Neue Richtlinie zur Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt erhöht Fördersätze und ändert Antragsberechtigte Hamburg, 12.11.2015 Seit 14. Oktober 2015 gilt eine neue Richtlinie zur Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt. Darin sind erhöhte Fördersätze für Schiffsmechaniker sowie für Nautische und Technische Offiziersassistentinnen und – assistenten festgeschrieben. Außerdem sind Crewing Agenturen künftig nicht mehr antragsberechtigt, sondern nur Reeder im Sinne von § 4 des Seearbeitsgesetzes, also Eigentumsreeder, Bareboat-Charterer oder Vertragsreeder. Der Bund fördert seit 1995 die Einrichtung von Ausbildungsplätzen an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge oder der Flagge eines EU-Mitgliedstaates. Seit 14. Oktober 2015 gilt eine neue Richtlinie zur Ausbildungsförderung in der Seeschifffahrt, die bisherige Regelungen ablöst. Die Ausbildungsförderung wurde für folgende Bereiche erhöht: Der Zuschuss für Schiffsmechaniker/innen beträgt anstatt bisher 25.500 Euro jetzt 32.000 Euro, für Nautische Offiziersassistenten/innen anstatt bisher 12.700 Euro jetzt 16.000 Euro, für Technische Offziersassistenten/innen anstatt 17.000 Euro jetzt 21.000 Euro. Alle Antragsteller, also Reeder gemäß § 4 Seearbeitsgesetz, müssen die Zuschüsse vor Abschluss von Ausbildungsverträgen für die geplante Anzahl von Ausbildungsplätzen mit dem Sammelantrag beantragen. Der einzelne Ausbildungsvertrag darf erst nach Eingang des positiven Bescheids über die grundsätzliche Förderfähigkeit geschlossen werden. Das BSH empfiehlt, die Anträge möglichst frühzeitig zu stellen, damit sie rechtzeitig bearbeitet und beschieden werden können. Die Förderrichtlinie, weitere Informationen und die zu verwendenden Antragsformulare stehen ab sofort im Internetauftritt der deutschen Flaggenstaatverwaltung (www.deutsche- flagge.de/de/finanzen/foerderung/ausbildungsplaetze) zum Herunterladen bereit. Das BSH ist Partner für Seeschifffahrt, Umweltschutz und Meeresnutzung, der Seeschifffahrt und maritime Wirtschaft unterstützt, Sicherheit und Umweltschutz stärkt, nachhaltige Meeresnutzung fördert, Kontinuität von Messungen gewährleistet und über den Zustand von Nord- und Ostsee kompetent Auskunft gibt. Das BSH mit Dienstsitz in Hamburg und Rostock ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Für Rückfragen: Stefanie Kärtner Leiterin Marktüberwachung, Seeleutebefähigung, Flaggenrecht, Schifffahrtsförderung (BSH) Tel.: 040/3190 - 7100 Angela Knoll Schifffahrtsförderung (BSH) Tel.: 040/3190 - 7140 Susanne Kehrhahn-Eyrich Pressesprecherin (BSH) Tel.: 040/3190 - 1010 Mobil: 0151/11588574
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