berliner testament

testament
bei dem sogenannten berliner testament handelt es sich um ein gemeinschaftliches testament. es kann von ehegatten oder eingetragenen lebenspartnern aufgesetzt werden. das berliner testament sieht folgende nachlassregelung vor: 1). die ehepartner beziehungsweise lebenspartner setzten sich
gegenseitig als alleinerben ein. 2). die kinder werden als nach- oder schlusserben eingesetzt.
in diesem zusammenhang gilt es zu beachten, dass durch das berliner testament der gesetzliche pflichtteilsanspruch der kinder bestehen bleibt. wenn
die kinder auf den pflichtteil nicht verzichten, können sie ihren pflichtanteil von dem überlebenden elternteil verlangen. durch sogenannte pflichtteilstrafklauseln im testament kann allerdings ein verzicht auf den pflichtteil unterstützt werden. in steuerlicher hinsicht birgt das berliner testament den nachteil, dass die freibeträge der kinder nicht in voller höhe genutzt werden können.
ich
vor und nachnamen des ersten ehegatten
geboren am
geburtsdatum & geburtsort
und
vor und nachnamen des anderen ehegatten
geboren am
geburtsdatum & geburtsort
w
ir setzen uns gegenseitig als alleinerben ein
ort und datum, lesbare unterschrift des 1. ehepartners
dies ist auch mein letzter wille
ort und datum, lesbare unterschrift des 2. ehepartners
w
enn wir gleichzeitig oder sehr zeitnah versterben
(z.b. ein unfall), bestimmen wir beide in diesem falle
unsere kinder zu gleichen teilen als vollerben
es ist ganz wichtig, dass sie solche zusätze auch unterschreiben, da sie sonst ungültig sind.
ihre unterschrift muss immer der letzte text sein.
dies ist mein letzter wille
ort und datum, lesbare unterschrift des 1. ehepartners
dies ist auch mein letzter wille
ort und datum, lesbare unterschrift des 2. ehepartners
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