Asylwegweiser - Die wichtigsten Informationen in einfacher Sprache Stand Juli 2015 Wer ist ein Flüchtling? In der Genfer Flüchtlingskonvention steht wer ein Flüchtling ist. Flüchtlinge sind Menschen die verfolgt werden wegen ihrer: Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe , politischen Überzeugung. Werden Personen in ihrem Land davor nicht geschützt, dürfen sie in einem anderen Land nach Asyl fragen. Was heißt Asyl? Auf Deutsch heißt Asyl: Zufluchtsort. In Deutschland ist das Asylrecht in der Verfassung verankert. Dort steht, dass politisch Verfolgte Asylrecht genießen. Wer Asyl bekommt wird in einem Asylverfahren untersucht. Fragen zum Verfahren beantwortet die Ausländerbehörde. Welche Ausweispapiere gibt es? Aufenthaltsgestattung Während das Asylverfahren läuft wird eine Aufenthaltsgestattung vergeben. Die Aufenthaltsgestattung erlaubt den Antragstellern sich bis zum Abschluss des Verfahrens in Deutschland aufzuhalten. Duldung Wird der Asylantrag abgelehnt, aber die Ausreise oder Abschiebung ist nicht möglich, wird eine Duldung ausgestellt. Die Duldung ist eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“. Sie ist kein rechtmäßiger Aufenthaltstitel. Aufenthaltserlaubnis Flüchtlinge, deren Asylantrag zugestimmt wird, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Was ist das Dublin-Verfahren? Personen, die über einen „sicheren Drittstaat“ nach Deutschland einreisen erhalten kein Asyl. Als sichere Drittstaaten gelten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), Norwegen und die Schweiz. Grundsätzlich ist der Staat für das Asylverfahren verantwortlich, über den die Person in die EU einreist. Damit wird sichergestellt, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird. Im DublinVerfahren wird der Staat bestimmt, der für den Asylantrag zuständig ist. 1 Wo darf ich wohnen? Die ersten sechs Wochen sind Asylbewerber in einer Einrichtung des Landes BadenWürttemberg. Sie wohnen in Karlsruhe, Mannheim, Meßstetten oder anderen Orten. Danach ziehen die Asylbewerber in andere Gebiete in Baden-Württemberg. Nun sind die Städte oder Landkreise für die Personen verantwortlich. Der Alb-Donau-Kreis ist einer der Landkreise. Die Asylbewerber werden in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Sie wohnen dort bis zu 2 Jahre. Nach dieser Zeit dürfen sie in eigene Wohnungen. Diese Wohnungen befinden sich in einer Gemeinde des Alb-Donau-Kreises. Auch private Wohnungen innerhalb vom Landkreis sind möglich. Welche Leistungen bekomme ich? Sozialleistungen Das Asylbewerber-Leistungsgesetz gibt vor, welche Leistungen Asylbewerber bekommen. Sie erhalten Grundleistungen für: Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Im Alb-Donau-Kreis bekommen die Personen diese Leistung in Geld. Die Zahlung erfolgt auf das Konto der Asylbewerber. Für die Zeit zwischen Ankunft und Eröffnung des Bankkontos werden Wertgutscheine vergeben. Außerdem erhalten Asylbewerber einen Barbetrag für kulturelle, soziale und politische Interessen. Das sogenannte Taschengeld ist für folgende Ausgaben: Verkehr, Nachrichten, Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Bildung, andere Waren und Dienstleistungen. Was ist bei Krankheit? Bei dringenden Erkrankungen und Schmerzen kann ein Arzt besucht werden. Notwendige Behandlungen werden bezahlt. Sonstigen Leistungen können genehmigt werden, wenn sie wichtig für die Gesundheit sind. Was ist bei Schwangerschaft? Frauen werden in der Schwangerschaft vom Arzt betreut. Es kann beim Landratsamt Hilfe für Schwangerschaftsbekleidung und Babyausstattung beantragt werden. Welche einmaligen Leistungen gibt es? Kinder werden besonders gefördert. Bei Aktivitäten rund um das Thema Bildung (zum Beispiel Schulbedarf, Schulfahrkarten, etc.) kann beim Landratsamt Unterstützung beantragt werden. Der Antrag heißt „Bildung und Teilhabe“. 2 Haben Asylbewerber einen Termin bei einer Behörde, können Fahrtkosten übernommen werden. Das sind zum Beispiel Kosten für eine Fahrt zur Anhörung oder zum Konsulat (Passbeschaffung). Dürfen meine Kinder in die Schule oder den Kindergarten? Kinder von Asylbewerbern dürfen in den Kindergarten und in die Schule gehen. Sind die Kinder länger als 6 Monate in Deutschland ist die Schule Pflicht. Darf ich Deutsch lernen? Alle Asylbewerber in den Gemeinschaftsunterkünften dürfen Deutsch lernen. Die Deutschkurse werden vom Landratsamt angeboten. Der Kurs soll einfache Sprachkenntnisse vermitteln. Darf ich arbeiten? Arbeiten dürfen Asylbewerber die seit 3 Monaten in Deutschland leben. Sie können nach einer Arbeit suchen. Andere Personen haben aber Vortritt. Diese Personen sind: alle deutschen Arbeitnehmer, EU-Bürger, Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz, sowie Ausländer mit Arbeitsberechtigung, unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung in Deutschland. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob der Asylbewerber die Arbeit bekommt. Lebt der Asylbewerber länger als 15 Monate in Deutschland, hat er das gleiche Recht auf Arbeit wie alle Personen. Gemeinnützige Arbeiten können Asylbewerber immer machen. Diese soziale Arbeit ist bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Organisationen möglich. Der Lohn beträgt 1,05 Euro/Stunde. Darf ich reisen? Asylbewerber dürfen innerhalb Deutschlands reisen. Sie brauchen keine Erlaubnis, wenn sie ihren Wohnsitz für eine kurze Zeit (bis zu 3 Tage) verlassen. Welche Gesetze gelten für mich? Für Asylbewerber gelten die gleichen Gesetze wie für Deutsche. Alle Personen die eine Straftat begehen werden gleich behandelt. Das Verfahren bei Asylbewerbern und Deutschen ist das Gleiche. Ein Strafverfahren kann aber negativ für das Asylverfahren der Flüchtlinge sein. Wer sind meine Ansprechpartner bei weiteren Fragen? Haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich an Ihre Sozialbetreuung oder Verwaltung in Ihrer Unterkunft. Dort werden Sie beraten oder weiterverwiesen. 3
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