Einladung 24.03.2015

SAV-Service GmbH
Tel.: 0681-51202
Fax: 0681-51259
GF: 154 LG
E- Mail: [email protected]
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
(zivilrechtlich)
Inhalte: Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen ist für den Rechtsberater eine
anspruchsvolle Tätigkeit. Sie erfordert nicht nur solide Kenntnisse des Erb- und Familienrechts, sondern
auch ein hohes Maß an Berufs- und Lebenserfahrung. Im Seminar werden schwerpunktmäßig behandelt:
Gesetzliches und vertragliches Güterrecht im Erb- und Pflichtteilsrecht
Altersvorsorge für den überlebenden Partner: Vor- und Nacherbschaft, Wohnungsrecht und
Nießbrauch
Die Stör- und Streitfallanalyse
Die Vermögensflussanalyse,
Die Substanz- und Nutzungszuweisung
Die systematische Vorgehensweise bei der Testamentsgestaltung
Wiederverheiratungsklauseln
Pflichtteilsklauseln
Das Berliner Testament
Wechselbezüglichkeit
Freistellungsklausel,
Das Testament „Württembergische Lösung“
Das Behindertentestament
Das Geschiedenentestament
Das Testament bei Problemkindern
Pflichtteilsverzichte zur Absicherung testamentarischer Konstruktionen
Testament oder Erbvertrag?
Der Verfügungsunterlassungsvertrag
Der korrespektive Erbvertrag
Lebzeitige Zuwendungen und testamentarische Gestaltung
Das anwendbare Recht
Rechtswahl im Hinblick auf die EU-ErbRVO
Anhand von Fall- und Formulierungsbeispielen wird der Stoff vertieft. Die Teilnehmer erhalten die
Lösungsskizzen der im Seminar behandelten Fälle.
Das Seminar wird anerkannt als Fortbildung gemäß § 15 FAO im Erb- und Familienrecht.
Referent:
Zeit/ Ort
Walter Krug, Vorsitzender Richter am LG Stuttgart, a.D.
Dienstag, der 24. März 2015, 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Hotel Domicil Leidinger
Zum Referenten: Walter Krug war zwölf Jahre als Familienrichter in erster und zweiter Instanz tätig. Von
1995 an war er Vorsitzender der Beschwerdekammer, die unter anderem zuständig ist für Beschwerden
in Nachlasssachen und internationales Adoptionsrecht, FG- Referent des LG Stuttgart. Seit 1989 ist der
Referent nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare in den Fächern Familienrecht
und Erbrecht. Er arbeitet als Dozent für Internationales Erbrecht und weitere erbrechtliche Themen an
der Deutschen Richterakademie.
Anmeldungen richten Sie bitte an die SAV- Service GmbH. Email: [email protected],
Tel: 0681- 5 12 02, Fax 0681- 5 12 59
Seminargebühr:
Mitglieder des SAV/ Mitarbeiter/innen 220 € (FB 200 €), Nichtmitglieder 240,- €
(FB 220 €), Referendare 120,- € (FB 110 €). Frühbucher (FB) – bis 6 Wochen vor Seminartermin erhalten einen Rabatt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Wegen eines
Mengenrabatts bei Anmeldung von mehr als zwei Teilnehmern pro Kanzlei, wenden Sie sich bitte an
unsere Geschäftsstelle. Die Verpflegung, bestehend aus einem 2- Gang- Mittagessen (ohne Getränke),
zwei Kaffeepausen mit Gebäck bzw. Obst sowie den Tagungsgetränken, ist im Seminarpreis enthalten.
Zudem erhalten Sie ausführliche Tagungsunterlagen, eine Teilnahmebestätigung über sechs Zeitstunden
gemäß § 15 FAO und das Fortbildungszertifikat des DAV (für Mitglieder)
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Anmeldeformular
Absender: (Kanzleistempel/Name)
An die
SAV- Service GmbH
c/o SaarländischerAnwaltVerein
Landgericht Zi. 143
Franz- Josef- Röder- Str. 15
66119 Saarbrücken
per Fax an: 0681 / 5 12 59
Hiermit melde(n) ich (wir) nachfolgende Person(en) zur Fortbildungsveranstaltung
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, am 24. März 2015
Teilnehmer: ____________________________________________________________
Die Anmeldung ist mit Eingang bei der SAV- Service GmbH verbindlich. Bestätigung und Rechnung nach
Eingang. Ersatzteilnehmer können jederzeit schriftlich benannt werden. Andernfalls wird bei
schriftlichem Rücktritt bis 10 Tage vor dem Termin eine Stornogebühr von 25,- € fällig, danach der volle
Seminarpreis. Seminarabsage (wegen Ausfall des Referenten, zu geringer Teilnehmerzahl etc.)
Änderungen des Seminartermins oder –programms, Widerruf der Teilnahmeberechtigung durch die SAVService GmbH bleiben vorbehalten. Bei Absage oder Terminänderung wird die bereits gezahlte
Seminargebühr erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist Saarbrücken.
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Ort, Datum
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Unterschrift