Doc Workshop Konzerninitiative

KONZERNVERANTWORTUNGSINITITATIVE – INFOS UND
TIPPS FÜR DIE UNTERSCHRIFTENSAMMLUNG
Amnesty International, als Mitglied der Koalition, die diese Initiative lanciert, will
20‘000 Unterschriften für die Konzernverantwortungsinitiative sammeln. Auf den
folgenden Seiten findet ihr hilfreiche Tipps, Argumente und Informationen, die uns
allen helfen werden, unser Ziel zu erreichen!
ARGUMENTE UND POTENTIELLE GEGENARGUMENTE
TIPPS – WIE ÜBERZEUGE ICH
WIE FUNKTIONIERT DIE UNTERSCHRIFTENSAMMLUNG BEI EINER VOLKSINITIATIVE UND WORAUF IST ZU ACHTEN
DER INITIATIVTEXT
ARGUMENTE UND POTENTIELLE GEGENARGUMENTE
Die «Unsicheren» und die GegnerInnen der Initiative werden mannigfaltige Argumente vorbringen, auf
die ihr euch gut vorbereiten könnt. Aus eurer Erfahrung
beim Unterschriftensammeln wisst ihr bereits, dass es
keinen Sinn macht, Zeit mit verbissenen GegnerInnen zu
verlieren – diese werden wir kaum überzeugen. Die «Unsicheren» hingegen können wir mit guten und überzeugenden Argumenten an Bord holen:
GRÜNDE, WARUM DIE UNTERSCHRIFT WICHTIG IST
 Weltweit die Rechte von Menschen bewahren und die Umwelt schützen. Menschenrechte sind universal gültig und ihre Verwirklichung ist Voraussetzung für ein gutes, menschenwürdiges Leben.
Sollte die Initiative angenommen werden, müssen Konzerne schon im Vorfeld dafür sorgen, dass sie
im Ausland keine Menschenrechte verletzen oder die Umwelt verschmutzen.
 Vorbeugen ist besser als heilen. Es soll erst gar nicht zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden kommen. Das Instrument der Sorgfaltsprüfung garantiert eine präventive Wirkung.
 Hin- statt wegschauen. Firmen können sich nicht über Menschenrechte und Umweltstandards im
Ausland hinwegsetzen und im Schadensfall auf den Standpunkt stellen, die Risiken nicht gekannt
zu haben.
 Eltern haften für ihre Kinder. Was bei Menschen gilt, hat für Firmen bis heute keine Gültigkeit. Zwar
fliessen die Gewinne innerhalb von Konzernen ganz selbstverständlich ins Mutterhaus, für allfälliges
Fehlverhalten ihrer Tochtergesellschaften musste dieses bislang aber keine Verantwortung übernehmen.
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 Kein bürokratischer Mehraufwand. Die Sorgfaltsprüfungen der einzelnen Unternehmungen werden
von keiner Behörde kontrolliert. Erst wenn ein Konzern für einen Vorfall belangt werden soll wird geprüft, ob er belegen kann, dass er mit Sorgfalt gehandelt hat. Dies ist ein starker Anreiz für die Firmen, das Richtige zu tun.
 Vorbildliche Unternehmen profitieren. Mit der Annahme der Initiative werden faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Jene Firmen, die rücksichtslos mit Mensch und Umwelt umgehen, verschaffen sich heute dadurch kurzfristige Kostenvorteile. Mit der Annahme der Initiative werden gleiche
Bedingungen für alle geschaffen und die Sorgfaltsprüfung zum allgemein gültigen Wirtschaftsstandard erklärt.
 Stärkung des Standortes Schweiz. Die Schweiz ist international sehr exponiert mit ihrer weltweit
höchsten Dichte an international tätigen Firmen: Im internationalen Vergleich schneiden wir sehr
schlecht ab, wenn man durch Schweizer Konzerne verursachte Menschenrechtsverletzungen und
Umweltschäden zählt. Mit der Initiative vermeiden wir Imageschäden und stärken die Marke
Schweiz als zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort.
POTENTIELLE GEGENARGUMENTE UND WAS IHR DARAUF ANWORTEN KÖNNT
 Die Initiative steigert unsere Arbeitslosigkeit, produziert Steuerausfälle und schadet insgesamt der
Schweizer Bevölkerung:
Mögliche Antwort: Die Initiative fordert nur das, was heute schon internationaler Standard ist. Viele
Konzerne bekennen sich bereits zu den UNO-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte. Für sie
entstehen keine Nachteile, nur weil sie verantwortungsvoll wirtschaftet.
