Stellenausschreibung Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften

Der Kreis Minden-Lübbecke
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
für das Jugendamt im Aufgabenbereich
Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften
eine/n
Dipl.-Sozialarbeiterin/Dipl.-Sozialarbeiter oder
Dipl.-Sozialpädagogin/Dipl. Sozialpädagogen
bzw. Bachelor (B.A.) Soziale Arbeit/Sozialpädagogik
mit staatlicher Anerkennung
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
 Führen von Vormundschaften und Pflegschaften über Minderjährige (Ausübung
der Personensorge/Vermögenssorge, rechtliche Vertretung der Mündel mit und
ohne Migrationshintergrund)
 Bestimmung des Aufenthaltes
 Geltendmachung und Sichern von Unterhaltsansprüchen
 Regelung von Erbschaftsangelegenheiten bei Tod der Eltern
 Sicherstellung von Pflege und Erziehung
 Sicherstellung von Schul- und Berufsausbildung
 Klärung status- und namensrechtlicher Fragen (incl. Asylverfahren und Aufenthaltsgenehmigung).
Gesucht wird eine qualifizierte und engagierte sozialpädagogische Fachkraft mit Fachhochschulabschluss und staatlicher Anerkennung. Wünschenswert sind Erfahrung im Bereich der Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe.
Die Anforderungen sind:
 Abgeschlossenes Studium im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik und staatliche
Anerkennung
 Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich des Jugendhilfe- Verwaltungs-, Zivil und Familienrechtes
 Praktische Erfahrungen in der öffentlichen Jugendhilfe (Einzelfallarbeit) und Erfahrungen in der Anwendung der einschlägigen EDV-Verfahren
 Physische und psychische Belastbarkeit
 Besondere Verantwortungsbereitschaft zur Sicherung des Kindeswohles der anvertrauten Minderjährigen
 Flexibilität und Kooperationsbereitschaft
Die Stelle wird in Abhängigkeit der persönlichen Voraussetzungen der Bewerberin bzw.
des Bewerbers bis Entgeltgruppe S 15 TVöD-SE bzw. Besoldungsgruppe A 11 BBesG ausgeschrieben.
-2Doc-Nr.: A_Amt 51 Amtsvormundschaft neu-extern.docx
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Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B wird vorausgesetzt sowie die Bereitschaft, den
privaten PKW für dienstliche Zwecke einzusetzen.
Der Kreis Minden-Lübbecke möchte Frauen beruflich fördern. Bewerbungen von Frauen
sind ausdrücklich erwünscht. Nach dem Landesgleichstellungsgesetz werden Frauen bei
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern
nicht in der Person eines Bewerbers liegende Gründe überwiegen. Menschen mit
Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich. Dabei muss eine
ganztägige Besetzung der Stelle gewährleistet sein.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum
02.09.2016 an den
KREIS MINDEN-LÜBBECKE
Der Landrat
- Steuerungsunterstützung und Interner Service Postfach 25 80, 32382 Minden
www.minden-luebbecke.de