Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt
für die Rente Plus
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die von Ihnen berechnete
Rente Plus geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich
aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Maßgeblich für den
Versicherungsschutz sind die dort getroffenen Regelungen.
1. Welchen Versicherungsvertrag bieten wir Ihnen an?
Bei der Rente Plus handelt sich um eine klassische Rentenversicherung nach Tarif RBR mit einem in der Zukunft
liegenden Rentenbeginn und einer garantierten Mindesthöhe der Rente. Mit der Rente Plus können Sie Ihre
Altersvorsorge flexibel und – durch die enthaltene Beitrag-zurück-Garantie (Beitragsrückgewähr) - ohne Risiko
aufbauen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Beitrag aus verschiedenen Vertrags-Bausteinen individuell
zusammenzustellen.
Sie können außerdem
- die Dynamik-Option nutzen, um beispielsweise einer sinkenden Kaufkraftentwicklung entgegenzuwirken
- durch die Erhöhungs-Option den Beitrag an Ihre persönlichen Verhältnisse anpassen
- bestehende Vertrags-Bausteine aus- bzw. einschalten (beitragsfrei stellen bzw. die Beitragszahlung wieder
aufnehmen).
Grundlage sind die Allgemeinen Bedingungen für eine Rentenversicherung (Rente Plus).
2. Was ist versichert?
Leistungen vor Rentenbeginn
Bei einem vorzeitigen Rückkauf bzw. bei Tod zahlen wir im Rahmen der Beitrag-zurück-Garantie
(Beitragsrückgewähr) die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Beiträge aus. Darüber hinausgehende Leistungen
werden keine fällig.
Leistungen ab Rentenbeginn
Sie erhalten eine garantierte lebenslange Rente. Statt einer Rente können Sie zum ursprünglich vereinbarten
Rentenbeginn auch eine einmalige Kapitalabfindung wählen. Wir garantieren eine bestimmte Mindesthöhe der
Rente bzw. der Kapitalabfindung. Zu den garantierten Leistungen können noch Leistungen aus der
Überschussbeteiligung hinzukommen, die nicht garantiert sind.
Bei Tod zahlen wir die dann erreichte Rente an die Hinterbliebenen bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit
(Rentengarantiezeit) weiter, sofern die Mindestlaufzeit noch nicht verstrichen ist.
Weitere Einzelheiten zu diesem Punkt
Einzelheiten zu den versicherten Leistungen bzw. zum Thema "Überschussbeteiligung" finden Sie unter
"Leistungsbeschreibung und Versicherungsschutz" in den Versicherungsbedingungen sowie in den "Speziellen
Informationen zu Ihrer Rente Plus" im Rahmen der Kundeninformation.
3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, und was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
Welche Kosten sind in Ihren Vertrag einkalkuliert und welche können zusätzlich entstehen?
Was passiert, wenn Sie Ihren Beitrag verspätet oder gar nicht zahlen?
Sie können sich Ihren Beitrag zu Vertragsbeginn aus verschiedenen Vertrags-Bausteinen zusammenstellen. Die
maximale Anzahl der wählbaren Vertrags-Bausteine ist hierbei auf 20 festgelegt. Diese Anzahl gilt für die
gesamte Vertragslaufzeit, unabhängig davon, ob die Vertrags-Bausteine ein- oder ausgeschaltet sind. Im Rahmen
der Dynamik-Option hinzukommende Vertrags-Bausteine sind von dieser Regelung nicht betroffen.
PIB_RBR_Berechnung (01.2016)
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Nachstehend finden Sie Informationen darüber, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe Sie - entsprechend
einer beispielhaft gewählten Zahlungsvereinbarung bzw. Vertragslaufzeit - Ihren Beitrag zahlen müssen bzw.
welche Kosten anfallen.
Tarif:
Beispielhafter Gesamtbeitrag:
Beitragsfälligkeit:
RBR
50,00 €
monatlich, jeweils zum Beginn eines
jeden Monats
01.01.2016
01.12.2057
Erstmals zum Versicherungsbeginn:
Letztmalig zum:
Zinsabschlag* (im Rahmen des Garantiekapitals) für die Verwaltungskosten:
(monatliche anteilige Entnahme bis zum Ende der Ansparphase)
- solange Beiträge gezahlt werden
(beitragspflichtige Zeit):
1,25 % für das 1. bis 10. Jahr
0,13 % ab dem 11. Jahr
- für einen Zeitraum von einem Jahr entspricht dies
pro 100,00 EUR Garantiekapital*:
1,25 € für das 1. bis 10. Jahr
0,13 € ab dem 11. Jahr
- wenn keine Beiträge gezahlt werden
(beitragsfreie Zeit):
1,25 % für das 1. bis 10. Jahr
0,85 % ab dem 11. Jahr
- für einen Zeitraum von einem Jahr entspricht dies
pro 100,00 EUR Garantiekapital*:
1,25 € für das 1. bis 10. Jahr
0,85 € ab dem 11. Jahr
Zinsabschlag* (im Rahmen des Bonus-Deckungskapitals)
für die Verwaltungskosten:
(mtl. anteilige Entnahme bis zum Ende der Ansparphase)
- für einen Zeitraum von einem Jahr entspricht dies
pro 100,00 EUR Bonus-Deckungskapital*:
1,25 % für das 1. bis 10. Jahr
0,85 % ab dem 11. Jahr
1,25 € für das 1. bis 10. Jahr
0,85 € ab dem 11. Jahr
Jährliche Verwaltungskosten in der Rentenbezugszeit
je 100 EUR Jahresrente:
1,50 €
* Die hier ausgewiesenen Zinsabschläge bzw. jährlichen Kosten pro 100 EUR gelten für die zu Vertragsbeginn vereinbarten
Beiträge bzw. das daraus resultierende Garantiekapital/Bonus-Deckungskapital in den angegebenen Versicherungsjahren
(jeweils bezogen auf den vereinbarten Vertragsbeginn).
