Informationsbroschüre (PDF-Dokument, 494 kB)

Konformitätsbewertungsverfahren
Neuregelungen der Richtlinie
2014/90/EU
Aktuelle Informationen und
Warnhinweise finden Sie auf
unserer Internetseite.
Nach erfolgreichem Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens stellt der Hersteller von Schiffs-
Die neue Schiffsausrüstungsrichtlinie enthält darüber
ausrüstung eine schriftliche Konformitätserklärung
hinaus einige weitreichende Änderungen, wie zum
aus. Diese ist der Marktüberwachung auf Verlangen
Beispiel die
unverzüglich vorzu­legen.
Die Gruppe der Benannten Stellen (MarED-Gruppe)
stellt auf ihrer Internetseite (www.mared.org) das Muster einer Konformitätserklärung zur Verfügung. Des
Weiteren findet sich dort eine Liste der Benannten
Stellen mit dem Umfang ihrer Benennung sowie eine
Datenbank über zugelassene Schiffsausrüstung.
Produkte, die das Konformitätsbewertungsverfahren
Haben Sie Fragen?
•• Notwendigkeit eines Bevollmächtigen bei nicht in
Sind Ihnen kritische Produkte mit der Steuerrad-
der EU ansässigen Herstellern,
Markierung aufgefallen?
•• Neuregelung von Anforderungen an die Vergabe
Kontaktieren Sie uns!
von Unteraufträgen durch Benannte Stellen,
•• Mitführen einer Konformitätserklärung (Declaration
of Conformity – DoC) an Bord,
•• Meldepflicht von Zulassungseinschränkungen
durch die Benannten Stellen,
•• Regelung der Stichprobennahme durch Markt­
Marktüberwachung
im BSH
überwachungsbehörden.
erfolgreich durchlaufen haben, werden mit dem
­Konformitätszeichen (Steuerrad/Wheel Mark) ge-
Überprüfung
von Schiffsausrüstung
zur Erhöhung der Sicherheit
auf See
1234/YYYY
1234
= Kennnummer der Benannten Stelle
YYYY
= Jahr der Kennzeichnung
www.bsh.de | [email protected]
kennzeichnet:
BSH Hamburg
Sachgebiet S11
Bernhard-Nocht-Str. 78 · 20359 Hamburg
Telefon: 040 3190-7110
Fax:
040 3190-5000
E-Mail: [email protected]
Stand: September 2016
Marktüberwachung
und Notifizierung von
Konformitätsbewertungsstellen
Aufgaben
•• Fachliche Überprüfung von Konformitätsbewer-
tungsverfahren entsprechend den Anforderungen
der MED u. a. aus den Bereichen
Das BSH nimmt in Deutschland die Aufgaben als
Aufgabe der Marktüberwachungsbehörde ist es, durch
Marktüberwachungsbehörde für Schiffsausrüstungs-
stichprobenartige Überprüfungen sicherzustellen, dass
gegenstände und als notifizierende Behörde für Kon­
die formalen und technischen Anforderungen der
formitätsbewertungsstellen nach der Europäischen
Richtlinie von den zugelassenen Schiffsausrüstungsge-
–– Brandschutzausrüstung
Schiffsausrüstungsrichtlinie wahr. Dies ist ab dem
genständen eingehalten werden.
–– Navigationsausrüstung
–– Rettungsmittel
zung
Als notifizierende Behörde ist es zudem Aufgabe des
welche die Richtlinie 96/98/EG ersetzt.
BSH, die deutschen Konformitätsbewertungsstellen
–– Ausrüstung nach COLREG 72
der übrigen Mitgliedstaaten (Schutzklauselverfahren)
Die MED gilt prinzipiell für alle Handelsschiffe, die uninternationalen Seeverkehr eingesetzt sind. Sie enthält
i. V. m. Durchführungsrechtsakten der Europäischen
Kommission eine Übersicht der zulassungspflichtigen
Schiffsausrüstungsgegenstände
sowie
einheitliche
•• Information der Anwender u. a. über nichtkonforme
Erklärtes Ziel aller Maßnahmen ist die Ver­
besserung der Sicherheit auf See und der
Schutz vor Meeresverschmutzungen bei
gleichzeitiger Sicherstellung harmonisierter
Wettbewerbsbedingungen.
Produkte, Rückrufe und Rücknahmen
•• Schutz des Marktes vor nichtkonformen Produkten
•• Stichprobenkontrolle auf Kosten der Hersteller
der „ordnungsgemäßen“ Verwendung von Schiffsausrüstung. Je nach Einzelfall:
Marktüberwachung
–– Anordnung von Korrekturmaßnahmen
Hersteller
Benannte Stelle
–– Prüfung der technischen Konformität
Einzelprüfung
Modul G
Die Anwendung europaweit einheitlicher Regeln im
Qualitätssicherung
der Produktion
Modul D
Rahmen des Zulassungsverfahrens soll Unterschiede
delshemmnisse beseitigt werden.
porte)
•• Anordnung von Maßnahmen zur Sicherstellung
vor sie an Bord eines Schiffes verwandt werden dürfen.
die maritime Industrie verbessert und technische Han-
Konformitätserklärung)
•• Beauftragung eigener Prüfungen bzw. Gutachten
ren von einer bei der Kommission der EU notifizierten
über hinaus sollen die Wettbewerbsbedingungen für
•• Prüfung der Zertifizierungsdokumente (Urkunden,
•• Nationale Umsetzung von Entscheidungen und
Empfehlungen der Europäischen Kommission
müssen nach einem Konformitätsbewertungsverfah-
ein einheitliches Sicherheitsniveau gewährleisten. Dar-
von Konformitätsbewertungsstellen in Deutschland
•• Prüfung der technischen Unterlagen (z. B. Prüfre-
nalen Normen. Diese Schiffsausrüstungsgegenstände
bei der Umsetzung der Normen verhindern und somit
•• Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung
•• Sicherstellung harmonisierter Wettbewerbsbedin-
gungen
Regeln zur Umsetzung der entsprechenden internatio-
Benannten Stelle (Notified Body) zugelassen sein, be-
•• Aufsicht über die deutschen Benannten Stellen
•• Information der Europäischen Kommission sowie
anzuerkennen und zu überwachen.
ter der Flagge eines europäischen Mitgliedstaates im
•• Benennung und Notifizierung deutscher Konformi-
Handlungsmöglichkeiten und
Maßnahmen
–– Funkausrüstung
linie 2014/90/EU (Marine Equipment Direc­tive – MED),
len Marktüberwachungsbehörden
tätsbewertungsstellen
–– Ausrüstung zur Verhütung der Meeresverschmut-
18. September 2016 die neue Schiffsausrüstungsricht-
•• Zusammenarbeit mit nationalen und internationa-
Serien- oder
Massenfertigung
Hersteller­
entscheidung
Einzelfertigung oder
kleine Mengen
EG Baumuster­
prüfung Modul B
Hersteller­
entscheidung
–– Inverkehrbringungsverbot
MED
zertifiziertes
Produkt
Qualitätssicherung
des Produktes
Modul E
Produktprüfung
Modul F
1234/YYYY
–– Anordnung eines Rückrufs
–– Außerbetriebnahme von Produkten
•• Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren