Die Rente mit vielen Freiheiten Vieles spricht für die Flexi

Vieles spricht für
die Flexi-Rente
Nutzen Sie Ihre Vorteile
● Hohe Rendite
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Rentengarantiezeit
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Höchste Sicherheit durch Kapitaldeckung
Flexibilität
● Option, jederzeit Zuzahlungen in einer Mindesthöhe
von 500 Euro zu tätigen
Sie sagen wann
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Flexibler Auszahlungszeitpunkt
Wenn Sie das 62. Lebensjahr vollendet haben, können
Sie per Antrag den Beginn der Rentenzahlung voroder auf einen späteren Zeitpunkt verlegen. Die Versicherung wird dann bis zu 10 Jahre – maximal bis
zur Vollendung des 80. Lebensjahres – beitragsfrei
fortgeführt.
In dieser beitragsfreien Phase können Sie jederzeit –
spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn – die Rente verlangen.
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Flexibler Rentenbeginn
Kapitalabfindung, auch Teilkapitalauszahlung, lebenslange oder abgekürzte Rentenzahlung wählbar
Entnahme, Beleihung oder Abtretung möglich
Felix Neureuther, Skistar
Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist möglich
RheinLand Flexi-Rente
Hinterbliebenenabsicherung durch PartnerRentenoption
Die Rente mit
vielen Freiheiten
Steuer
● Günstige Besteuerung des Ertragsanteils der
Rentenleistung
Flexibilität bei Einzahlung
und Auszahlung
Ihr Ansprechpartner:
Partner-Rentenoption
Wünschen Sie eine lebenslange Hinterbliebenenrente
für Ihren Ehepartner, können Sie diese bis drei Monate vor Beginn der Rentenzahlung mit einschließen.
RheinLand Lebensversicherungs AG
RheinLandplatz, 41460 Neuss
Telefon: 02131 290-0
www.rheinland-versicherungen.de
VF 0023 01/2015
Möchten Sie weitere Beiträge zur Erhöhung der Rente
entrichten, können Sie den dann gültigen Tarif mit den
entsprechenden Versicherungsbedingungen abschließen.
Erste Freiheit:
Einzahlung
Zweite Freiheit:
Geldentnahme
Dritte Freiheit:
Auszahlung
Auch mit kleinen Schritten kann man starten
Sie wollen für Ihr Alter privat vorsorgen, sich aber noch
nicht mit einem hohen Monatsbeitrag binden? Dann ist
die RheinLand Flexi-Rente genau das Richtige für Sie.
Im Notfall können Sie auf Ihr Erspartes zugreifen
In der sogenannten Aufschubzeit – das ist die Zeit
zwischen Abschluss Ihrer privaten Rentenversicherung
und dem Rentenzahlungsbeginn – haben Sie bei der
RheinLand Flexi-Rente die Option, Geld aus dem Vertrag zu entnehmen.
Wie es Ihnen gefällt
Am Ende der Aufschubzeit können Sie wählen, in
welcher Form Sie Ihre Versicherungsleistung erhalten
möchten: als Kapitalabfindung (teilweise oder vollständig) zum Fälligkeitstag der ersten Rente oder als
Rentenzahlung (lebenslang oder abgekürzt).
Der Entnahmebetrag kann bis zur Höhe des jeweils
aktuellen Rückkaufswertes der Versicherung ausgewählt werden, solange das verbleibende Kapital Ihnen
noch eine Jahresrente von 300 Euro gewährleistet.
Und bitte das Finanzamt nicht vergessen
Bei der Wahl Ihrer Leistung sollten Sie die steuerlichen Auswirkungen auf jeden Fall berücksichtigen.
Die private lebenslange Rente wird nur mit dem
Ertragsanteil steuerpflichtig. Das heißt, dass z. B. bei
einem Rentenbeginn mit 65 Jahren nur 18 % der Rente
als Einkünfte gelten und in der Steuererklärung angegeben werden müssen.
Denn je früher Sie mit der Einzahlung in eine private
Rentenversicherung anfangen, desto größer ist die
monatliche Rente, die Sie erreichen können.
Zahlen Sie doch, wenn Sie wollen
Die RheinLand Flexi-Rente schließen Sie schon mit
einem geringen festen Monatsbeitrag ab. Und dazu
bietet sie Ihnen die Möglichkeit, jederzeit – wenn
Sie es sich leisten können und wollen – Zuzahlungen
jeweils schon ab 500 Euro vorzunehmen.
So eröffnet sie Ihnen die Möglichkeit, Ihren privaten
Rentenanspruch nach Ihren Wünschen auch noch
nach Vertragsbeginn zu erhöhen.
Flexibilität sei Dank
Eine solche Entnahme reduziert Ihre spätere Versicherungsleistung. Die RheinLand Flexi-Rente eröffnet
Ihnen aber – wie erwähnt – die Möglichkeit der freien
Zuzahlungen. Dadurch können Sie die entstandene
Lücke in Ihrem Rentenanspruch ausgleichen, wenn
Sie wieder über freie Gelder verfügen.
Bei der Kapitalauszahlung ist die Hälfte der Erträge
steuerfrei, wenn die Rentenversicherung mindestens
12 Jahre besteht und erst nach Vollendung des 62.
Lebensjahres ausgezahlt wird.