Der Kreis Minden-Lübbecke sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Jugendamt im Aufgabenbereich Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften eine/n Dipl.-Sozialarbeiterin/Dipl.-Sozialarbeiter oder Dipl.-Sozialpädagogin/Dipl. Sozialpädagogen bzw. Bachelor (B.A.) Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung Zu den wesentlichen Aufgaben gehören: Führen von Vormundschaften und Pflegschaften über Minderjährige (Ausübung der Personensorge/Vermögenssorge, rechtliche Vertretung der Mündel mit und ohne Migrationshintergrund) Bestimmung des Aufenthaltes Geltendmachung und Sichern von Unterhaltsansprüchen Regelung von Erbschaftsangelegenheiten bei Tod der Eltern Sicherstellung von Pflege und Erziehung Sicherstellung von Schul- und Berufsausbildung Klärung status- und namensrechtlicher Fragen (incl. Asylverfahren und Aufenthaltsgenehmigung). Gesucht wird eine qualifizierte und engagierte sozialpädagogische Fachkraft mit Fachhochschulabschluss und staatlicher Anerkennung. Wünschenswert sind Erfahrung im Bereich der Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe. Die Anforderungen sind: Abgeschlossenes Studium im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik und staatliche Anerkennung Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich des Jugendhilfe- Verwaltungs-, Zivil und Familienrechtes Praktische Erfahrungen in der öffentlichen Jugendhilfe (Einzelfallarbeit) und Erfahrungen in der Anwendung der einschlägigen EDV-Verfahren Physische und psychische Belastbarkeit Besondere Verantwortungsbereitschaft zur Sicherung des Kindeswohles der anvertrauten Minderjährigen Flexibilität und Kooperationsbereitschaft Die Stelle wird in Abhängigkeit der persönlichen Voraussetzungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers bis Entgeltgruppe S 15 TVöD-SE bzw. Besoldungsgruppe A 11 BBesG ausgeschrieben. -2Doc-Nr.: A_Amt 51 Amtsvormundschaft neu-extern.docx -2- Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B wird vorausgesetzt sowie die Bereitschaft, den privaten PKW für dienstliche Zwecke einzusetzen. Der Kreis Minden-Lübbecke möchte Frauen beruflich fördern. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Nach dem Landesgleichstellungsgesetz werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Bewerbers liegende Gründe überwiegen. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich. Dabei muss eine ganztägige Besetzung der Stelle gewährleistet sein. Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 02.09.2016 an den KREIS MINDEN-LÜBBECKE Der Landrat - Steuerungsunterstützung und Interner Service Postfach 25 80, 32382 Minden www.minden-luebbecke.de
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