2. Deutsch-amerikanischer Datenschutztag Donnerstag, 30.04.2015 um 10:00 Uhr hbw I Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europasaal Max-Joseph-Straße 5, 80333 München Begrüßung Bertram Brossardt Hauptgeschäftsführer vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Es gilt das gesprochene Wort. 1 Sehr geehrter Frau Staatsministerin, liebe Beate Merk, sehr geehrter Herr Generalkonsul Moeller, sehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen im Haus der Bayerischen Wirtschaft zum deutsch-amerikanischen Datenschutztag. Ich danke unseren Kooperationspartnern, dem US-Generalkonsulat und dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, für die bewährte Zusammenarbeit. Es ist nach dem Auftakt im Jahr 2012 unser zweiter Datenschutztag. Ich freue mich, dass unsere Runde auch diesmal wieder hochrangig besetzt ist und bin sicher, wir können vom gegenseitigen Austausch profitieren. Vorstellung vbw, Bedeutung der Zusammenarbeit Bayern-USA Für diejenigen unter Ihnen, die die vbw vielleicht noch nicht so gut kennen, ein paar Worte zu uns und unserer Arbeit: 2. Deutsch-amerikanischer Datenschutztag, 30.04.2015 Bertram Brossardt, Begrüßung 2 Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. ist die zentrale freiwillige Interessenvertretung der bayerischen Wirtschaft. Wir haben unter unserem Dach 121 Mitgliedsverbände und 39 Fördermitglieder vereint. Sie stehen für rund viereinhalb Millionen Erwerbstätige in Bayern. Unser gemeinsames Anliegen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu stärken und unser bewährtes Erfolgskonzept mit einer starken Industrie als Motor der wirtschaftlichen Wertschöpfung fortzuschreiben. Darum sind wir auf allen Ebenen präsent – in Deutschland, in Europa – und seit 2010 in Übersee. Seitdem verfügen wir nämlich über ein eigenes Verbindungsbüro in New York. 2. Deutsch-amerikanischer Datenschutztag, 30.04.2015 Bertram Brossardt, Begrüßung 3 Dort, am Sitz der Vereinten Nationen, werden nicht nur Entscheidungen gefällt, die unsere weltweiten Wirtschaftsbeziehungen betreffen. New York ist für uns auch der Brückenkopf in die USA. Wir wollen mit unserer Arbeit Botschafter von bayerischer Wirtschaftskraft und Bavarian way of life in Übersee sein, unsere Mitglieder beim Sprung auf den amerikanischen Markt unter die Arme greifen und nicht zuletzt interessierte amerikanischen Unternehmen, die sich in Bayer niederlassen wollen oder hier bereits Standorte haben, über relevante Themen informieren, zum Beispiel im Arbeits- und Steuerrecht. Unsere Erfahrung zeigt: Der Bedarf unserer amerikanischen Partner an diesen Services ist groß. Das spornt uns an, unser Portfolio möglichst passgenau auf die Situation in den einzelnen 2. Deutsch-amerikanischer Datenschutztag, 30.04.2015 Bertram Brossardt, Begrüßung 4 Branchen zuzuschneiden und ständig besser zu werden. Bayern und USA – das ist eine wirtschaftliche Erfolgsgeschichte. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Im Jahr 2014 exportierten bayerische Unternehmen Waren im Wert von rund 20 Milliarden Euro in die USA. Das waren 11,7 Prozent aller Exporte des Freistaats. Die USA bleiben damit der größte Exportmarkt der bayerischen Wirtschaft. Auch bei den Importen sind die USA vorne dabei: Mit Waren und Dienstleistungen im Wert von 9,4 Milliarden hatten die USA 2011 einen Anteil von 6,3 Prozent an der gesamten Einfuhr Bayerns und belegte damit den fünften Rang. Gegenüber 2013 sind sowohl die Exporte um 4,1 als auch die Importe um 2,5 Prozent gestiegen. Und mit über 850 Unternehmen sind die USA der größte Auslandsinvestor in Bayern. 