Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Faktenblatt „Kurzbericht in Erfüllung Postulat Humbel (12.3864) Positionierung der Apotheken in der Grundversorgung" Handlungsfeld: 3. Versorgungsqualität Ziel: 3.3 Für mehr und gut qualifiziertes Gesundheitspersonal sorgen Massnahme: 3.3.2 Förderung der Hausarztmedizin und der Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsberufen Ausgangslage Im November 2012 hat Nationalrätin Humbel ein Postulat (12.3864) zur Positionierung der Apotheken in der Grundversorgung eingereicht. Der Bundesrat wird darin beauftragt aufzuzeigen, welche Aufgaben Apotheken im Gesundheitswesen wahrnehmen können, wie ihr Tätigkeitsgebiet zur Sicherung der Grundversorgung ausgebaut werden kann und welche Auswirkungen eine Neupositionierung der Apotheken auf die Aus- und Weiterbildung sowie auf allfällige Vergütungsmodelle hat. Der Bundesrat hat die Annahme des Postulats beantragt; im Dezember 2012 wurde es im Nationalrat überwiesen. Im Auftrag des Bundesrates verfasst das BAG einen entsprechenden Bericht. Schnittstellen bestehen zur Motion der nationalrätlichen Sozial- und Gesundheitskommission SGK-N (07.3290, "Neue Regelung der Selbstmedikation"), dem Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung sowie dem Masterplan " Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung". Die Motion der SGK-N wird in der laufenden Revision des Heilmittelgesetztes HMG aufgenommen. Mit der HMG-Revision sollen u. a. die Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern zur Abgabe von gewissen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne ärztliche Verschreibung wesentlich erweitert werden. Gleichzeitig beschäftigt sich das BAG seit mehreren Jahren mit der Frage, welche Rollen die verschiedenen Berufsgruppen innerhalb der medizinischen Grundversorgung wahrnehmen könnten und wie Vernetzung und Zusammenarbeit der Medizinalpersonen gefördert werden kann. Zielsetzung Durch eine stärkere Nutzung der Fachkompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern sowie einer gezielten Nutzung der Synergien insbesondere mit Ärztinnen und Ärzten sollen die Behandlungsqualität erhöht, der Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen erleichtert und die Patientenkompetenz gestärkt werden. In einem Bericht sollen dem Parlament (unter Berücksichtigung dieses interdisziplinären Ansatzes) die Möglichkeiten und allfällige Konsequenzen einer entsprechenden Positionierung der Apotheken in der Grundversorgung dargelegt werden. Konkret soll aufgezeigt werden, welche Aufgaben Apotheken im Gesundheitswesen wahrnehmen können und wie ihr Tätigkeitsgebiet zur besseren Nutzung von Synergien und zur Sicherung der Grundversorgung ausgebaut werden kann (z. B. Impfungen oder Messungen in der Apotheke und bei Bedarf Überweisung an Arzt; bessere Ausnutzung der Informatisierung der 1/2 Aktualisierung: August 2015 öffentlichen Apotheken im Rahmen von E-Health). Stand der Dinge Im Rahmen zweier externer Gutachten wurden die bisherigen Erfahrungen, Erfolgsfaktoren und Risiken der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Apothekern und anderen Medizinalpersonen/Gesundheitsfachpersonen im In- und Ausland beleuchtet. Basierend auf den Ergebnissen dieser Literaturrecherche haben die Gutachter analysiert, ob und wie solche Modelle zu Qualitätsverbesserung und Patientenzufriedenheit beitragen können. Die Arbeiten wurden im April 2014 abgeschlossen. Die Gutachter ziehen den Schluss, dass die interdisziplinäre Betreuung einzelner Patienten (z. B. im Chronic Disease Management) im Grundsatz zu einer Erhöhung der Behandlungsqualität bei moderaten Mehrkosten führt. Bei einem interdisziplinären Austausch von Fachwissen auf genereller Ebene (z. B. Qualitätszirkel) konnten die Gutachten zwar eine Kostensenkung nachweisen; eine Verbesserung der Behandlungsqualität konnte hingegen nicht eindeutig belegt werden. Um die Behandlungsqualität zu erhöhen, empfehlen die Gutachter deshalb, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit auf individueller Patientenebene anzustreben. Dem Bund komme dabei die Aufgabe zu, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und bereits laufende (Pilot)Projekte in diesem Bereich zu fördern. Basierend auf den Informationen und Ergebnissen der Gutachten wurde eine systemische Analyse durchgeführt mit dem Ziel, u. a. die Dynamik und Schlüsselgrössen im System zu identifizieren bzw. eine Wirkungsanalyse durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Analyse lassen den Schluss zu, dass die heute sichtbare Tendenz der Apothekerinnen und Apotheker, ihr Aufgabengebiet zu erweitern und sich stärker als Akteur in der Grundversorgung zu positionieren, eine direkte und kurzfristige Reaktion insbesondere auf den wachsenden Druck auf die Medikamentenpreise darstellt. Um das System aber langfristig auf das Ziel einer auf den Patienten ausgerichteten, ambulanten Grundversorgung in bedarfsgerechter und validierter Qualität auszurichten, muss das System in Richtung einer stärkeren koordinierten Versorgung zur Optimierung der Behandlungsqualität gelenkt werden. Dies kann, wie die Gutachten gezeigt haben, mit einer interdisziplinären Zusammenarbeit auf Ebene der individuellen Patientenbetreuung erreicht werden. Gestützt auf den Empfehlungen aus diesen vorgängigen Arbeiten ist das BAG daran, den Bericht in Erfüllung des Postulats Humbel zu erarbeiten. Parallel dazu läuft derzeit die parlamentarische Beratung zur Revision des Heilmittelgesetzes. Dieses Geschäft stellt eine wichtige Schnittstelle zu den Arbeiten im Rahmen des Postulats Humbel dar, weshalb für die Fertigstellung des Berichts die Ergebnisse dieser Beratung abgewartet werden mussten. Die Vorlage befindet sich derzeit noch in der Differenzbereinigung, National- und Ständerat unterstützen aber die vom Bundesrat vorgesehene Erweiterung der Abgabekompetenz von Apothekerinnen und Apothekern. Sie haben den Entwurf des Bundesrates sogar noch erweitert: die erweiterte Abgabekompetenz soll sich gemäss National- und Ständerat auf vom Bundesrat bezeichnete Arzneimittel und Indikationen beziehen. Das revidierte Gesetz und die Ausführungsbestimmungen werden voraussichtlich Ende 2017 in Kraft treten. Da bezüglich der erweiterten Abgabekompetenz von Apothekerinnen und Apothekern keine Differenz mehr besteht, können die Arbeiten zum Postulat Humbel nun fortgesetzt werden. Nächste Schritte Erstellung Bericht und Konsultation der betroffenen Akteurinnen und Akteuren (Bundes- und Kantonsstellen, Leistungserbringer (Ärzte und Apotheker)). Fertigstellung des Berichts zuhanden des Bundesrats (4.Quartal 2015). Link zu weiterführenden Informationen Postulat Humbel: http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/00709/06227/13926/index.html?lang=de Revision des Heilmittelgesetzes: http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20120080 2/2 Aktualisierung: August 2015
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