 Schaden für Standort Schweiz – Konzerne werden vertrieben oder lassen sich gar nicht erst in der
Schweiz nieder:
Mögliche Antwort: Gehören Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu den Erfolgsrezepten Schweizer Konzerne? Die Schweiz bietet zahlreiche Vorteile (politisch stabil, attraktiver Arbeitsstandort, gut qualifizierte Arbeitskräfte, eine gut funktionierende Wirtschaft, niedriger Steuerfluss etc.). Diese Vorteile spielen bei der Standortwahl eine wichtige Rolle. Zudem ist die Sorgfaltsprüfung kein Schweizer Sonderfall, andere Länder gehen in dieselbe Richtung (Frankreich, USA, die
EU, siehe Beispiele im Factsheet).
 Nobel aber unnötig, weil CH Firmen die Verantwortung schon übernehmen – zum Beispiel mit ihren
Abteilungen zur Unternehmensverantwortung:
Mögliche Antwort: Die meisten Schweizer Unternehmen bemühen sich schon heute verantwortungsvoll zu handeln, ja. Jene Konzerne, die aber Abseits stehen und den kurzfristigen finanziellen Erfolg
über alles stellen, bedrohen Menschen und Umwelt sowie das Ansehen der Schweiz. Diese Firmen
schaffen sich einen Vorteil, in dem Sie Dumping mit Menschenleben und Umwelt betreiben. Die
Initiative führt deshalb einen klaren Mindeststandard ein.
 KMU gehen ein, weil sie die Kosten für diesen Aufwand nicht tragen können:
Mögliche Antwort: Viele kleine und mittlere KMU sind kaum betroffen, da ihre Geschäfte für
Mensch und Umwelt kein Risiko darstellen. Zudem sind KMU meist in Verbänden zusammengeschlossen, die sie in der Umsetzung unterstützen könnten. Im Initiativtext wird gleichzeitig ausdrücklich auf die potentiell besondere Lage von KMUs hingewiesen.
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 Die Initiative löst eine Klagewelle und endlose Gerichtsverfahren aus:
Mögliche Antwort: Die Initiative wirkt präventiv – die Sorgfaltsprüfung zeigt Risiken für Mensch und
Umwelt auf, für die Gegenmassnahmen ergriffen werden müssen. Nur wenn Firmen dies nicht tun,
werden sie grundsätzlich haftbar. Schweizer Gerichte werden dann beurteilen müssen, ob ein Unternehmen seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Schweiz zwingt ihr Rechtssystem anderen Ländern auf und verletzt deren Souveränität:
Mögliche Antwort: Es wird kein Schweizer Recht auf ausländische Firmen oder Personen angewendet. Die Sorgfaltsprüfungspflicht betrifft nur die Schweizer Teile von multinationalen Konzernen –
d.h. deren Entscheidungszentralen hierzulande - und diese werden in der Schweiz mit Schweizer
Recht in die Pflicht genommen.
TIPPS FÜR DIE UNTERSCHRIFTENSAMMLUNG – WIE ÜBERZEUGEN?
Die meisten von euch haben schon sehr viel Erfahrung beim Sammeln von Unterschriften für Petitionen. Worauf ihr bei einer Initiative genau achten müsst, seht ihr im Anschluss an diesen Abschnitt. Zuerst möchten wir hier kurz die wichtigsten Tipps für die erfolgreiche Überzeugungsarbeit bei der Unterschriftensammlung zusammenfassen.
 Organisiert euch in Sammelgruppen – auch Personen, die nicht gerne an vorderster Front stehen,
sind hilfreich. Sie können bspw. eine Mappe mit Beispielfotos und –fällen parat halten für jene, die
im Zweiergespräch etwas mehr über die Initiative erfahren möchten. Oder sie behalten in einer ABCFächermappe die Übersicht aller Initiativbögen unterschiedlicher Gemeinden.
