Was tun wenn Mutter/Vater eines Kleinkindes kurzfristig ins

Was tun wenn Mutter/Vater eines Kleinkindes
kurzfristig ins Krankenhaus muss?
Wenn es irgendwie möglich ist, sollte ein Krankenhausaufenthalt geplant werden
damit die Versorgung des Kindes geregelt werden kann.
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Am besten ist natürlich eine Unterbringung bei einer vertrauten Person wie
Nachbarn, Helfer ,Verwandtschaft des Kindes .Wenn irgendwie möglich
vorher absprechen/planen.
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Wenn dies nicht möglich ist, kann das Kreisjugendamt informiert werden. Die
zuständigen Sozialpädagogen kümmern sich um eine Unterbringung in einem
Kinderheim oder Pflegefamilie für diese Zeit:
Anrufen bei
Fr. Fischer Tel. 6221 -1135
(zuständige Soz.päd für OSH)
oder
H. Schraufstetter Tel. 6221-2767
Gruppenleitung Kreisjugendamt
Außerhalb der Bürozeiten bitte den Notruf 112 anrufen, die können die
Inobhutnahme veranlassen.
-Inobhutnahme-Plätze evtl . im Haus des Lebens in Dachau:
08131 – 66 54 84 (probieren, hängt vom Personalstand ab, ob Platz ist)
Auf jeden Fall die Mutter gut drauf vorbereiten, was eine Inobhutnahme in so einem
Notfall bedeutet: das Kind ist nur vorübergehend untergebracht, sobald die Mutter
wieder fit ist kommt das Kind zurück.