2. Deutsch-amerikanischer Datenschutztag Begrüßung

2. Deutsch-amerikanischer Datenschutztag
Donnerstag, 30.04.2015 um 10:00 Uhr
hbw I Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europasaal
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München
Begrüßung
Bertram Brossardt
Hauptgeschäftsführer
vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Es gilt das gesprochene Wort.
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Sehr geehrter Frau Staatsministerin,
liebe Beate Merk,
sehr geehrter Herr Generalkonsul Moeller,
sehr geehrte Damen und Herren,
herzlich willkommen im Haus der Bayerischen
Wirtschaft zum deutsch-amerikanischen
Datenschutztag.
Ich danke unseren Kooperationspartnern, dem
US-Generalkonsulat und dem Bayerischen
Landesamt für Datenschutzaufsicht, für die
bewährte Zusammenarbeit.
Es ist nach dem Auftakt im Jahr 2012 unser
zweiter Datenschutztag.
Ich freue mich, dass unsere Runde auch diesmal
wieder hochrangig besetzt ist und bin sicher, wir
können vom gegenseitigen Austausch profitieren.
Vorstellung vbw, Bedeutung der Zusammenarbeit Bayern-USA
Für diejenigen unter Ihnen, die die vbw vielleicht
noch nicht so gut kennen, ein paar Worte zu uns
und unserer Arbeit:
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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen
Wirtschaft e.V. ist die zentrale freiwillige
Interessenvertretung der bayerischen Wirtschaft.
Wir haben unter unserem Dach
ƒ 121 Mitgliedsverbände und
ƒ 39 Fördermitglieder
vereint. Sie stehen für rund viereinhalb Millionen
Erwerbstätige in Bayern.
Unser gemeinsames Anliegen ist es,
ƒ die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen
Wirtschaft zu stärken und
ƒ unser bewährtes Erfolgskonzept mit einer
starken Industrie als Motor der
wirtschaftlichen Wertschöpfung
fortzuschreiben.
Darum sind wir auf allen Ebenen präsent – in
Deutschland, in Europa – und seit 2010 in
Übersee.
Seitdem verfügen wir nämlich über ein eigenes
Verbindungsbüro in New York.
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Dort, am Sitz der Vereinten Nationen, werden
nicht nur Entscheidungen gefällt, die unsere
weltweiten Wirtschaftsbeziehungen betreffen.
New York ist für uns auch der Brückenkopf in die
USA.
Wir wollen mit unserer Arbeit
ƒ Botschafter von bayerischer Wirtschaftskraft
und Bavarian way of life in Übersee sein,
ƒ unsere Mitglieder beim Sprung auf den
amerikanischen Markt unter die Arme
greifen
ƒ und nicht zuletzt interessierte
amerikanischen Unternehmen, die sich in
Bayer niederlassen wollen oder hier bereits
Standorte haben, über relevante Themen
informieren, zum Beispiel im Arbeits- und
Steuerrecht.
Unsere Erfahrung zeigt: Der Bedarf unserer
amerikanischen Partner an diesen Services ist
groß.
Das spornt uns an, unser Portfolio möglichst
passgenau auf die Situation in den einzelnen
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Branchen zuzuschneiden und ständig besser zu
werden.
Bayern und USA – das ist eine wirtschaftliche
Erfolgsgeschichte. Die Zahlen sprechen eine
eindeutige Sprache:
ƒ Im Jahr 2014 exportierten bayerische
Unternehmen Waren im Wert von rund
20 Milliarden Euro in die USA. Das waren
11,7 Prozent aller Exporte des Freistaats.
Die USA bleiben damit der größte
Exportmarkt der bayerischen Wirtschaft.
ƒ Auch bei den Importen sind die USA vorne
dabei: Mit Waren und Dienstleistungen im
Wert von 9,4 Milliarden hatten die USA 2011
einen Anteil von 6,3 Prozent an der
gesamten Einfuhr Bayerns und belegte
damit den fünften Rang.
