An die Medien Bern, 27. Januar 2016 Nein zur schädlichen „Pro Service public“-Initiative Die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren VDK fasste an ihrer Plenarversammlung vom 21. Januar 2016 die Parole zur Volksinitiative „Pro Service public“, die voraussichtlich im kommenden Sommer zur Abstimmung gelangen wird. Dabei lehnen die kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren das Begehren der Initianten einstimmig ab. Würde die Initiative im Wortlaut umgesetzt, wäre sie nicht für einen starken Service public, sondern würde im Gegenteil der Grundversorgung beträchtlichen Schaden zufügen. Die Volksinitiative „Pro service public“ will über einen neuen Artikel in der Bundesverfassung die Grundsätze betreffend die Grundversorgung in der Schweiz verändern. So soll der Bund bei der Grundversorgung inskünftig nicht nach Gewinn streben, auf eine Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche verzichten und keine fiskalischen Interessen verfolgen können. Im Visier stehen auch die Unternehmen der Grundversorgung, SBB, Swisscom und Post. Dort sollen die Lohngrundsätze des Bundes eingeführt werden. Die Initiative ist irreführend Der Titel der Initiative ist aus der Sicht der VDK irreführend: Von einer Stärkung des Service public kann keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Initiative schwächt eine heute gut funktionierende Grundversorgung in der Schweiz. Sie will die unternehmerische Freiheit von SBB, Swisscom und Post beschneiden und diesen Unternehmen ein Gewinn- und Querfinanzierungsverbot auferlegen. Mit der Konsequenz, dass der nötige Ausbau und die Investitionen in die Grundversorgung gehemmt werden. Die Initiative schadet der Grundversorgung in der ganzen Schweiz Eine qualitativ hochwertige Grundversorgung ist Voraussetzung für Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit in allen Regionen der Schweiz. Die Grundversorgung stellt sicher, dass die verschiedenen Landesteile und Regionen eng miteinander verbunden bleiben. Die Initiative bedroht diesen Zusammenhalt. Ländliche Gebiete und Bergregionen werden benachteiligt, weil sie nicht mehr auf eine gut funktionierende Grundversorgung zählen können. Die Initiative schadet massiv den öffentlichen Finanzhaushalten Die Initiative verbietet den bundesnahen Betrieben, Gewinne zu realisieren. Damit entgehen Gemeinden, Kantonen und dem Bund Steuergelder in Millionenhöhe. Ausserdem haben die Service-publicUnternehmen nicht mehr genügend Mittel, um in eine zukunftsgerichtete Grundversorgung zu investieren. Dies müsste im Endeffekt die öffentliche Hand kompensieren. Die Folgen wären höhere Steuern für alle. Aus all diesen Gründen haben die kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren der Schweiz anlässlich ihrer Arbeitstagung vom 21. Januar 2016 einstimmig die Nein-Parole zu dieser Initiative beschlossen. Für weitere Fragen stehen Ihnen zur Verfügung: Regierungsrat Andreas Rickenbacher, Präsident VDK, Telefon 031 633 48 40 Christoph Niederberger, Generalsekretär VDK, Natel-Nr. 078 654 64 06
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