 Überlegt euch, wo ihr sammelt und passt eure Sammelstrategie dem Publikum an. Legt euch verschiedene Eisbrecher-Sätze zurecht, die euch helfen, den Kontakt herzustellen. Ein paar Beispiele:
«Mögen Sie Schokolade?»; «Kann ich dein Autogramm haben?»; «Lesen Sie was auf meinem T-Shirt
steht?»; «Haben Sie eine Minute Zeit?»; «Interessieren Sie sich für Ihre Nachbarn?» «Haben Sie die
Konzernverantwortungsinitiative bereits unterschrieben? »
 Eure Sätze und Ausführungen machen lediglich einen kleinen Teil der eigentlichen Kommunikation
aus – der Rest geschieht auf paraverbaler bzw. non-verbaler Ebene. Für die Überzeugungsarbeit sind
deshalb vor allem auch Stimme, Tonfall, Gestik, Körperhaltung, Mimik, ja sogar die Kleidung ausschlaggebend. Haltet Abstand und stellt euch trotzdem den Leuten etwas in den Weg. Verharrt nicht
hinter einem Stand, sondern geht auf die Leute zu. Sucht den Blickkontakt und nehmt eine freundliche, unaufdringliche Haltung ein. Euer Gegenüber muss sich sofort wohl fühlen!
10%
Verbal
Inhalt, was ich sage
35%
Paraverbal
Tonfall, Stimme
55%
Non-verbal
Gestik, Körperhaltung, Mimik, Gegenstände! (Kleider,
Frisur, …), Raum, Zeit
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Eindeutige und verständliche Aussagen sind das A und O in der Überzeugungsarbeit. Ihr seid auf gutem Weg, wenn
 die Person versteht, was ihr sagt
 sie dies interessant findet
 die Person den Eindruck gewinnt, dass ihr ihr etwas zu bieten habt
Um dies zu erreichen denkt beim Ansprechen der PassantInnen an folgende vier Kriterien:
Einfach
Kurz
Strukturiert
Anregend
 Einfachheit: einfache Wörter und Sätze benutzen
 Kürze/Prägnanz: Überflüssiges weglassen
 Klare Gliederung: Einleitung – Hauptteil – Schluss
 Anregende Zusätze: Beispiele bringen, «Kino im Kopf»
auslösen, Tonfall, Gestik, Sprechtempo
DIE KONTAKTAUFNAHME:
Eisbrecher: Ihr erinnert euch an die oben genannten Beispiele: «Mögen Sie Schokolade?»; «Kann
ich dein Autogramm haben?»; «Lesen Sie was auf meinem T-Shirt steht?»; «Haben Sie eine Minute
Zeit?»; «Interessieren Sie sich für Ihre Nachbarn?» «Haben Sie die Konzernverantwortungsinitiative
bereits unterschrieben?» Sucht euch je nach Zielpublikum, Ort, Zeit, Stimmung, etc. einen geeigneten Eisbrecher-Satz. Probiert aus, bis ihr den für euch einfachsten Zugang herausfindet. Beginnt
dann euer Gespräch wie folgt:
1. Standpunkt: «Ich stehe hier, weil ich denke, dass Unternehmen ihr Tun verantworten müssen…»;
«Ich möchte, dass meine Rechte und jene aller Menschen geschützt werden...»; «Ist es ok, dass die
Rechte von Menschen anderer Länder von Schweizer Firmen verletzt werden...?»
2. Argumente: «Es geht um die Verantwortung von global tätigen Unternehmen…»; «Es geht um Menschenrechte und Umwelt...»
3. Beispiel: «Die Kakaoproduktion wird noch immer von Kinderarbeit gestützt…»; «1 Anlage produziert
mehr toxische Gase in einem Tag als pro Jahr in der gesamten Schweiz erlaubt…»
4. Schlussfolgerung: «Darum ist es wichtig, dass…»; «Deshalb bin ich der Meinung, dass wir…»
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UNTERSCHRIFTENSAMMLUNG BEI EINER VOLKSINITIATIVE
Unterschriftensammlungen im öffentlichen Raum in kleinen Gruppen
(bis zu drei Personen) mit mobilen Material (ohne Stand) sind ohne
Bewilligung möglich. Ansonsten braucht ihr eine Bewilligung von der
zuständigen Behörde. Diese kann bei der örtlichen Polizei eingeholt
werden. Je nach Gemeinde ist eine solche Bewilligung gebührenpflichtig. Nötig sind Bewilligungen auch bei allen Sammel-Anlässen, die
nicht im öffentlichen Raum stattfinden. Ein Beispiel dafür sind Bahnhöfe. Die Bewilligung zum Sammeln in Bahnhöfen muss bei der SBB
eingeholt werden. Diese Bewilligung ist kostenlos.
Jede einzelne Unterschrift wird vom Stimmregister-Büro der jeweiligen
politischen Gemeinde kontrolliert! Beim Sammeln müssen die folgenden Grundsätze deshalb genau beachtet werden, sonst ist die Unterschrift ungültig.
