Rolle der Apotheker in der Grundversorgung

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Faktenblatt „Kurzbericht in Erfüllung
Postulat Humbel (12.3864) Positionierung
der Apotheken in der Grundversorgung"
Handlungsfeld:
3. Versorgungsqualität
Ziel:
3.3 Für mehr und gut qualifiziertes Gesundheitspersonal sorgen
Massnahme:
3.3.2 Förderung der Hausarztmedizin und der Zusammenarbeit
zwischen Gesundheitsberufen
Ausgangslage
Im November 2012 hat Nationalrätin Humbel ein Postulat (12.3864) zur Positionierung der Apotheken
in der Grundversorgung eingereicht. Der Bundesrat wird darin beauftragt aufzuzeigen, welche
Aufgaben Apotheken im Gesundheitswesen wahrnehmen können, wie ihr Tätigkeitsgebiet zur
Sicherung der Grundversorgung ausgebaut werden kann und welche Auswirkungen eine
Neupositionierung der Apotheken auf die Aus- und Weiterbildung sowie auf allfällige
Vergütungsmodelle hat. Der Bundesrat hat die Annahme des Postulats beantragt; im Dezember 2012
wurde es im Nationalrat überwiesen. Im Auftrag des Bundesrates verfasst das BAG einen
entsprechenden Bericht. Schnittstellen bestehen zur Motion der nationalrätlichen Sozial- und
Gesundheitskommission SGK-N (07.3290, "Neue Regelung der Selbstmedikation"), dem
Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung sowie dem Masterplan " Hausarztmedizin
und medizinische Grundversorgung". Die Motion der SGK-N wird in der laufenden Revision des
Heilmittelgesetztes HMG aufgenommen. Mit der HMG-Revision sollen u. a. die Kompetenzen von
Apothekerinnen und Apothekern zur Abgabe von gewissen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
ohne ärztliche Verschreibung wesentlich erweitert werden. Gleichzeitig beschäftigt sich das BAG seit
mehreren Jahren mit der Frage, welche Rollen die verschiedenen Berufsgruppen innerhalb der
medizinischen Grundversorgung wahrnehmen könnten und wie Vernetzung und Zusammenarbeit der
Medizinalpersonen gefördert werden kann.
Zielsetzung
Durch eine stärkere Nutzung der Fachkompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern sowie einer
gezielten Nutzung der Synergien insbesondere mit Ärztinnen und Ärzten sollen die
Behandlungsqualität erhöht, der Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen
erleichtert und die Patientenkompetenz gestärkt werden. In einem Bericht sollen dem Parlament
(unter Berücksichtigung dieses interdisziplinären Ansatzes) die Möglichkeiten und allfällige
Konsequenzen einer entsprechenden Positionierung der Apotheken in der Grundversorgung dargelegt
werden. Konkret soll aufgezeigt werden, welche Aufgaben Apotheken im Gesundheitswesen
wahrnehmen können und wie ihr Tätigkeitsgebiet zur besseren Nutzung von Synergien und zur
Sicherung der Grundversorgung ausgebaut werden kann (z. B. Impfungen oder Messungen in der
Apotheke und bei Bedarf Überweisung an Arzt; bessere Ausnutzung der Informatisierung der
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Aktualisierung: August 2015
öffentlichen Apotheken im Rahmen von E-Health).
Stand der Dinge
 Im Rahmen zweier externer Gutachten wurden die bisherigen Erfahrungen, Erfolgsfaktoren
und Risiken der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Apothekern und anderen
Medizinalpersonen/Gesundheitsfachpersonen im In- und Ausland beleuchtet. Basierend auf
den Ergebnissen dieser Literaturrecherche haben die Gutachter analysiert, ob und wie solche
Modelle zu Qualitätsverbesserung und Patientenzufriedenheit beitragen können. Die Arbeiten
wurden im April 2014 abgeschlossen. Die Gutachter ziehen den Schluss, dass die
interdisziplinäre Betreuung einzelner Patienten (z. B. im Chronic Disease Management) im
Grundsatz zu einer Erhöhung der Behandlungsqualität bei moderaten Mehrkosten führt. Bei
einem interdisziplinären Austausch von Fachwissen auf genereller Ebene (z. B.
Qualitätszirkel) konnten die Gutachten zwar eine Kostensenkung nachweisen; eine
Verbesserung der Behandlungsqualität konnte hingegen nicht eindeutig belegt werden. Um
die Behandlungsqualität zu erhöhen, empfehlen die Gutachter deshalb, eine interdisziplinäre
Zusammenarbeit auf individueller Patientenebene anzustreben. Dem Bund komme dabei die
Aufgabe zu, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und bereits laufende (Pilot)Projekte in diesem Bereich zu fördern.
 Basierend auf den Informationen und Ergebnissen der Gutachten wurde eine systemische
Analyse durchgeführt mit dem Ziel, u. a. die Dynamik und Schlüsselgrössen im System zu
identifizieren bzw. eine Wirkungsanalyse durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Analyse
lassen den Schluss zu, dass die heute sichtbare Tendenz der Apothekerinnen und Apotheker,
ihr Aufgabengebiet zu erweitern und sich stärker als Akteur in der Grundversorgung zu
positionieren, eine direkte und kurzfristige Reaktion insbesondere auf den wachsenden Druck
auf die Medikamentenpreise darstellt. Um das System aber langfristig auf das Ziel einer auf
den Patienten ausgerichteten, ambulanten Grundversorgung in bedarfsgerechter und
validierter Qualität auszurichten, muss das System in Richtung einer stärkeren koordinierten
Versorgung zur Optimierung der Behandlungsqualität gelenkt werden. Dies kann, wie die
Gutachten gezeigt haben, mit einer interdisziplinären Zusammenarbeit auf Ebene der
individuellen Patientenbetreuung erreicht werden.
 Gestützt auf den Empfehlungen aus diesen vorgängigen Arbeiten ist das BAG daran, den
Bericht in Erfüllung des Postulats Humbel zu erarbeiten.
 Parallel dazu läuft derzeit die parlamentarische Beratung zur Revision des Heilmittelgesetzes.
Dieses Geschäft stellt eine wichtige Schnittstelle zu den Arbeiten im Rahmen des Postulats
Humbel dar, weshalb für die Fertigstellung des Berichts die Ergebnisse dieser Beratung
abgewartet werden mussten. Die Vorlage befindet sich derzeit noch in der
Differenzbereinigung, National- und Ständerat unterstützen aber die vom Bundesrat
vorgesehene Erweiterung der Abgabekompetenz von Apothekerinnen und Apothekern. Sie
haben den Entwurf des Bundesrates sogar noch erweitert: die erweiterte Abgabekompetenz
soll sich gemäss National- und Ständerat auf vom Bundesrat bezeichnete Arzneimittel und
Indikationen beziehen. Das revidierte Gesetz und die Ausführungsbestimmungen werden
voraussichtlich Ende 2017 in Kraft treten. Da bezüglich der erweiterten Abgabekompetenz
von Apothekerinnen und Apothekern keine Differenz mehr besteht, können die Arbeiten zum
Postulat Humbel nun fortgesetzt werden.
Nächste Schritte
 Erstellung Bericht und Konsultation der betroffenen Akteurinnen und Akteuren (Bundes- und
Kantonsstellen, Leistungserbringer (Ärzte und Apotheker)).
 Fertigstellung des Berichts zuhanden des Bundesrats (4.Quartal 2015).
Link zu weiterführenden Informationen
Postulat Humbel:
http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/00709/06227/13926/index.html?lang=de
Revision des Heilmittelgesetzes:
http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20120080
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Aktualisierung: August 2015