Nein zur schädlichen „Pro Service public“-Initiative

An die Medien
Bern, 27. Januar 2016
Nein zur schädlichen „Pro Service public“-Initiative
Die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren VDK fasste an ihrer Plenarversammlung vom
21. Januar 2016 die Parole zur Volksinitiative „Pro Service public“, die voraussichtlich im
kommenden Sommer zur Abstimmung gelangen wird. Dabei lehnen die kantonalen
Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren das Begehren der Initianten
einstimmig ab. Würde die Initiative im Wortlaut umgesetzt, wäre sie nicht für einen starken Service
public, sondern würde im Gegenteil der Grundversorgung beträchtlichen Schaden zufügen.
Die Volksinitiative „Pro service public“ will über einen neuen Artikel in der Bundesverfassung die
Grundsätze betreffend die Grundversorgung in der Schweiz verändern. So soll der Bund bei der
Grundversorgung inskünftig nicht nach Gewinn streben, auf eine Quersubventionierung anderer
Verwaltungsbereiche verzichten und keine fiskalischen Interessen verfolgen können. Im Visier stehen auch
die Unternehmen der Grundversorgung, SBB, Swisscom und Post. Dort sollen die Lohngrundsätze des
Bundes eingeführt werden.
Die Initiative ist irreführend
Der Titel der Initiative ist aus der Sicht der VDK irreführend: Von einer Stärkung des Service public kann
keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Initiative schwächt eine heute gut funktionierende Grundversorgung in
der Schweiz. Sie will die unternehmerische Freiheit von SBB, Swisscom und Post beschneiden und diesen
Unternehmen ein Gewinn- und Querfinanzierungsverbot auferlegen. Mit der Konsequenz, dass der nötige
Ausbau und die Investitionen in die Grundversorgung gehemmt werden.
Die Initiative schadet der Grundversorgung in der ganzen Schweiz
Eine qualitativ hochwertige Grundversorgung ist Voraussetzung für Lebensqualität und
Wettbewerbsfähigkeit in allen Regionen der Schweiz. Die Grundversorgung stellt sicher, dass die
verschiedenen Landesteile und Regionen eng miteinander verbunden bleiben. Die Initiative bedroht diesen
Zusammenhalt. Ländliche Gebiete und Bergregionen werden benachteiligt, weil sie nicht mehr auf eine gut
funktionierende Grundversorgung zählen können.
Die Initiative schadet massiv den öffentlichen Finanzhaushalten
Die Initiative verbietet den bundesnahen Betrieben, Gewinne zu realisieren. Damit entgehen Gemeinden,
Kantonen und dem Bund Steuergelder in Millionenhöhe. Ausserdem haben die Service-publicUnternehmen nicht mehr genügend Mittel, um in eine zukunftsgerichtete Grundversorgung zu investieren.
Dies müsste im Endeffekt die öffentliche Hand kompensieren. Die Folgen wären höhere Steuern für alle.
Aus all diesen Gründen haben die kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren der Schweiz anlässlich ihrer
Arbeitstagung vom 21. Januar 2016 einstimmig die Nein-Parole zu dieser Initiative beschlossen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:


Regierungsrat Andreas Rickenbacher, Präsident VDK, Telefon 031 633 48 40
Christoph Niederberger, Generalsekretär VDK, Natel-Nr. 078 654 64 06