen Zeit nicht mit seiner früheren Ehefrau teilen. Den Scheidungsantrag reichte er aber erst ein paar Wochen nach dem Lottogewinn ein.
Die Richter entschieden gegen den Lottogewinner. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass es nicht auf
die Dauer des Getrenntlebens ankommt. Entscheidend ist allein, wann der Scheidungsantrag zugestellt
wurde. Das Ende der Ehezeit wird nämlich nicht durch den Beginn des Getrenntlebens festgelegt. Erst
am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages beginnt das Ende der Ehezeit. Nur dieser Tag ist entscheidend. Bis dahin dazu gewonnenes Vermögen muss unter den Ehepartnern ausgeglichen werden.
Ähnliche Probleme können übrigens auch beim Ausgleich der Rentenansprüche entstehen. Deshalb ist
es nicht immer klug, mit dem Gang zum Anwalt zu warten. Um Nachteile zu vermeiden, sollte frühzeitig
anwaltlicher Rat einholt werden.
Spezialisiert auf Ehescheidungen sind Fachanwälte für Familienrecht. Die großen Sorgen wegen der
Kosten sind häufig grundlos. Beim ersten Gespräch informieren sorgfältige Anwälte darüber, welche
Kosten entstehen. Durch die Beauftragung eines Fachanwaltes entstehen auch keine höheren Kosten,
da alle Anwälte nach den gleichen gesetzlichen Regeln abrechnen. Bei schwierigen Einkommensverhältnissen können staatliche Beihilfen beantragt werden.