 Unterschreiben dürfen nur volljährige Schweizer BürgerInnen
 Pro Bogen eine Gemeinde
 Pro Unterschriftenbogen dürfen nur Personen aus der gleichen politischen Gemeinde unterschreiben. Die gleiche politische Gemeinde kann unterschiedliche Postleitzahlen haben. In der Stadt Bern
gibt es Beispielsweise die Postleitzahlen 3012, 3008 oder 3014. Das Eintragen der Hauptpostleitzahl reicht: Stadt Zürich z.B. 8000, Stadt Bern z.B. 3000
 Entscheidend ist, wo die Person angemeldet ist und nicht wo sie wohnt. Insbesondere bei Wochenaufenthaltern ist das nicht dieselbe Gemeinde. Am besten fragt man die Leute deshalb: „In welcher
Gemeinde stimmen Sie ab?“.
 Auf jedem Unterschriftenbogen müssen Kanton, Postleitzahl und Gemeinde stehen
 Unterschriftenbogen müssen vollständig sein (nicht zerschneiden oder zerreissen)
 Jede Unterschriftenzeile muss vollständig und leserlich ausgefüllt sein. Name und Adresse müssen
ausgeschrieben werden
 Keine Gänsefüsschen, „dito“ oder „usw.“, sonst ist die Unterschrift ungültig
 Vorname, Name und Unterschrift müssen eigenhändig geschrieben werden
 Jede/r darf nur einmal unterschreiben
 Auch wer während der Sammeldauer umzieht und die Schriften in einer anderen politischen Gemeinde deponiert, darf nur einmal unterschreiben. In manchen Gemeinden werden Doppel-UnterschreiberInnen sehr rasch gemahnt, wenn sie mehr als zweimal unterschreiben sogar gebüsst.
 AuslandschweizerInnen: nur jene, welche sich beim zuständigen Schweizer Konsulat im Ausland für
das Stimm- und Wahlrecht angemeldet haben, können die Initiative unterschreiben. AuslandschweizerInnen fragt man am besten: „Von welcher Schweizer Gemeinde erhalten Sie die Stimm- und
Wahlunterlagen?“ Erhält er/sie keine Wahl- und Stimmunterlagen ist er/sie nicht stimmberechtigt
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und kann die Initiative nicht unterschreiben. Erhält er/sie Wahl- und Stimmunterlagen, muss für die
Unterschrift ein eigener Bogen verwendet werden. Im Feld „Politische Gemeinde“ wird die Gemeinde eingetragen, von welcher er/sie die Wahl- und Stimmunterlagen erhält. Im Adressfeld muss
die vollständige Adresse im Ausland angegeben werden (Strasse, PLZ, Ort, Land).
MATERIAL
 Unterschriftenbogen A4 zum Sammeln
 Flyer A5 (d/f) zum Mitgeben
 Schreibunterlage (Klemmbretter) und Kugelschreiber
 Diese Tipps und Tricks, Argumentarium, Factsheets
 Stand, Einkaufswagen oder Publikumsstopper: Je schneller die Leute sehen, worum es geht, desto
einfacher ist das Sammeln.
 Locher und Ordner mit ABC-Register: Hier können die Unterschriftenbogen nach Gemeinden eingeordnet werden. So muss nicht für jede Person aus einer kleinen Gemeinde ein neuer Bogen angefangen werden. Aufpassen, dass beim Lochen KEIN Text weg gelocht wird!
DER INITIATIVTEXT
EIDGENÖSSISCHE VOLKSINITIATIVE «FÜR VERANTWORTUNGSVOLLE UNTERNEHMEN – ZUM SCHUTZ VON MENSCH UND UMWELT»
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 101a Verantwortung von Unternehmen
1 Der Bund trifft Massnahmen zur Stärkung der Respektierung der Menschenrechte und der Umwelt
durch die Wirtschaft.
