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Familienrecht: „Falsche“ Entscheidungen können in die Altersarmut führen
Am 30. Hochzeitstag dankt Herr Pilser seiner Frau für die schönen gemeinsamen Jahre. Doch
nun möchte er ein neues Leben beginnen - mit seiner jungen Freundin Irene, die er beim
Hochwassersegeln kennengelernt hat und die ebenfalls eine begeisterte Seglerin ist. Er drängt
auf eine rasche Scheidung, um Irene heiraten zu können.
Frau Pilser hat sich mit dem Ende ihrer Ehe abgefunden und gibt ihren Mann innerlich frei.
Doch darf sie in dieser Phase „keine Fehler“ machen, um später nicht in die Altersarmut
abzurutschen: Sie hat in langen Ehejahren als Hausfrau für die drei gemeinsamen Kinder
gesorgt und ist erst vor zehn Jahren, zunächst entgegen dem Willen ihres Mannes, wieder erfolgreich in den
Beruf eingestiegen. Auch wenn sie augenblicklich sehr gut verdient, hat sie doch aufgrund der verlängerten
Durchrechnungszeiträume nach der Pensionsreform nur eine geringe Eigenpension zu erwarten. So kann sie
unter den gegebenen Umständen keiner einvernehmlichen Scheidung zustimmen. Ihr Mann würde ihr aufgrund
ihres derzeitigen hohen Einkommens nur einen Ergänzungsunterhalt von ca. € 200,- zahlen. Sollte ihm z.B. auf
einer seiner Fernreisen etwas zustoßen, würde die Pensionsversicherungsanstalt aufgrund dieses
Unterhaltstitels auch nur diesen geringen Betrag als Witwenpension weiterzahlen. Mit der Zahlung eines
höheren monatlichen Unterhalts ab sofort, der Frau Pilser auch im Ernstfall pensionsrechtlich gut absichern
würde, ist Herr Pilsner nicht einverstanden.
So bleibt als Lösung nur die Klagsscheidung nach dreijähriger Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft
durch Herrn Pilser. Nur auf diesem Weg behält seine Noch-Gattin rechtlich auch nach der Scheidung den Status
einer Ehefrau mit einer vollen witwenpensionsrechtlichen Absicherung.
Mag.a Eva Heistracher vom Team der Rechtsberaterinnen
http://www.salzburg.gv.at/rechtsberatung