Europäische Marktüberwachungsbehörden für

Europäische Marktüberwachungsbehörden für
Schiffsausrüstungen schlagen neues Kapitel der Zusammenarbeit
auf
Hamburg, 18.06.2015 Während eines ersten Treffens im Bundesamt
für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) vereinbarten
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der europäischen
Marktüberwachungsbehörden für Schiffsausrüstung und der
Kommission der Europäischen Union, die
Marktüberwachungsprogramme der einzelnen Mitgliedsstaaten
zukünftig miteinander abzustimmen. Damit sollen Überschneidungen
der Programme vermieden werden. Die Vereinbarung stellt sicher, dass
die Ergebnisse aus den Überwachungen und Prüfungen untereinander
ausgetauscht werden.
Mit der Einrichtung der „Administrative Co-operation Group for the
Marine Equipment Directive“ (ADCO MED) besteht erstmals ein
länderübergreifendes europäisches Gremium zur Marktüberwachung
von Schiffsausrüstung. In dem Treffen wurde ein erster Entwurf einer
Geschäftsordnung beraten. In Planung ist eine Übersicht der
akkreditierten Prüflabore für die verschiedenen Produkte der
Schiffsausrüstung. Alle Marktüberwachungsbehörden sollen auf die
Ergebnisse der Prüfungen zugreifen können.
Das BSH stellte im Rahmen des Treffens sein akkreditiertes Prüflabor
für Navigations- und Kommunikationsausrüstung vor. Es steht als
Kompetenzzentrum und Referenzlabor innerhalb der Europäischen
Union für Navigations- und Kommunikationsausrüstung in der
Diskussion.
Den Vorsitz der Gruppe hat Maik.Schmahl von der EU-Kommission
übernommen. Stefanie Kärtner, im BSH für die Marküberwachung
verantwortlich, ist stellvertretende Vorsitzende. Das nächste Treffen des
Gremiums findet im Oktober 2015 in Brüssel statt. ADCO MED wird
sich zukünftig halbjährlich treffen. Neben Vertreterinnen und Vertretern
der Kommission und der Marktüberwachungsbehörden aus den
Mitgliedstaaten Belgien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien,
Irland, Niederlande, Polen, Schweden und Deutschland sowie
Norwegen als EFTA-Staat waren auch Vertreter der Europäischen
Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) sowie des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
anwesend. Die EMSA fungiert als technische Fachstelle. Sie berät die
Kommission in Fragen der Schiffssicherheit, einschließlich der
Sicherheit von Produkten der Schiffsausrüstung.
Die Zusammenarbeit in dem Gremium soll zu einer stärkeren
Kooperation der Marktüberwachungsbehörden führen. Auch der
einheitliche Gebrauch von Begriffen ist ein Ziel der Zusammenarbeit.
Die Marktüberwachung für Schiffsausrüstung dient der Sicherheit der
Seeschifffahrt und der Menschen an Bord sowie dem
Meeresumweltschutz. Eine weitere Aufgabe ist die Stärkung des fairen
Wettbewerbs. Die Marktüberwachung versucht, gleiche
Ausgangspositionen im Wettbewerb sicherzustellen, indem sie
Markteilnehmer, die Produktsicherheit nicht ernst nehmen, vom Markt
fernhält oder Sanktionen gegen sie verhängt.
Das BSH ist Partner für Seeschifffahrt, Umweltschutz und
Meeresnutzung, der Seeschifffahrt und maritime Wirtschaft unterstützt,
Sicherheit und Umweltschutz stärkt, nachhaltige Meeresnutzung
fördert, Kontinuität von Messungen gewährleistet und über den Zustand
von Nord- und Ostsee kompetent Auskunft gibt.
Das BSH mit Dienstsitz in Hamburg und Rostock ist eine
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur.
Das BSH feiert:
„25 – Jahren Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im
wiedervereinigten Deutschland“
04. Juli 2015, 10.00 – 16.00 Uhr: Tag der Offenen Tür des BSH Hamburg mit „open
ship“
12. September 2015, 10.00 – 16.00 Uhr: Tag der Offenen Tür des BSH Rostock mit
„open ship“
Für Rückfragen:
Susanne Kehrhahn-Eyrich
Pressesprecherin (BSH)
Tel.: 040/3190 – 1010
Mobil: 0151/11588574