Schweizerische Public Affairs Gesellschaft

Schweizerische Public Affairs Gesellschaft
Société Suisse de Public Affairs
Medienmitteilung
Berufs-Register für professionelle Interessenvertreter:
Parlament soll Transparenz schaffen und Zugang regeln
Die Schweizerischen Public Affairs Gesellschaft SPAG ruft Ständerätinnen und Ständeräte
auf, den im Bundeshaus täglich stattfindenden Interessenabgleich zwischen Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft mit einer modernen Akkreditierungsregelung zu ordnen. Das
eidgenössische Parlament selbst soll die heutige Praxis der Realität anpassen und eine Regelung wie für Journalisten und Fachleute der Verwaltung schaffen. Das fördert die Glaubwürdigkeit und die Unabhängigkeit aller Ratsmitglieder.
Der Ständerat entscheidet heute, 14. März, über die parlamentarische Initiative (pa.Iv.). 15.438 Berberat („Eine Reglung für transparentes Lobbying im Eidgenössischen Parlament“). Es ist die Chance,
eine überfällige Diskussion und Reglementierung einzuleiten und damit dem Parlament mehr Unabhängigkeit zu verschaffen. Mittels der pa. Iv. gibt sich das Schweizer Parlament die Chance, den Interessenabgleich in den Räumlichkeiten des Parlamentes gesetzlich zu regeln und die Praxis der Realität
anzupassen. Die Schweizerischen Public Affairs Gesellschaft SPAG fordert die Mitglieder des Ständerates auf, ein wegweisendes Zeichen zu setzen und der pa. Iv. zuzustimmen.
Sie ermöglicht dem Parlament die Konzeption einer Regelung, die sowohl den Bedürfnissen des Parlaments wie jenen der Öffentlichkeit entspräche.
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Demokratie würdigen: Politik ist die Vertretung und der Wettstreit von Interessen. Interessenabgleich und Lobbying finden permanent statt, damit tragfähige Entscheide möglich werden.
Interessenvertreter sind Teil der Politik. (Gerade) im direktdemokratischen System gehören
Lobbyisten ebenso ins Bundeshaus wie Journalisten und Verwaltungsfachleute.
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Öffentliche Transparenz-Forderung erfüllen: Die geltende Selbstregulierung der SPAG gilt
für deren Mitglieder und dort insbesondere für jene, die im Parlament lobbyieren. Eine offizielle
Regelung würde für alle gelten, die im Bundeshaus Interessen vertreten: Das Parlament hat
damit die Gelegenheit, für den Zutritt aller Interessenvertreter eine praktikable Regelung zu definieren. Nur so können öffentlichen Forderungen nach Transparenz annähernd erfüllt werden.
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Unabhängigkeit wahren: Mit der geltenden «Götti-Regelung» können Parlamentarier zwar
bestimmen, wem sie persönlich Zulass gewähren wollen. Doch sie ermöglicht gleichzeitig alle
jenen den Zutritt, die keinen parlamentarischen «Götti» haben – und Zutritt über Tages-Badges
erlangen. Somit begünstigt die heutige Situation Vorwürfe der Intransparenz. Diese treffen
ebenso das Parlament solange, bis es einer tauglichen Regulierung zustimmt – oder sich selbst
mit einer solchen mehr Unabhängigkeit verschafft.
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Nicht erst unter Druck handeln: Ein Berufsregister für Lobbyisten / Interessenvertreter ist
überfällig: Je länger das Schweizer Parlament der Öffentlichkeit eine offizielle Regelung verweigert, desto mehr wird der Druck steigen. Die Selbstdeklaration der SPAG-Mitglieder ist zwar
gut. Unser weltweit bewundertes direktdemokratisches System verdient aber eine offizielle Regelung.
Auskünfte: Stefan Kilchenmann, [email protected], 079 593 3157
SPAG SSPA / Effingerstrasse 2 / 3011 Bern / 031 511 0001 / [email protected]