SAV-Service GmbH Tel.: 0681-51202 Fax: 0681-51259 GF: 154 LG E- Mail: [email protected] Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen (zivilrechtlich) Inhalte: Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen ist für den Rechtsberater eine anspruchsvolle Tätigkeit. Sie erfordert nicht nur solide Kenntnisse des Erb- und Familienrechts, sondern auch ein hohes Maß an Berufs- und Lebenserfahrung. Im Seminar werden schwerpunktmäßig behandelt: Gesetzliches und vertragliches Güterrecht im Erb- und Pflichtteilsrecht Altersvorsorge für den überlebenden Partner: Vor- und Nacherbschaft, Wohnungsrecht und Nießbrauch Die Stör- und Streitfallanalyse Die Vermögensflussanalyse, Die Substanz- und Nutzungszuweisung Die systematische Vorgehensweise bei der Testamentsgestaltung Wiederverheiratungsklauseln Pflichtteilsklauseln Das Berliner Testament Wechselbezüglichkeit Freistellungsklausel, Das Testament „Württembergische Lösung“ Das Behindertentestament Das Geschiedenentestament Das Testament bei Problemkindern Pflichtteilsverzichte zur Absicherung testamentarischer Konstruktionen Testament oder Erbvertrag? Der Verfügungsunterlassungsvertrag Der korrespektive Erbvertrag Lebzeitige Zuwendungen und testamentarische Gestaltung Das anwendbare Recht Rechtswahl im Hinblick auf die EU-ErbRVO Anhand von Fall- und Formulierungsbeispielen wird der Stoff vertieft. Die Teilnehmer erhalten die Lösungsskizzen der im Seminar behandelten Fälle. Das Seminar wird anerkannt als Fortbildung gemäß § 15 FAO im Erb- und Familienrecht. Referent: Zeit/ Ort Walter Krug, Vorsitzender Richter am LG Stuttgart, a.D. Dienstag, der 24. März 2015, 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Hotel Domicil Leidinger Zum Referenten: Walter Krug war zwölf Jahre als Familienrichter in erster und zweiter Instanz tätig. Von 1995 an war er Vorsitzender der Beschwerdekammer, die unter anderem zuständig ist für Beschwerden in Nachlasssachen und internationales Adoptionsrecht, FG- Referent des LG Stuttgart. Seit 1989 ist der Referent nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare in den Fächern Familienrecht und Erbrecht. Er arbeitet als Dozent für Internationales Erbrecht und weitere erbrechtliche Themen an der Deutschen Richterakademie. Anmeldungen richten Sie bitte an die SAV- Service GmbH. Email: [email protected], Tel: 0681- 5 12 02, Fax 0681- 5 12 59 Seminargebühr: Mitglieder des SAV/ Mitarbeiter/innen 220 € (FB 200 €), Nichtmitglieder 240,- € (FB 220 €), Referendare 120,- € (FB 110 €). Frühbucher (FB) – bis 6 Wochen vor Seminartermin erhalten einen Rabatt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Wegen eines Mengenrabatts bei Anmeldung von mehr als zwei Teilnehmern pro Kanzlei, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Die Verpflegung, bestehend aus einem 2- Gang- Mittagessen (ohne Getränke), zwei Kaffeepausen mit Gebäck bzw. Obst sowie den Tagungsgetränken, ist im Seminarpreis enthalten. Zudem erhalten Sie ausführliche Tagungsunterlagen, eine Teilnahmebestätigung über sechs Zeitstunden gemäß § 15 FAO und das Fortbildungszertifikat des DAV (für Mitglieder) ________________________________________________________________________________ Anmeldeformular Absender: (Kanzleistempel/Name) An die SAV- Service GmbH c/o SaarländischerAnwaltVerein Landgericht Zi. 143 Franz- Josef- Röder- Str. 15 66119 Saarbrücken per Fax an: 0681 / 5 12 59 Hiermit melde(n) ich (wir) nachfolgende Person(en) zur Fortbildungsveranstaltung Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, am 24. März 2015 Teilnehmer: ____________________________________________________________ Die Anmeldung ist mit Eingang bei der SAV- Service GmbH verbindlich. Bestätigung und Rechnung nach Eingang. Ersatzteilnehmer können jederzeit schriftlich benannt werden. Andernfalls wird bei schriftlichem Rücktritt bis 10 Tage vor dem Termin eine Stornogebühr von 25,- € fällig, danach der volle Seminarpreis. Seminarabsage (wegen Ausfall des Referenten, zu geringer Teilnehmerzahl etc.) Änderungen des Seminartermins oder –programms, Widerruf der Teilnahmeberechtigung durch die SAVService GmbH bleiben vorbehalten. Bei Absage oder Terminänderung wird die bereits gezahlte Seminargebühr erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saarbrücken. ____________________________ Ort, Datum ______________________________ Unterschrift
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