Was tun wenn Mutter/Vater eines Kleinkindes kurzfristig ins Krankenhaus muss? Wenn es irgendwie möglich ist, sollte ein Krankenhausaufenthalt geplant werden damit die Versorgung des Kindes geregelt werden kann. - Am besten ist natürlich eine Unterbringung bei einer vertrauten Person wie Nachbarn, Helfer ,Verwandtschaft des Kindes .Wenn irgendwie möglich vorher absprechen/planen. - Wenn dies nicht möglich ist, kann das Kreisjugendamt informiert werden. Die zuständigen Sozialpädagogen kümmern sich um eine Unterbringung in einem Kinderheim oder Pflegefamilie für diese Zeit: Anrufen bei Fr. Fischer Tel. 6221 -1135 (zuständige Soz.päd für OSH) oder H. Schraufstetter Tel. 6221-2767 Gruppenleitung Kreisjugendamt Außerhalb der Bürozeiten bitte den Notruf 112 anrufen, die können die Inobhutnahme veranlassen. -Inobhutnahme-Plätze evtl . im Haus des Lebens in Dachau: 08131 – 66 54 84 (probieren, hängt vom Personalstand ab, ob Platz ist) Auf jeden Fall die Mutter gut drauf vorbereiten, was eine Inobhutnahme in so einem Notfall bedeutet: das Kind ist nur vorübergehend untergebracht, sobald die Mutter wieder fit ist kommt das Kind zurück.
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