ƒ Gegenüber 2013 sind sowohl die Exporte
um 4,1 als auch die Importe um 2,5 Prozent
gestiegen.
ƒ Und mit über 850 Unternehmen sind die
USA der größte Auslandsinvestor in Bayern.
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Wir hoffen sehr, dass sich diese positive
Entwicklung weiter fortsetzt und wünschen uns
eine noch stärkere wirtschaftliche
Zusammenarbeit für die Zukunft.
TTIP: Handels- und kein Datenschutzabkommen!
Deshalb ist uns auch das Transatlantische
Freihandelsabkommen so wichtig.
Wir bringen uns auf allen Ebenen dafür ein und
hoffen auf einen erfolgreichen
Verhandlungsabschluss in diesem Jahr.
Unsere Überzeugung ist: Wirtschaft und
Verbraucher können gleichermaßen profitieren,
wenn Handelshemmnisse fallen.
Aktuelle Berechnungen zeigen: Durch den
Wegfall der Zölle könnten allein in der deutschen
Automobilindustrie mehr als eine Milliarde Euro
eingespart werden – pro Jahr. Das ist für einen
starken Automobilstandort wie Bayern enorm
wichtig!
Doch wir wissen auch: Bei TTIP liegt noch viel
Überzeugungs- und Aufklärungsarbeit vor uns.
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Denn es kursieren Vorurteile und Gerüchte, die
so nicht stimmen:
ƒ Es geht nicht um Standardabsenkung –
es geht um vergleichbare Standards.
ƒ Es geht nicht um Absprachen und
Gesetzesumgehung – es geht um echten
Investitionsschutz.
Bei all diesen harten Debatten ist das Thema
Datenschutz ein wenig in die zweite Reihe
getreten.
Wenn ich das so salopp sagen darf: Einerseits ist
das gut.
Denn es gab ja Überlegungen, den Datenschutz
zum Thema bei TTIP zu machen – und damit die
Verhandlungen weiter aufzublähen und zu
verlängern.
Wir haben immer gesagt: TTIP ist ein
Handelsabkommen, kein Datenschutzabkommen.
Aber andererseits wir wissen auch: Es muss sich
was tun beim Datenschutz.
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Aktuelle Herausforderungen
Das zeigen die Geschehnisse der letzten Jahre
sehr deutlich. Die Datenskandale haben einen
Nerv getroffen, gerade hier in Deutschland.
Laut einer deutschlandweiten Umfrage des
Allensbach-Instituts haben 79 Prozent der
Befragten das Gefühl, keinerlei Kontrolle über
ihre Daten zu haben, die sie im Internet
preisgeben. Und bei den Unternehmen ist das
Bild ähnlich.
Das hat durch den rasanten Anstieg der
Cyberkriminalität nochmal Nahrung bekommen.
Cybercrime betriff uns alle und macht nicht Halt
an Ländergrenzen!
Das zeigt der extremistische Hackerangriff auf
einen französischen Nachrichtensender
überdeutlich.
Lassen Sie es mich sehr deutlich sagen:
Gemeinsame Strategien gegen diese
Bedrohungen zu entwickeln, bringt uns alle
weiter, als durch massenhaftes Abgreifen von
Daten Misstrauen unter Freunden zu säen!
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Keine Frage: Wir dürfen bei der
Datenschutzpraxis in unseren beiden Ländern die
Unterschiede nicht unter den Teppich kehren.
Das hat viel mit der Rechtspraxis zu tun, aber
noch mehr mit der kulturellen Prägung und
historischen Erfahrungen – in Deutschland wie in
den USA. Und das akzeptieren wir auch.
Was Datenschutz leisten muss
Doch trotzdem sollten wir den Dialog so pflegen,
dass ein Konsens darüber entsteht,
ƒ welche Rechtsfelder beim Thema
„Datenschutz“ berührt sind
ƒ und wie diese in gegenseitigem
Einvernehmen sinnvoll geregelt werden
können.
