Neue Richtlinie zur Ausbildungsplatzförderung in der

Neue Richtlinie zur Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt erhöht
Fördersätze und ändert Antragsberechtigte
Hamburg,
12.11.2015
Seit
14.
Oktober
2015
gilt
eine
neue
Richtlinie
zur
Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt. Darin sind erhöhte Fördersätze für
Schiffsmechaniker sowie für Nautische und Technische Offiziersassistentinnen und –
assistenten festgeschrieben. Außerdem sind Crewing Agenturen künftig nicht mehr
antragsberechtigt, sondern nur Reeder im Sinne von § 4 des Seearbeitsgesetzes, also
Eigentumsreeder, Bareboat-Charterer oder Vertragsreeder.
Der Bund fördert seit 1995 die Einrichtung von Ausbildungsplätzen an Bord von Schiffen unter
deutscher Flagge oder der Flagge eines EU-Mitgliedstaates. Seit 14. Oktober 2015 gilt eine
neue Richtlinie zur Ausbildungsförderung in der Seeschifffahrt, die bisherige Regelungen
ablöst. Die Ausbildungsförderung wurde für folgende Bereiche erhöht: Der Zuschuss für
Schiffsmechaniker/innen beträgt anstatt bisher 25.500 Euro jetzt 32.000 Euro, für Nautische
Offiziersassistenten/innen anstatt bisher 12.700 Euro jetzt 16.000 Euro, für Technische
Offziersassistenten/innen anstatt 17.000 Euro jetzt 21.000 Euro.
Alle Antragsteller, also Reeder gemäß § 4 Seearbeitsgesetz, müssen die Zuschüsse vor
Abschluss von Ausbildungsverträgen für die geplante Anzahl von Ausbildungsplätzen mit dem
Sammelantrag beantragen. Der einzelne Ausbildungsvertrag darf erst nach Eingang des
positiven Bescheids über die grundsätzliche Förderfähigkeit geschlossen werden. Das BSH
empfiehlt, die Anträge möglichst frühzeitig zu stellen, damit sie rechtzeitig bearbeitet und
beschieden werden können.
Die Förderrichtlinie, weitere Informationen und die zu verwendenden Antragsformulare stehen
ab
sofort
im
Internetauftritt
der
deutschen
Flaggenstaatverwaltung
(www.deutsche-
flagge.de/de/finanzen/foerderung/ausbildungsplaetze) zum Herunterladen bereit.
Das BSH ist Partner für Seeschifffahrt, Umweltschutz und Meeresnutzung, der Seeschifffahrt und maritime
Wirtschaft unterstützt, Sicherheit und Umweltschutz stärkt, nachhaltige Meeresnutzung fördert, Kontinuität
von Messungen gewährleistet und über den Zustand von Nord- und Ostsee kompetent Auskunft gibt.
Das BSH mit Dienstsitz in Hamburg und Rostock ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Für Rückfragen:
Stefanie Kärtner
Leiterin Marktüberwachung, Seeleutebefähigung, Flaggenrecht, Schifffahrtsförderung (BSH)
Tel.: 040/3190 - 7100
Angela Knoll
Schifffahrtsförderung (BSH)
Tel.: 040/3190 - 7140
Susanne Kehrhahn-Eyrich
Pressesprecherin (BSH)
Tel.: 040/3190 - 1010
Mobil: 0151/11588574