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Testament, Vermächtnis & Co: So regeln Sie Ihre Nachfolge | HVB
ERBEN UND VERERBEN
Testament, Vermächtnis & Co: So regeln Sie
Ihre Nachfolge
Bei der Vermögensnachfolge gibt es kein Patentrezept. Das Testament sollte
individuell zugeschnitten sein. Das müssen Sie über Erbe und Vermächtnis wissen.
> Warum Sie diesen Artikel lesen sollten: Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Erbe und einem
Vermächtnis? Oder was sinnvollerweise in eine Notfallmappe gehört?
Was muss ich tun, um meine Vermögensnachfolge so gut wie möglich zu regeln? Ein Patentrezept oder
eine Mustervorlage, an die sich die Erblasser halten können, gibt es nicht. Im Gegenteil: Es wäre sogar
fahrlässig, nach Schema F vorzugehen und bei anderen Testamenten Passagen abzuschreiben – etwa aus
dem Internet.
„Viele merken dabei nicht, dass es für ihren Fall überhaupt nicht passt“, sagt Dr. Thomas Wachter, Notar
in München. Der Experte warnt zudem davor, sich auf allgemeine Literatur wie Erbrechtratgeber zu
verlassen: „Das Testament muss maßgeschneidert und auf die individuellen Familien- und
Vermögensverhältnisse abgestimmt sein.“
Rolle des Testamentsvollstreckers
Manchmal bietet es sich an, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der den letzten Willen des
Erblassers nach dem Todesfall umsetzt. Etwa dann, wenn junge Erben noch minderjährig oder
kaufmännisch unerfahren sind. Der Testamentsvollstrecker gehört typischerweise dem Familienkreis an.
Es können zudem Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus dem Familienumfeld oder
auch juristische Personen in Frage kommen.
„Der Testamentsvollstrecker soll eine möglichst neutrale Rolle einnehmen und helfen, Streit unter den
Erben zu vermeiden“, so Dr. Wachter. Testamentsvollstrecker werden zumeist für ihre Tätigkeit entlohnt.
Fehlt eine konkrete letztwillige Anordnung des Erblassers zur Höhe der Vergütung für den
Testamentsvollstrecker, werden im Streitfall von der Rechtsprechung zur Bestimmung der angemessenen
Vergütung überwiegend Tabellen herangezogen, nach denen sich das Honorar prozentual am
Bruttonachlass orientiert.
Der eingesetzte Testamentsvollstrecker sollte möglichst unabhängig und auch jünger als der Erblasser
sein, um die Wahrscheinlichkeit zu minimieren, dass er vor dem Erblasser stirbt.
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DIE GESETZLICHE ERBFOLGE (1)
Die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorliegt
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Erbe und Vermächtnis
Über die Details, die die Regelung der Nachfolge mit sich bringt, sollten sich potenzielle Erblasser genau
informieren. So ist es zum Beispiel ratsam zu wissen, was ein Erbe von einem Vermächtnis
unterscheidet:
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Ein Erbe bekommt grundsätzlich alles. Gibt es mehr als einen Erben, wird der Nachlass unter
ihnen aufgeteilt.
Der Vermächtnisnehmer erhält hingegen einzelne Gegenstände. Dies kann zum Beispiel ein
Grundstück, eine Immobilie oder auch eine Briefmarkensammlung sein. Beim Vermächtnis
müssen Erblasser also extra Listen mit den Dingen erstellen, die sie an bestimmte Personen
vermachen wollen.
„Wichtig ist, dass in jedem Testament geregelt ist, wer Erbe ist. In vielen privatschriftlichen Testamenten
ist dies übrigens nicht der Fall“, sagt Dr. Wachter. Jedes Testament sollte daher mit dem Satz beginnen,
welche Person(en) man als Erbe(n) einsetzt.
Dr. Wachter: „Mit anderen Worten: Kein Testament ohne Erbeinsetzung.“
Mappe für den Notfall
Neben dem Testament empfiehlt es sich unbedingt eine Notfallmappe – sprich einen Ordner –
zusammenzustellen. Dort werden Informationen festgehalten, die für Familienmitglieder nach dem Tod
ihres Angehörigen wichtig sind. Zur Mappe gehören:
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Sämtliche persönliche Daten sowie Unterlagen wie Kopien von Personalausweis und
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteile oder Adoptionsdokumente.
Adressen, Telefonnummern, Pins oder sonstige Codewörter, auch für den digitalen Nachlass
Kopien für Konto- und, Vorsorgevollmachten sowie Testamente und Eheverträge
„Vertrauenspersonen sollten im Ernstfall schnell und unbürokratisch auf die Daten zugreifen können“,
sagt Dr. Wachter. Darüber hinaus rät der Experte, wichtige Vermögenswerte und die dazugehörigen
Ansprechpartner wie Vermögensverwalter oder Bank im Einzelnen aufzulisten.
DAS GEHÖRT IN EINE NOTFALLMAPPE
Mit der HVB Notfallmappe hinterlassen Sie Ihren Angehörigen ein wertvolles Hilfsinstrument, um sich in
einer Notsituation rasch und unkompliziert einen Überblick über Ihre Vermögensverhältnisse sowie in
diesem Zu­sammenhang kurzfristig zu treffende Entscheidungen zu verschaffen.
Ziel der HVB Notfallmappe ist es, die Belastung durch die Nachlassabwicklung so gering wie möglich zu
halten. Sie dient ferner als Nachschlagewerk, Informationsspeicher und Leitfaden, wer im Ernstfall zu
informieren ist und welche Unterlagen dazu erforderlich sein können.
Die Notfallmappe ist wie folgt gegliedert:
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Allgemeines und persönliche Daten
Regelungsbedarf im Todesfall
Versicherungen
Verbindungen zu Geldinstituten
Immobilienstatus
Beteiligungen und Fonds
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Sonstige Vermögensgegenstände
Bürgschaften
Sonstiger Regelungsbedarf
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