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Klare Formulierungen verhindern Erbstreitigkeiten| HVB
TESTAMENT
Klare Formulierungen verhindern
Erbstreitigkeiten
Handschriftlich oder Computer, Notar oder Anwalt, Erbvertrag oder Testament: Wer
den Nachlass nach seinem Willen regeln will, sollte auf einige Dinge achten..
> Warum Sie diesen Artikel lesen sollten: Es gibt viele Fragen zum Thema Testament und Vererben.
Hier finden Sie Antworten.
Dass ein Testament wichtig ist, wissen die meisten – doch die wenigsten wissen, worauf man alles
achten muss, damit es bei einem Erbfall nicht zu Streitigkeiten kommt. Dr. Thomas Wachter, Notar in
München, gibt Antworten auf grundlegende Fragen.
Herr Dr. Wachter, soll ich über mein Testament mit Angehörigen sprechen, oder
soll ich es ganz alleine planen und anfertigen?
Das ist grundsätzlich Geschmackssache und vom Einzelfall abhängig. Wenn man nicht darüber spricht, ist
man zu Lebzeiten keinen Diskussionen ausgesetzt – das ist ein Vorteil. Dann muss sich der Erblasser auch
nicht rechtfertigen, warum er jemanden zum Erben einsetzt oder nicht.
Der Nachteil: Es kann am Sterbebett oder nach dem Tod zu bösen Überraschungen – und somit zum
Streit unter den Angehörigen – kommen. Die Betroffenen können dann auch nicht mehr fragen, warum
der Erblasser seine Entscheidungen so getroffen hat. Das führt häufig zu Irritationen und
Missverständnissen.
Gerade wenn es um ein größeres Vermögen geht, sollte man alles mit den Erben oder den
Testamentsvollstreckern abstimmen und koordinieren, damit es zu einem nahtlosen und reibungslosen
Übergang kommt.
Reicht es, wenn ich meinen Willen handschriftlich verfasse, oder muss ich das
Testament beurkunden lassen?
Testamente können nach deutschem Recht entweder privatschriftlich gemacht oder notariell beurkundet
werden. Privatschriftlich heißt mit der Hand geschrieben. Dabei genügt es nicht, wenn es nur
unterschrieben ist.
Es gibt eine Ausnahme bei Ehegatten-Testamenten – hier genügt es, wenn einer das gesamte Testament
per Hand schreibt und beide unterschreiben.
Die andere Variante – die notarielle Beurkundung – hat den bedeutenden Vorteil, dass das Testament in
einer präzisen Rechtssprache verfasst ist und weniger Spielraum für Missverständnisse bietet.
Brauche ich dazu einen Anwalt oder einen Notar?
https://dossiers.hypovereinsbank.de/erben-und-vererben/klare-formulierungen-verhindern-erbstreitigkeiten.html
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Grundsätzlich braucht man nach deutschem Recht keinen Anwalt oder Notar. Man kann ein Testament
auch ganz alleine verfassen – was in der Regel aber nicht sinnvoll ist. Die Themen sind komplex. Denken
Sie beispielsweise an rechtliche und steuerliche Aspekte. Dabei sollte man sich helfen lassen. Wichtig ist,
dass man einen unabhängigen Experten, etwa einen Erbrechtler oder einen Steuerrechtler, zu Rate zieht.
Was ist, wenn ich jemandem weniger vererbe als ihm gesetzlich zusteht?
Dann können die Betroffenen ihren Pflichtteil einfordern. Pflichtteilsberechtigt sind in der Praxis vor allem
Kinder, Eltern und Ehegatten. Der Pflichtteil ist eine zwingende Mindestbeteiligung am Nachlass. Dieser
Anspruch besteht, wenn die gesetzlichen Erben enterbt werden oder ihnen weniger vererbt wird als ihnen
eigentlich zusteht.
Der Pflichtsatz ist der halbe gesetzliche Erbteil. Ein Beispiel: Einem gesetzlichen Erben steht die Hälfte
des Nachlasses zu. Wird er enterbt, hat er Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses.
Zu Lebzeiten kann man per Pflichtteilsverzicht-Vertrag den Anspruch auf den Pflichtteil ausschließen –
vorausgesetzt der Pflichtteil-Berechtigte ist damit einverstanden. Als zweite Möglichkeit gibt es die
Anrechnung einer oder mehrerer Schenkungen auf den Pflichtteil. Dies mindert später den Pflichtteil.
Kann oder muss ich das Testament aktualisieren?
Man muss es nicht. Dennoch liegt es nahe, die aktuelle Fassung in regelmäßigen Zeitabständen zu
überprüfen. Da die Dinge im Fluss sind – Steuergesetze oder Familienverhältnisse können sich ändern –
empfiehlt es sich, das Dokument regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen.
Dies geht hingegen bei einem Erbvertrag nicht – diesen kann ich einseitig nicht ändern oder aufheben.
Deshalb ist meines Erachtens ein Einzeltestament in vielen Fällen vorzugswürdig.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Beratung suche?
An einen Anwalt, Notar, Steuerberater oder Vermögensverwalter. Wichtig sind fachliche Kompetenz,
Unabhängigkeit sowie neutrale und gute Beratung.
Welche Rolle spielt das Alter des Erblassers beim Testament?
Das Thema sollte man in jeder Lebensphase berücksichtigen. Mit fortschreitendem Alter wird es
wichtiger, weil die Wahrscheinlichkeit, dass man stirbt, zwangsläufig höher wird. Aber Unfälle und
schwere Krankheiten können auch junge Menschen ereilen. Wichtig ist zu wissen, dass man bei Bedarf
das Testament stets anpassen kann.
Wann können Testamente zu Rechtsstreitigkeiten unter den Erben führen?
Es kommt vor allem darauf an, wie eindeutig der letzte Wille formuliert ist. Klare Formulierungen können
viele Streitigkeiten vermeiden. Darüber hinaus sind Fragen wie „War der Erblasser überhaupt
testierfähig?“ oder „War der Erblasser noch ganz bei Sinnen?“ beim notariellen Testament fast
ausgeschlossen, weil der Notar bestätigt, dass der Erblasser testierfähig ist und wusste, was er tat.
Rechtsstreitigkeiten gibt es überwiegend bei privatschriftlichen Testamenten. Dort ist übrigens auch die
Wahrscheinlichkeit, dass Testamente verschwinden, viel höher. Erben sollten das Testament besser bei
einer amtlichen Stelle verwahren.
Kurzum: Erblasser, die ein Testament machen, das klar und eindeutig formuliert und amtlich hinterlegt
ist, leisten einen großen Beitrag dazu, Erbstreitigkeiten weitestgehend auszuschließen.
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