2. Deutsch-amerikanischer Datenschutztag, 30.04.2015 Bertram Brossardt, Begrüßung 5 Wir hoffen sehr, dass sich diese positive Entwicklung weiter fortsetzt und wünschen uns eine noch stärkere wirtschaftliche Zusammenarbeit für die Zukunft. TTIP: Handels- und kein Datenschutzabkommen! Deshalb ist uns auch das Transatlantische Freihandelsabkommen so wichtig. Wir bringen uns auf allen Ebenen dafür ein und hoffen auf einen erfolgreichen Verhandlungsabschluss in diesem Jahr. Unsere Überzeugung ist: Wirtschaft und Verbraucher können gleichermaßen profitieren, wenn Handelshemmnisse fallen. Aktuelle Berechnungen zeigen: Durch den Wegfall der Zölle könnten allein in der deutschen Automobilindustrie mehr als eine Milliarde Euro eingespart werden – pro Jahr. Das ist für einen starken Automobilstandort wie Bayern enorm wichtig! Doch wir wissen auch: Bei TTIP liegt noch viel Überzeugungs- und Aufklärungsarbeit vor uns. 2. Deutsch-amerikanischer Datenschutztag, 30.04.2015 Bertram Brossardt, Begrüßung 6 Denn es kursieren Vorurteile und Gerüchte, die so nicht stimmen: Es geht nicht um Standardabsenkung – es geht um vergleichbare Standards. Es geht nicht um Absprachen und Gesetzesumgehung – es geht um echten Investitionsschutz. Bei all diesen harten Debatten ist das Thema Datenschutz ein wenig in die zweite Reihe getreten. Wenn ich das so salopp sagen darf: Einerseits ist das gut. Denn es gab ja Überlegungen, den Datenschutz zum Thema bei TTIP zu machen – und damit die Verhandlungen weiter aufzublähen und zu verlängern. Wir haben immer gesagt: TTIP ist ein Handelsabkommen, kein Datenschutzabkommen. Aber andererseits wir wissen auch: Es muss sich was tun beim Datenschutz. 2. Deutsch-amerikanischer Datenschutztag, 30.04.2015 Bertram Brossardt, Begrüßung 7 Aktuelle Herausforderungen Das zeigen die Geschehnisse der letzten Jahre sehr deutlich. Die Datenskandale haben einen Nerv getroffen, gerade hier in Deutschland. Laut einer deutschlandweiten Umfrage des Allensbach-Instituts haben 79 Prozent der Befragten das Gefühl, keinerlei Kontrolle über ihre Daten zu haben, die sie im Internet preisgeben. Und bei den Unternehmen ist das Bild ähnlich. Das hat durch den rasanten Anstieg der Cyberkriminalität nochmal Nahrung bekommen. Cybercrime betriff uns alle und macht nicht Halt an Ländergrenzen! Das zeigt der extremistische Hackerangriff auf einen französischen Nachrichtensender überdeutlich. Lassen Sie es mich sehr deutlich sagen: Gemeinsame Strategien gegen diese Bedrohungen zu entwickeln, bringt uns alle weiter, als durch massenhaftes Abgreifen von Daten Misstrauen unter Freunden zu säen! 2. Deutsch-amerikanischer Datenschutztag, 30.04.2015 Bertram Brossardt, Begrüßung 8 Keine Frage: Wir dürfen bei der Datenschutzpraxis in unseren beiden Ländern die Unterschiede nicht unter den Teppich kehren. Das hat viel mit der Rechtspraxis zu tun, aber noch mehr mit der kulturellen Prägung und historischen Erfahrungen – in Deutschland wie in den USA. Und das akzeptieren wir auch. Was Datenschutz leisten muss Doch trotzdem sollten wir den Dialog so pflegen, dass ein Konsens darüber entsteht, welche Rechtsfelder beim Thema „Datenschutz“ berührt sind und wie diese in gegenseitigem Einvernehmen sinnvoll geregelt werden können. Das Safe-Harbor Abkommen zwischen der EU und den USA war dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Aber wir sehen auch den Reform- und Verbesserungsbedarf, den sowohl Datenschützer als auch EU-Parlament und Kommission 2. Deutsch-amerikanischer Datenschutztag, 30.04.2015 Bertram Brossardt, Begrüßung 9 hinsichtlich Transparenz, Rechtsschutz und des Zugriffs von US-Behörden anmelden. Deshalb haben wir die Weiterentwicklung des Safe-Harbor-Abkommens bei unserer heutigen Tagung auf die Agenda gesetzt. Für uns von Wirtschaftsseite ist am wichtigsten, dass es auch weiterhin verlässliche Kriterien gibt, nach denen der Datenaustauch möglich ist. Fragen sollten wir uns auch, ob und wie die geplante EU-Datenschutzverordnung einen Beitrag zur Lösung der aktuellen Probleme leisten könnte. Zum Beispiel durch die Verankerung von Kriterien für die Datenübermittelung in Drittstaaten. Ziel hier wie dort muss es sein, zu vernünftige und für Unternehmen praktikable Lösungen zu gelangen, damit die Schutzinteressen der Unternehmen gewahrt bleiben – Stichwort „Piraterie“, Datenschutz mit möglichst geringem Bürokratieaufwand betrieben werden kann, 2. Deutsch-amerikanischer Datenschutztag, 30.04.2015 Bertram Brossardt, Begrüßung 10 die Unternehmen ihre Pflichten wahrnehmen können, um Rechtstreue praktizieren zu können – Stichwort „Compliance“ und Konzerne weltweit rechtssicher Daten zwischen den Tochtergesellschaften transferieren können (Stichwort „Konzernprivileg“). Dass in allem der persönliche Datenschutz der Mitarbeiter gewahrt sein muss, macht allein schon deutlich, welche Zielkonflikte sich hier auftun. Die Übermittlung von Kunden- und Beschäftigtendaten zwischen Europa und den USA ist bei unserer heutigen Tagung ebenfalls ein Thema. Hier gibt es viele offene und einige strittige Fragen – in Europa, in den USA und in unserem Miteinander. Vergessen werden sollte aber nicht: Die beiden Ziele, vergleichbare Standards für Unternehmen wie für Kunden zu schaffen, schließen sich keinesfalls gegenseitig aus. Im Gegenteil, sie bedingen einander sogar. Warum, liegt auf der Hand: 2. Deutsch-amerikanischer Datenschutztag, 30.04.2015 Bertram Brossardt, Begrüßung 11 Nur, wenn sich Menschen im Internet sicher fühlen, wenn sie darauf vertrauen, dass kein Unternehmen und keine staatliche Behörde Daten missbraucht, werden sie auch bereit sein, im Internet Produkte einzukaufen und Dienstleistungen anzufragen. Viel wird über das Potenzial des digitalen Handels geredet. Wir werden dieses Potenzial nie ausschöpfen, wenn die Kunden nicht das Vertrauen haben, dass sich alle an klare Spielregeln halten. Und deshalb sollte eine Harmonisierung oder zumindest eine Verständigung über gemeinsame Spielregeln beim Datenschutz unser gemeinsames Interesse sein. Wirksamer und verlässlicher Datenschutz ist ein Wettbewerbsvorteil und davon profitieren letztlich alle Beteiligten! 2. Deutsch-amerikanischer Datenschutztag, 30.04.2015 Bertram Brossardt, Begrüßung 12 Schluss Für die Fragen, die damit zusammenhängen, wollen wir uns heute viel Zeit nehmen. Wir vereinen ja heute viel amerikanischbayerische Kompetenz in Sachen Datenschutz. Ich bin überzeugt: So wie unsere beiden Länder Motoren der Weltwirtschaft sind, können sie auch Motoren für effektiven Datenschutz werden. Dazu ist zweierlei nötig: Vertrauen und Verständnis für die Position des anderen. In diesem Sinne wünsche ich uns einen informativen und ertragreichen Tag! 2. Deutsch-amerikanischer Datenschutztag, 30.04.2015 Bertram Brossardt, Begrüßung
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