Das Safe-Harbor Abkommen zwischen der EU
und den USA war dabei ein Schritt in die richtige
Richtung.
Aber wir sehen auch den Reform- und
Verbesserungsbedarf, den sowohl Datenschützer
als auch EU-Parlament und Kommission
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hinsichtlich Transparenz, Rechtsschutz und des
Zugriffs von US-Behörden anmelden.
Deshalb haben wir die Weiterentwicklung des
Safe-Harbor-Abkommens bei unserer heutigen
Tagung auf die Agenda gesetzt.
Für uns von Wirtschaftsseite ist am wichtigsten,
dass es auch weiterhin verlässliche Kriterien gibt,
nach denen der Datenaustauch möglich ist.
Fragen sollten wir uns auch, ob und wie die
geplante EU-Datenschutzverordnung einen
Beitrag zur Lösung der aktuellen Probleme leisten
könnte. Zum Beispiel durch die Verankerung von
Kriterien für die Datenübermittelung in
Drittstaaten.
Ziel hier wie dort muss es sein, zu vernünftige
und für Unternehmen praktikable Lösungen zu
gelangen, damit
ƒ die Schutzinteressen der Unternehmen
gewahrt bleiben – Stichwort „Piraterie“,
ƒ Datenschutz mit möglichst geringem
Bürokratieaufwand betrieben werden kann,
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ƒ die Unternehmen ihre Pflichten wahrnehmen
können, um Rechtstreue praktizieren zu
können – Stichwort „Compliance“
ƒ und Konzerne weltweit rechtssicher Daten
zwischen den Tochtergesellschaften
transferieren können (Stichwort
„Konzernprivileg“).
Dass in allem der persönliche Datenschutz der
Mitarbeiter gewahrt sein muss, macht allein
schon deutlich, welche Zielkonflikte sich hier
auftun.
Die Übermittlung von Kunden- und
Beschäftigtendaten zwischen Europa und den
USA ist bei unserer heutigen Tagung ebenfalls
ein Thema. Hier gibt es viele offene und einige
strittige Fragen – in Europa, in den USA und in
unserem Miteinander.
Vergessen werden sollte aber nicht: Die beiden
Ziele, vergleichbare Standards für Unternehmen
wie für Kunden zu schaffen, schließen sich
keinesfalls gegenseitig aus. Im Gegenteil, sie
bedingen einander sogar.
Warum, liegt auf der Hand:
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Nur, wenn sich Menschen im Internet sicher
fühlen, wenn sie darauf vertrauen, dass kein
Unternehmen und keine staatliche Behörde
Daten missbraucht, werden sie auch bereit sein,
im Internet Produkte einzukaufen und
Dienstleistungen anzufragen.
Viel wird über das Potenzial des digitalen
Handels geredet.
Wir werden dieses Potenzial nie ausschöpfen,
wenn die Kunden nicht das Vertrauen haben,
dass sich alle an klare Spielregeln halten.
Und deshalb sollte eine Harmonisierung oder
zumindest eine Verständigung über gemeinsame
Spielregeln beim Datenschutz unser
gemeinsames Interesse sein.
Wirksamer und verlässlicher Datenschutz ist ein
Wettbewerbsvorteil und davon profitieren letztlich
alle Beteiligten!
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Schluss
Für die Fragen, die damit zusammenhängen,
wollen wir uns heute viel Zeit nehmen.
Wir vereinen ja heute viel amerikanischbayerische Kompetenz in Sachen Datenschutz.
Ich bin überzeugt: So wie unsere beiden Länder
Motoren der Weltwirtschaft sind, können sie auch
Motoren für effektiven Datenschutz werden.
Dazu ist zweierlei nötig: Vertrauen und
Verständnis für die Position des anderen.
In diesem Sinne wünsche ich uns einen
informativen und ertragreichen Tag!
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