Bei den nachfolgend ausgewiesenen Effektivkosten wurde beispielhaft die für 2016 festgelegte
Überschussbeteiligung sowie eine Vertragslaufzeit von 42 Jahren unterstellt:
jährliche Wertentwicklung ohne Berücksichtigung der Kosten
− jährliche Wertentwicklung unter Berücksichtigung der Kosten
= Effektivkosten
3,55%
3,22%
0,33%
Bei Ermittlung der Wertentwicklung ohne Kosten wurde der im Grundüberschuss enthaltene Kostenüberschuss
in Höhe von 1,50 % des mittleren gezahlten Jahresbeitrags nicht berücksichtigt.
Die jährliche Wertentwicklung unter Berücksichtigung der Kosten entspricht der voraussichtlichen Rendite des
Vertrages zum Ende der Ansparphase.
Für evtl. Erhöhungsbeiträge sind jeweils die im Neugeschäft geltenden Konditionen maßgebend.
Zusätzliche Kosten bzw. Gebühren fallen für Sie nicht an.
PIB_RBR_Berechnung (01.2016)
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Nachfolgend möchten wir Sie noch über die Folgen einer verspäteten bzw. nicht erfolgen Beitragszahlung
informieren.
Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch nicht vor dem im
Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.
Einzelheiten finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Beitragszahlung".
4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Es gibt keine Ausnahmen von unserer Leistungspflicht bei der Rente Plus.
5. Welche Pflichten haben Sie bis zum Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser
Pflichten haben?
Ihre Angaben im Antragsformular müssen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig sein, damit wir Ihren
Antrag ordnungsgemäß prüfen können.
6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen
dieser Pflichten haben?
Eine Änderung Ihrer für die E-Mail-Benachrichtigung (sowie für Ihren meinCosmosDirekt-Account) hinterlegten
E-Mail-Adresse ist uns von Ihnen unverzüglich in meinCosmosDirekt anzuzeigen. Nur so kann sichergestellt
werden, dass Sie immer aktuell über die Einstellung von Vertragsinformationen in meinCosmosDirekt informiert
werden.
Ebenso ist uns eine Änderung Ihrer Postanschrift bzw. Ihres Namens unverzüglich mitzuteilen. Anderenfalls
können für Sie Nachteile entstehen, da wir eine an Sie zu richtende Erklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre
uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung
des eingeschriebenen Briefs als zugegangen.
Um den vollen Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten, obliegt Ihnen als Versicherungsnehmer insbesondere
auch die vereinbarte laufende Beitragszahlung. Da für die Beitragszahlung der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart
ist, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Konto zu den Beitragsfälligkeiten hinreichend gedeckt ist. Teilen Sie uns eine
Änderung Ihrer Bankverbindung bitte umgehend mit. Fehlende Informationen können den reibungslosen
Vertragsablauf beeinträchtigen.
Einzelheiten dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Beitragszahlung" sowie unter "Plichten und
Leistungsempfänger".
7. Welche Pflichten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles und welche Folgen können
Verletzungen dieser Pflichten haben?
Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein und
ein Zeugnis über den Tag Ihrer Geburt vorgelegt werden. Darüber hinaus können wir vor jeder Rentenzahlung
einen Nachweis erbitten, dass Sie noch leben.
Bitte sorgen Sie dafür, dass uns Ihr Tod unverzüglich angezeigt wird.
Im Todesfall benötigen wir zu den bereits aufgeführten Nachweisen die Sterbeurkunde.
Dies ist wichtige Voraussetzung dafür, dass wir - nach Prüfung unserer Leistungspflicht - dem
Bezugsberechtigten die versicherte Leistung zügig zukommen lassen können. Solange diese Verpflichtungen
nicht erfüllt werden, kann keine Auszahlung von Leistungen erfolgen.
PIB_RBR_Berechnung (01.2016)
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Einzelheiten dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Pflichten und Leistungsempfänger".
8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen
vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.
Die Rentenzahlung beginnt an dem im Versicherungsschein genannten Termin und erfolgt lebenslang. Bei Wahl
der Kapitalabfindung endet der Vertrag an dem im Versicherungsschein genannten Termin.
9. Wie kann der Vertrag beendet werden?
Da die Rente Plus lebenslange Rentenzahlungen vorsieht, läuft sie grundsätzlich bis zu Ihrem Tode. Vor
Rentenbeginn können Sie Ihren Vertrag unter Beachtung der bedingungsgemäßen Regelungen jederzeit zum
nächsten Monatsersten kündigen.
In diesem Fall werden zu jedem Zeitpunkt die bis dahin eingezahlten Beiträge erstattet. Bitte beachten Sie, dass
darüber hinaus keine Leistungen fällig werden.
Nach Rentenbeginn ist eine Kündigung nicht mehr möglich.
Einzelheiten zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Sie finden Sie unter "Anpassungs-Optionen,
Kündigung und Beitragsfreistellung" in den Versicherungsbedingungen.
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