2 Das Gesetz regelt die Pflichten der Unternehmen mit satzungsmässigem Sitz, Hauptverwaltung oder
Hauptniederlassung in der Schweiz nach folgenden Grundsätzen:
a. Die Unternehmen haben auch im Ausland die international anerkannten Menschenrechte sowie die internationalen Umweltstandards zu respektieren; sie haben dafür zu sorgen, dass die
international anerkannten Menschenrechte und die internationalen Umweltstandards auch von
den durch sie kontrollierten Unternehmen respektiert werden; ob ein Unternehmen ein anderes
kontrolliert, bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen; eine Kontrolle kann faktisch
auch durch wirtschaftliche Machtausübung erfolgen;
b. Die Unternehmen sind zu einer angemessenen Sorgfaltsprüfung verpflichtet; sie sind namentlich verpflichtet, die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die international
anerkannten Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln, geeignete Massnahmen zur Verhütung von Verletzungen international anerkannter Menschenrechte und internationaler Umweltstandards zu ergreifen, bestehende Verletzungen zu beenden und Rechenschaft über ergriffene
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Massnahmen abzulegen; diese Pflichten gelten in Bezug auf kontrollierte Unternehmen sowie
auf sämtliche Geschäftsbeziehungen; der Umfang dieser Sorgfaltsprüfungen ist abhängig von
den Risiken in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt; bei der Regelung der Sorgfaltsprüfungspflicht nimmt der Gesetzgeber Rücksicht auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen, die geringe derartige Risiken aufweisen;
c. Die Unternehmen haften auch für den Schaden, den durch sie kontrollierte Unternehmen
aufgrund der Verletzung von international anerkannten Menschenrechten oder internationalen
Umweltstandards in Ausübung ihrer geschäftlichen Verrichtung verursacht haben; sie haften
dann nicht nach dieser Bestimmung, wenn sie beweisen, dass sie alle gebotene Sorgfalt gemäss Buchstabe b angewendet haben, um den Schaden zu verhüten, oder dass der Schaden
auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre;
d. Die gestützt auf die Grundsätze nach den Buchstaben a–c erlassenen Bestimmungen gelten
unabhängig vom durch das internationale Privatrecht bezeichneten Recht.
Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer
Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht, macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des Strafgesetzbuches.
Das Initiativkomitee, bestehend aus nachstehenden Urheberinnen und Urhebern, ist berechtigt, diese
Volksinitiative mit absoluter Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder zurückzuziehen: Baumann
Michael, Brot für alle, Alter Aargauerstalden 32, 3006 Bern | Bühlmann Cécile, Greenpeace, Guggistrasse 17, 6005 Luzern | Calmy-Rey Micheline, alt Bundesrätin, Rue du Général-Dufour 24, 1211
Genève 4 | Herkenrath Marc, Alliance Sud, Agnesstrasse 25, 8004 Zürich | Holenstein Anne-Marie,
Entwicklungsexpertin, Krokusweg 7, 8057 Zürich | Karagounis Ion, WWF, Nelkenstrasse 3, 8245 Feuerthalen | Kurmann Anton, Jesuiten weltweit, Hirschengraben 74, 8001 Zürich | Marty Dick, alt Ständerat, Righizzolo, 6938 Fescoggia | Missbach Andreas, Erklärung von Bern, Hönggerstrasse 137, 8037
Zürich | Morel Caroline, Swissaid, Rebbergstrasse 31, 8037 Zürich | Nay Giusep, a. Bundesrichter, Voa
Tgiern seura 19, 7077 Valbella | Niggli Peter, Entwicklungsexperte, Clausiusstrasse 39, 8006 Zürich |
Palazzo Guido, Professor für Unternehmensethik, Rue Beau-Séjour 9b, 1003 Lausanne | Pittet JeanLuc, Terre des Hommes Suisse, Rue de la Faïencerie 2, 1227 Carouge | Rieger Andreas, SGB/Unia,
Bahnhofstrasse 24, 8800 Thalwil | Roth Monika, Prof. Dr. Iur., Im Roggenacker 18, 4102 Binningen |
Schick Manon, Amnesty International, Chemin de Montolivet 26, 1006 Lausanne | Simoneschi-Cortesi
Chiara, alt Nationalrätin, Via Nasora 16, 6949 Comano | Sommaruga Cornelio, Ehrenpräsident CAUX,
Crêts-de-Champel 16, 1206 Genève | Sottas Eric, Fastenopfer, Route de Grenand 5, 1285 Athenaz |
von Graffenried Alec, alt Nationalrat, Murifeldweg 66, 3006 Bern | Wettstein Florian, Professor für
Wirtschaftsethik, Wartstrasse 39, 8400 Winterthur | Zwahlen Jacques, ehemaliger Unternehmensleiter,
Avenue Louis-Ruchonnet 41, 1003 Lausanne.
Ablauf der Sammelfrist: 21. Oktober 2016
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