7-Punkte-Papier für mehr Ordnung in der Flüchtlingspolitik

Gemeinsame Erklärung der SPD-Innenminister und -senatoren:
„7-Punkte-Papier für mehr Ordnung in der Flüchtlingspolitik“
Die
aktuelle
Flüchtlingssituation
stellt
unser
Land
vor
eine
historische
Herausforderung. Die Bewältigung der damit verbundenen Aufgaben hat eine
gesamtstaatliche, nationale und europäische Dimension. In Europa muss endlich eine
gerechte Verteilung
der
Asylbewerberinnen und
Asylbewerber
erfolgen.
In
Deutschland leisten viele haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Großartiges, um die Unterbringung, die Versorgung und die Integration zu
gewährleisten, oft bis an die Grenze der Belastbarkeit.
Unsere Gesellschaft zeigt im Moment eine noch nie dagewesene Hilfsbereitschaft. In
Erstaufnahmeeinrichtungen, auf Bahnhöfen und Fährhäfen sowie in vielen
kommunalen Unterkünften begleiten und unterstützen Bürgerinnen und Bürger
selbstlos die hauptamtlichen Strukturen. Im Gegenzug erwartet die Gesellschaft aber
auch eine klare und ehrliche Botschaft, wie groß die Herausforderung für heute,
morgen, nächste Woche und in den nächsten Monaten und Jahren tatsächlich sein
wird. Die Bundesregierung ist gefordert, diese Antworten offen und transparent zu
geben und darf sich nicht aus haushalterischen oder anderen Gründen wider bessere
Erkenntnis auf längst überholte Zahlen berufen. Wir dürfen insbesondere die
wertvollen ehrenamtlichen Strukturen nicht überfordern.
Bund
und
Länder
haben
den
gesetzlichen
und
politischen
Auftrag,
die
organisatorischen Voraussetzungen der drei Säulen der Flüchtlingspolitik –
Unterbringung,
Asylverfahren
und
Integration
–
zu
schaffen
und
ein
ordnungsgemäßes Funktionieren zu gewährleisten. Die Länder und Kommunen
tragen derzeit die organisatorische und finanzielle Hauptlast. Der Bund ist daher in der
Pflicht, entsprechend seiner großen Ressourcen die Länder deutlich, strukturell und
langfristig finanziell zu entlasten.
Die Innenminister und -senatoren blicken mit großer Sorge auf den ungesteuerten
Zuzug von Flüchtlingen in den vergangenen Wochen und die noch nicht ausreichende
Ertüchtigung des Systems seitens des Bundes. Die ambitionierten Ziele einer
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humanen Flüchtlingspolitik können nur dann erreicht werden, wenn sie durch ein
geordnetes Verfahren umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund müssen die folgenden Punkte schnellstens umgesetzt
werden:
1.
Unbedingt
notwendige
und
unverzichtbare
Voraussetzung
für
ein
ordnungsgemäßes Verfahren ist ein Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das von
der Bundesregierung so aufgestellt wird, dass es der Zahl von schutzsuchenden
Antragstellerinnen und Antragstellern gewachsen ist. Wir fordern dieses schon seit
mehr als einem Jahr!
Dazu gehört, dass die Geschwindigkeit der Asylverfahren mit dem Ziel einer absoluten
Höchstdauer von 3 Monaten deutlich erhöht wird. Nur wenn die Verfahren in kurzer
Zeit abgeschlossen werden, führt dieses auch zu einer Entlastung des Asylsystems.
Nur dann haben diejenigen Menschen, die unsere Hilfe benötigen, schnell die
Gewissheit, dass sie in Deutschland Schutz erhalten, und diejenigen Asylbewerber,
die keine Aussicht auf ein erfolgreiches Asylverfahren haben, können zügig wieder
zurückgeführt werden. Die derzeitige Situation ist für die Asylbewerberinnen und bewerber und die vielen haupt- und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unzumutbar.
Die Schwebezustände im Hilfssystem müssen beseitigt werden.
2. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung des § 47 AsylVfG wird im
Grundsatz unterstützt. Danach werden Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat
(§ 29a) verpflichtet, längstens bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den
Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags bis zur Ausreise oder bis zum
Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung in der für ihre Aufnahme
zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
Die Regelung kann jedoch in der Praxis nur dann funktionieren, wenn erstens aus der
Pflicht des Asylbewerbers, in der Einrichtung zu verbleiben, nicht auch eine Pflicht des
Landes wird, den Asylsuchenden ausnahmslos in der Erstaufnahmeeinrichtung zu
belassen. Letzteres ist bei mehrfacher Überbelegung in Folge der schleppenden
Antragsbearbeitung beim BAMF derzeit unmöglich. Dies gilt auch für die für alle
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Asylbewerber vorgesehene Verlängerung der möglichen Höchstaufenthaltsdauer in
der Erstaufnahmeeinrichtung von drei auf sechs Monate.
Zweitens muss der Bund eine korrespondierend kurze Antragsbearbeitung
sicherstellen, damit die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder auch
ausreichen. Solange dies nicht der Fall ist, muss der Bund selbst operativ in die
Erstaufnahme
einsteigen
und
eigene
Einrichtungen
betreiben
um
die
Länderkapazitäten zu ergänzen, damit das geplante Verfahren praktisch umsetzbar
wird.
3. Der Bund muss endlich eine funktionierende Gesamtsteuerung aufbauen. Derzeit
koordinieren immer noch hauptsächlich die Bundesländer untereinander die Verteilung
der Flüchtlinge. Bei der derzeit enormen Zahl der Schutzsuchenden kann nur der Bund
mit
seinen
vorhandenen
großen
Ressourcen
die
Gesamtsteuerung
in
Zusammenarbeit mit den Ländern übernehmen. Da es sich um eine bundesweite
Aufgabe handelt, ist die bisherige Zurückhaltung des Bundesinnenministeriums nicht
verständlich.
4. Die Registrierung und die erkennungsdienstliche Behandlung der Flüchtlinge durch
die Bundespolizei bei den neu eingeführten Grenzkontrollen müssen verbessert
werden. Wir müssen wissen, wer in unser Land kommt. Dies beschleunigt zum einen
das Asylverfahren. Zum anderen ist es natürlich auch sicherheitspolitisch relevant. Der
Bund muss jetzt gewährleisten, dass möglichst schon an der Bundesgrenze oder sehr
kurzfristig nach der Einreise in das Bundesgebiet eine Registrierung und
erkennungsdienstliche Behandlung der Flüchtlinge erfolgt.
5. Die IT-Mängel bei der Zusammenarbeit der Behörden von Bund und Land müssen
dringendst abgestellt werden. Es müssen vom Bund genügend Schnittstellen zur
Verfügung gestellt werden, damit ein schneller Datenaustausch etwa bei der
Registrierung und erkennungsdienstlichen Behandlung der Flüchtlinge gewährleistet
ist. Derzeit gibt es zu große Reibungs- und Zeitverluste, die das Asylsystem erheblich
belasten und verlangsamen. Auch hier ist es verwunderlich, wie lange die Länder auf
diese Verfahren warten müssen.
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6. Eine erhebliche Zahl der eingereisten Asylbewerberinnen und Asylbewerber
(insbesondere aus Ländern mit geringer Bleiberechtsperspektive) geben an, keine
Pässe oder sonstige Dokumente zu haben. Die Beschaffung von Passersatzpapieren
scheitert in der Folge häufig auch an der fehlenden Kooperation bestimmter
Herkunftsstaaten.
Das BMI sollte, in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt und den
nachgeordneten Auslandsvertretungen, eine vergleichbare und ausschließlich mit der
Kontaktpflege zu den Auslandsvertretungen befasste zentrale Clearingstelle
„Passbeschaffung“ schaffen.
7.
Die Förderkonzepte sowohl in Krisengebieten als auch den sicheren
Herkunftsländern müssen ausgebaut werden. Hilfe muss vor Ort geleistet werden. Die
so genannten Hot Spots müssen errichtet bzw. ausgebaut werden. Die Menschen
müssen über legale Möglichkeiten der Zuwanderung besser informiert werden. Zudem
sollten sie darüber informiert werden, dass ihnen ein erfolgloser Asylantrag nur
schadet.
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