Argumentarium zur Volksinitiative „Pro Service public“ Worum geht es? Die Initiative wurde von den Konsumentenzeitschriften „K-Tipp“, „Saldo“, „Bon à Savoir“ und „Spendere Meglio“ lanciert. Mit ihrem Volksbegehren verlangen sie, dass bundesnahe Unternehmen 1 wie die Post, SBB und Swisscom sowie sämtliche Unternehmen, die einen Grundversorgungsauftrag des Bundes haben, bei der Grundversorgung nicht nach Gewinn streben und auf die Quersubventionierung innerhalb des Service publics verzichten. Ihr Anliegen begründen die Initianten damit, dass die bundesnahen Unternehmen auf Kosten der Bevölkerung stets höhere Gewinne erzielen, während der Service abgebaut würde. Konkret fordert der Initiativtext, dass der Bund bei der Grundversorgung nicht nach Gewinn strebt, auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche verzichtet und keine fiskalischen Interessen verfolgt. Zudem soll sich der Bund darum bemühen, dass Löhne und Honorare der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen nicht über dem Lohnniveau der Bundesverwaltung liegen. Das sagen die Initianten § Serviceabbau im Service public stoppen Der Bund soll der Bevölkerung einen guten und bezahlbaren Service bieten und im Bereich der Grundversorgung nicht nach Gewinn streben. Dies gilt auch für Unternehmen, die im Bereich der Grundversorgung des Bundes einen gesetzlichen Auftrag haben oder von diesem direkt oder indirekt kontrolliert werden. § Quersubventionierung verbieten Bei der Grundversorgung soll auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche verzichtet werden. Damit soll insbesondere die Überweisung der Einnahmen von Post und Swisscom an die Bundeskassen verboten werden. § Keine Gewinne auf Kosten der Konsumierenden Bei Annahme der Initiative darf der Bund keine fiskalischen Interessen mehr verfolgen. D. h. er darf keine Gewinne bei Unternehmen abschöpfen, die einen Grundversorgungsauftrag haben und vom Bund direkt oder indirekt kontrolliert werden. In diesem Fall handelt es sich um die Post und Swisscom. Diese Dividendenausschüttungen von Unternehmen sind indirekte bzw. versteckte Steuern. Der Initiativtext verbietet diese Gewinne auf Kosten der Konsumentinnen und Konsumenten. § Hohe Löhne begrenzen Die Initiative sorgt dafür, dass sich der Bund verpflichtet, dass Löhne und Honorare der Mitarbeitenden von bundesnahen Unternehmen nicht über dem Lohnniveau der Bundesverwaltung liegen. Besonders störend sind die ungerechtfertigt hohen Löhne der Konzernleitungen. 1 Gemäss Bundesrat umfasst der Service public „eine politisch definierte Grundversorgung mit Infrastrukturgütern und Infrastrukturdienstleistungen, welche für alle Bevölkerungsschichten und Regionen des Landes nach gleichen Grundsätzen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen sollen.“ (BB1 2004 4570) Das sagen die Gegner § Service public sichern statt zerstören Quersubventionierungen sind das wichtigste Mittel zur Sicherstellung der Grundversorgung, da sie für einen wirtschaftlichen Ausgleich zwischen Kundengruppen und Regionen sorgen. Die Initiative setzt die Grundversorgung in den Randregionen aufs Spiel, denn sie sind auf die Quersubventionierungen angewiesen. § Gewinnorientierung im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten Gewinne sind notwendig, damit Eigenkapital und Reserven aufgebracht werden können. Die Service-public-Betriebe erzielen diese grösstenteils aus Bereichen ausserhalb der Grundversorgung. Die Gewinne werden dann für grosse Investitionen (wie zum Beispiel das Breitbandnetzt) eingesetzt. Die Initiative würde bei den Service-public-Betrieben Einnahmeverluste von rund 900 Millionen Franken bewirken. Kundinnen und Kunden würden dies in Billetpreisen, Internetabos und Versandkosten zu spüren bekommen. § Initiative riskiert Leistungsabbau Im Jahr 2013 flossen rund 1,22 Milliarden Franken durch Gewinnsteuereinnahmen und Gewinnausschüttungen an Bund, Kantone und Gemeinden. Der Bund kann diese Einnahmen dem Staatshaushalt zuführen, was letztendlich den Steuerzahlern zugute kommt. Eine Reduktion der Gewinnausschüttungen würde zu fehlenden Einnahmen führen, welche durch Steuererhöhungen oder Leistungsabbau beim Service public kompensiert werden müssten. § Initiative schadet allen Angestellten Die Lohnforderung in der Initiative, wonach die Löhne in bundesnahen Unternehmen nicht höher als beim Bund sein dürften, würde nicht ausschliesslich auf Manager zielen, sondern sämtliche Angestellte treffen. Die Gesamtarbeitsverträge der Mitarbeitenden werden durch die Initiative in Gefahr gebracht. Zudem würde durch diesen Markteingriff die Rekrutierung qualifizierter Arbeitskräfte für die Unternehmen unnötig erschwert. Die Initiative will einen guten und bezahlbaren Service public. Dieses Grundanliegen wird vom Bundesrat und der CVP anerkannt. Die Initiative ist jedoch unklar formuliert und irreführend. Sie ist widersprüchlich und würde sich bei einer Annahme negativ auf den Service public auswirken. Empfehlungen § Bundesrat und Parlament empfehlen, die Volksinitiative abzulehnen. Der Nationalrat hat die Initiative mit 196 zu 0 Stimmen abgelehnt, der Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen. § Die CVP lehnte die Initiative in beiden Räten einstimmig ab. § Das Präsidium der CVP Schweiz lehnt die Initiative einstimmig ab.
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