Gemeinsame Erklärung der SPD-Innenminister und -senatoren: „7-Punkte-Papier für mehr Ordnung in der Flüchtlingspolitik“ Die aktuelle Flüchtlingssituation stellt unser Land vor eine historische Herausforderung. Die Bewältigung der damit verbundenen Aufgaben hat eine gesamtstaatliche, nationale und europäische Dimension. In Europa muss endlich eine gerechte Verteilung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber erfolgen. In Deutschland leisten viele haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Großartiges, um die Unterbringung, die Versorgung und die Integration zu gewährleisten, oft bis an die Grenze der Belastbarkeit. Unsere Gesellschaft zeigt im Moment eine noch nie dagewesene Hilfsbereitschaft. In Erstaufnahmeeinrichtungen, auf Bahnhöfen und Fährhäfen sowie in vielen kommunalen Unterkünften begleiten und unterstützen Bürgerinnen und Bürger selbstlos die hauptamtlichen Strukturen. Im Gegenzug erwartet die Gesellschaft aber auch eine klare und ehrliche Botschaft, wie groß die Herausforderung für heute, morgen, nächste Woche und in den nächsten Monaten und Jahren tatsächlich sein wird. Die Bundesregierung ist gefordert, diese Antworten offen und transparent zu geben und darf sich nicht aus haushalterischen oder anderen Gründen wider bessere Erkenntnis auf längst überholte Zahlen berufen. Wir dürfen insbesondere die wertvollen ehrenamtlichen Strukturen nicht überfordern. Bund und Länder haben den gesetzlichen und politischen Auftrag, die organisatorischen Voraussetzungen der drei Säulen der Flüchtlingspolitik – Unterbringung, Asylverfahren und Integration – zu schaffen und ein ordnungsgemäßes Funktionieren zu gewährleisten. Die Länder und Kommunen tragen derzeit die organisatorische und finanzielle Hauptlast. Der Bund ist daher in der Pflicht, entsprechend seiner großen Ressourcen die Länder deutlich, strukturell und langfristig finanziell zu entlasten. Die Innenminister und -senatoren blicken mit großer Sorge auf den ungesteuerten Zuzug von Flüchtlingen in den vergangenen Wochen und die noch nicht ausreichende Ertüchtigung des Systems seitens des Bundes. Die ambitionierten Ziele einer 1 humanen Flüchtlingspolitik können nur dann erreicht werden, wenn sie durch ein geordnetes Verfahren umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund müssen die folgenden Punkte schnellstens umgesetzt werden: 1. Unbedingt notwendige und unverzichtbare Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Verfahren ist ein Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das von der Bundesregierung so aufgestellt wird, dass es der Zahl von schutzsuchenden Antragstellerinnen und Antragstellern gewachsen ist. Wir fordern dieses schon seit mehr als einem Jahr! Dazu gehört, dass die Geschwindigkeit der Asylverfahren mit dem Ziel einer absoluten Höchstdauer von 3 Monaten deutlich erhöht wird. Nur wenn die Verfahren in kurzer Zeit abgeschlossen werden, führt dieses auch zu einer Entlastung des Asylsystems. Nur dann haben diejenigen Menschen, die unsere Hilfe benötigen, schnell die Gewissheit, dass sie in Deutschland Schutz erhalten, und diejenigen Asylbewerber, die keine Aussicht auf ein erfolgreiches Asylverfahren haben, können zügig wieder zurückgeführt werden. Die derzeitige Situation ist für die Asylbewerberinnen und bewerber und die vielen haupt- und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unzumutbar. Die Schwebezustände im Hilfssystem müssen beseitigt werden. 2. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung des § 47 AsylVfG wird im Grundsatz unterstützt. Danach werden Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat (§ 29a) verpflichtet, längstens bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Die Regelung kann jedoch in der Praxis nur dann funktionieren, wenn erstens aus der Pflicht des Asylbewerbers, in der Einrichtung zu verbleiben, nicht auch eine Pflicht des Landes wird, den Asylsuchenden ausnahmslos in der Erstaufnahmeeinrichtung zu belassen. Letzteres ist bei mehrfacher Überbelegung in Folge der schleppenden Antragsbearbeitung beim BAMF derzeit unmöglich. Dies gilt auch für die für alle 2 Asylbewerber vorgesehene Verlängerung der möglichen Höchstaufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung von drei auf sechs Monate. Zweitens muss der Bund eine korrespondierend kurze Antragsbearbeitung sicherstellen, damit die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder auch ausreichen. Solange dies nicht der Fall ist, muss der Bund selbst operativ in die Erstaufnahme einsteigen und eigene Einrichtungen betreiben um die Länderkapazitäten zu ergänzen, damit das geplante Verfahren praktisch umsetzbar wird. 3. Der Bund muss endlich eine funktionierende Gesamtsteuerung aufbauen. Derzeit koordinieren immer noch hauptsächlich die Bundesländer untereinander die Verteilung der Flüchtlinge. Bei der derzeit enormen Zahl der Schutzsuchenden kann nur der Bund mit seinen vorhandenen großen Ressourcen die Gesamtsteuerung in Zusammenarbeit mit den Ländern übernehmen. Da es sich um eine bundesweite Aufgabe handelt, ist die bisherige Zurückhaltung des Bundesinnenministeriums nicht verständlich. 4. Die Registrierung und die erkennungsdienstliche Behandlung der Flüchtlinge durch die Bundespolizei bei den neu eingeführten Grenzkontrollen müssen verbessert werden. Wir müssen wissen, wer in unser Land kommt. Dies beschleunigt zum einen das Asylverfahren. Zum anderen ist es natürlich auch sicherheitspolitisch relevant. Der Bund muss jetzt gewährleisten, dass möglichst schon an der Bundesgrenze oder sehr kurzfristig nach der Einreise in das Bundesgebiet eine Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung der Flüchtlinge erfolgt. 5. Die IT-Mängel bei der Zusammenarbeit der Behörden von Bund und Land müssen dringendst abgestellt werden. Es müssen vom Bund genügend Schnittstellen zur Verfügung gestellt werden, damit ein schneller Datenaustausch etwa bei der Registrierung und erkennungsdienstlichen Behandlung der Flüchtlinge gewährleistet ist. Derzeit gibt es zu große Reibungs- und Zeitverluste, die das Asylsystem erheblich belasten und verlangsamen. Auch hier ist es verwunderlich, wie lange die Länder auf diese Verfahren warten müssen. 3 6. Eine erhebliche Zahl der eingereisten Asylbewerberinnen und Asylbewerber (insbesondere aus Ländern mit geringer Bleiberechtsperspektive) geben an, keine Pässe oder sonstige Dokumente zu haben. Die Beschaffung von Passersatzpapieren scheitert in der Folge häufig auch an der fehlenden Kooperation bestimmter Herkunftsstaaten. Das BMI sollte, in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt und den nachgeordneten Auslandsvertretungen, eine vergleichbare und ausschließlich mit der Kontaktpflege zu den Auslandsvertretungen befasste zentrale Clearingstelle „Passbeschaffung“ schaffen. 7. Die Förderkonzepte sowohl in Krisengebieten als auch den sicheren Herkunftsländern müssen ausgebaut werden. Hilfe muss vor Ort geleistet werden. Die so genannten Hot Spots müssen errichtet bzw. ausgebaut werden. Die Menschen müssen über legale Möglichkeiten der Zuwanderung besser informiert werden. Zudem sollten sie darüber informiert werden, dass ihnen ein erfolgloser Asylantrag nur schadet. 4
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